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und Kraftstoffkosten des Fahrzeugs<br />

sowie alle mit der Bereitstellung eines<br />

Chauffeurs verbundenen Kosten sind<br />

von der Gesellschaft zu tragen. Der stellvertretende<br />

Generaldirektor verfügte<br />

ebenfalls über einen Firmenwagen.<br />

Der Verwaltungsratsvorsitzende und<br />

Generaldirektor bezieht und der stellvertretende<br />

Generaldirektor bezog außerdem<br />

folgende Sachleistungen:<br />

(a) ein Krankheitsvorsorgesystem nach<br />

dem Inhalt eines Vertrags vom 16. September<br />

1988;<br />

(b) eine Versicherung, unter der das Todesfallrisiko<br />

oder permanente Invalidität<br />

aller Ursachen gedeckt sind, die für<br />

Führungskräfte der Gesellschaft mit<br />

Datum 30. Juni 1993 gezeichnet wurde.<br />

Da die Gesellschaft diesen Vertrag<br />

derzeit neu verhandelt, soll hier festgehalten<br />

werden, dass der Verwaltungsratsvorsitzende<br />

und Generaldirektor<br />

auch von jedem Folgevertrag profi tieren<br />

wird; und<br />

(c) eine Versicherung, unter der das Todesfallrisiko<br />

oder permanente Invalidität<br />

infolge eines Unfalls gedeckt sind, die<br />

mit Datum 1. Januar 2006 gezeichnet<br />

wurde. Da die Gesellschaft diesen Vertrag<br />

derzeit neu verhandelt, soll hier<br />

festgehalten werden, dass der Verwaltungsratsvorsitzende<br />

und Generaldirektor<br />

auch von jedem Folgevertrag profi -<br />

tieren wird.<br />

Renten<br />

Zugunsten der Verwaltungsratsmitglieder<br />

wurden keine Rentenbeiträge gezahlt<br />

oder Verbindlichkeiten eingegangen.<br />

Wie alle Führungskräfte des Konzerns<br />

kommen auch der Verwaltungsratsvorsitzende<br />

und Generaldirektor sowie der<br />

stellvertretende Generaldirektor nach<br />

einer Konzernzugehörigkeit von mindestens<br />

fünf Jahren in den Genuss einer<br />

Rentengarantie von bis zu 50% des Ecklohns.<br />

Die Rechte auf diese Rente können<br />

schrittweise in Abhängigkeit der<br />

Konzernzugehörigkeit in einer Laufzeit<br />

von 5 bis 9 Jahren und auf der Grundlage<br />

ihrer bezogenen Durchschnittsvergütung<br />

während der letzten fünf Anwesenheitsjahre<br />

erworben werden.<br />

Vorzüge, die aufgrund der<br />

Aufgabe oder der Änderung der<br />

Funktionen gewährt werden<br />

Der Verwaltungsratsvorsitzende und Generaldirektor<br />

profi tiert und der stellvertretende<br />

Generaldirektor profi tierte von<br />

den Optionsplänen für die Zeichnung<br />

und/oder den Kauf von Aktien und Zuteilungsplänen<br />

für Gratisaktien, die die<br />

Gesellschaft eingerichtet hat.<br />

Bei Abberufung oder erheblicher Veränderung<br />

der Struktur des Gesellschaftskapitals<br />

der Gesellschaft, die den Inhalt ihrer<br />

jeweiligen Verantwortlichkeiten spürbar<br />

beeinträchtigen und die Fortführung ihrer<br />

jeweiligen Tätigkeiten und die normale<br />

Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse erschwert,<br />

und im Fall der Beendigung der<br />

arbeitsvertraglichen Beziehungen auf ihren<br />

Wunsch hin, behalten der Verwaltungsratsvorsitzende<br />

und Generaldirektor und/<br />

oder der Stellvertretende Generaldirektor<br />

das Recht auf die Ausübung der endgültig<br />

erworbenen Optionen, die ihnen zugeteilt<br />

wurden, innerhalb der im Optionsplan für<br />

die Zeichnung oder den Kauf von Aktien<br />

festgelegten Fristen und kommen für die<br />

Optionen, die sie in Anwendung dieses<br />

Plans nicht mehr ausüben konnten, in den<br />

Genuss einer Entschädigung, die den Verlust<br />

des Rechts auf Ausübung der Optionen<br />

gemäß diesem Plan ausgleicht, deren<br />

Höhe von einem unabhängigen<br />

Gutachter unter Anwendung der so genannten<br />

Bewertungsmethode „Black &<br />

Scholes“ für die Optionen zum jeweiligen<br />

Datum ihres Ausscheidens ermittelt wird.<br />

Bei Abberufung oder erheblicher Veränderung<br />

der Struktur des Gesellschaftskapitals<br />

der Gesellschaft, die den Inhalt ihrer<br />

jeweiligen Verantwortlichkeiten spürbar<br />

beeinträchtigen und die Fortführung ihrer<br />

jeweiligen Tätigkeiten und die normale<br />

Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse<br />

erschwert, und im Falle des Abbruchs der<br />

Arbeitsbeziehungen auf ihren Antrag hin<br />

kommen der Verwaltungsratsvorsitzende<br />

und Generaldirektor und/oder der Stellvertretende<br />

Generaldirektor für die Aktien,<br />

die ihnen kostenlos zugeteilt worden<br />

wären und von denen sie nicht profi tieren<br />

könnten, in den Genuss einer Entschädigung,<br />

die den Verlust des Aktienbezugsrechts<br />

ausgleicht, deren Höhe dem Produkt<br />

aus der betroffenen Anzahl Aktien<br />

mit dem durchschnittlichen Kurs der<br />

SCOR-Aktie zum jeweiligen Datum ihres<br />

Ausscheidens entspricht.<br />

234 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

EINSCHRÄNKUNGEN<br />

DER BEFUGNISSE DES<br />

GENERALDIREKTORS<br />

Gemäß Artikel L. 225-51-1 des französischen<br />

Handelsgesetzbuchs und Artikel<br />

16 der Satzung von SCOR („Geschäftsleitung“)<br />

beschloss der Verwaltungsrat<br />

der Gesellschaft auf seiner Sitzung vom<br />

18. April 2002, dass die Geschäftsleitung<br />

der Gesellschaft vom Verwaltungsratsvorsitzenden,<br />

der den Titel Verwaltungsratsvorsitzender<br />

und Generaldirektor führt,<br />

wahrgenommen wird und er dabei vom<br />

stellvertretenden Generaldirektor unterstützt<br />

werden kann.<br />

Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Einschränkungen sehen<br />

weder die Satzung noch die Beschlüsse<br />

des Verwaltungsrates der Gesellschaft<br />

eine Einschränkung der Befugnisse des<br />

Verwaltungsratsvorsitzenden und Generaldirektor<br />

vor.<br />

IMPLEMENTIERTE<br />

KONTROLLVERFAHREN<br />

Die Ziele von SCOR<br />

Diese Verfahren bezwecken Folgendes:<br />

- Sie sollen einerseits sicherstellen,<br />

dass die Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

und die Maßnahmen zur Durchführung<br />

von Geschäften sowie das Verhalten<br />

der Mitarbeiter jederzeit den für<br />

die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />

von den Gesellschaftsorganen und den<br />

anwendbaren Gesetzen und Vorschriften<br />

defi nierten Leitlinien sowie<br />

den internen Vorgaben und Vorschriften<br />

des Unternehmens entsprechen;<br />

- Sie sollen andererseits überprüfen, ob<br />

die an die Gesellschaftsorgane von<br />

SCOR mitgeteilten bilanziellen-, Finanz-<br />

und Managementinformationen die Geschäftstätigkeit<br />

und Lage der Gesellschaft<br />

getreu widerspiegeln.<br />

Zweck des internen Kontrollsystems ist<br />

die Prävention und Steuerung sämtlicher<br />

Risiken in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit<br />

der Gesellschaft sowie<br />

des Risikos, dass Fehler oder betrügerische<br />

Handlungen – insbesondere im<br />

Bereich Rechnungslegung und Finanzen<br />

– begangen werden. Wie bei jedem<br />

Kontrollsystem kann jedoch keine absolute<br />

Gewähr für die völlige Eliminierung<br />

dieser Risiken gegeben werden.

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