4 - Scor
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und Kraftstoffkosten des Fahrzeugs<br />
sowie alle mit der Bereitstellung eines<br />
Chauffeurs verbundenen Kosten sind<br />
von der Gesellschaft zu tragen. Der stellvertretende<br />
Generaldirektor verfügte<br />
ebenfalls über einen Firmenwagen.<br />
Der Verwaltungsratsvorsitzende und<br />
Generaldirektor bezieht und der stellvertretende<br />
Generaldirektor bezog außerdem<br />
folgende Sachleistungen:<br />
(a) ein Krankheitsvorsorgesystem nach<br />
dem Inhalt eines Vertrags vom 16. September<br />
1988;<br />
(b) eine Versicherung, unter der das Todesfallrisiko<br />
oder permanente Invalidität<br />
aller Ursachen gedeckt sind, die für<br />
Führungskräfte der Gesellschaft mit<br />
Datum 30. Juni 1993 gezeichnet wurde.<br />
Da die Gesellschaft diesen Vertrag<br />
derzeit neu verhandelt, soll hier festgehalten<br />
werden, dass der Verwaltungsratsvorsitzende<br />
und Generaldirektor<br />
auch von jedem Folgevertrag profi tieren<br />
wird; und<br />
(c) eine Versicherung, unter der das Todesfallrisiko<br />
oder permanente Invalidität<br />
infolge eines Unfalls gedeckt sind, die<br />
mit Datum 1. Januar 2006 gezeichnet<br />
wurde. Da die Gesellschaft diesen Vertrag<br />
derzeit neu verhandelt, soll hier<br />
festgehalten werden, dass der Verwaltungsratsvorsitzende<br />
und Generaldirektor<br />
auch von jedem Folgevertrag profi -<br />
tieren wird.<br />
Renten<br />
Zugunsten der Verwaltungsratsmitglieder<br />
wurden keine Rentenbeiträge gezahlt<br />
oder Verbindlichkeiten eingegangen.<br />
Wie alle Führungskräfte des Konzerns<br />
kommen auch der Verwaltungsratsvorsitzende<br />
und Generaldirektor sowie der<br />
stellvertretende Generaldirektor nach<br />
einer Konzernzugehörigkeit von mindestens<br />
fünf Jahren in den Genuss einer<br />
Rentengarantie von bis zu 50% des Ecklohns.<br />
Die Rechte auf diese Rente können<br />
schrittweise in Abhängigkeit der<br />
Konzernzugehörigkeit in einer Laufzeit<br />
von 5 bis 9 Jahren und auf der Grundlage<br />
ihrer bezogenen Durchschnittsvergütung<br />
während der letzten fünf Anwesenheitsjahre<br />
erworben werden.<br />
Vorzüge, die aufgrund der<br />
Aufgabe oder der Änderung der<br />
Funktionen gewährt werden<br />
Der Verwaltungsratsvorsitzende und Generaldirektor<br />
profi tiert und der stellvertretende<br />
Generaldirektor profi tierte von<br />
den Optionsplänen für die Zeichnung<br />
und/oder den Kauf von Aktien und Zuteilungsplänen<br />
für Gratisaktien, die die<br />
Gesellschaft eingerichtet hat.<br />
Bei Abberufung oder erheblicher Veränderung<br />
der Struktur des Gesellschaftskapitals<br />
der Gesellschaft, die den Inhalt ihrer<br />
jeweiligen Verantwortlichkeiten spürbar<br />
beeinträchtigen und die Fortführung ihrer<br />
jeweiligen Tätigkeiten und die normale<br />
Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse erschwert,<br />
und im Fall der Beendigung der<br />
arbeitsvertraglichen Beziehungen auf ihren<br />
Wunsch hin, behalten der Verwaltungsratsvorsitzende<br />
und Generaldirektor und/<br />
oder der Stellvertretende Generaldirektor<br />
das Recht auf die Ausübung der endgültig<br />
erworbenen Optionen, die ihnen zugeteilt<br />
wurden, innerhalb der im Optionsplan für<br />
die Zeichnung oder den Kauf von Aktien<br />
festgelegten Fristen und kommen für die<br />
Optionen, die sie in Anwendung dieses<br />
Plans nicht mehr ausüben konnten, in den<br />
Genuss einer Entschädigung, die den Verlust<br />
des Rechts auf Ausübung der Optionen<br />
gemäß diesem Plan ausgleicht, deren<br />
Höhe von einem unabhängigen<br />
Gutachter unter Anwendung der so genannten<br />
Bewertungsmethode „Black &<br />
Scholes“ für die Optionen zum jeweiligen<br />
Datum ihres Ausscheidens ermittelt wird.<br />
Bei Abberufung oder erheblicher Veränderung<br />
der Struktur des Gesellschaftskapitals<br />
der Gesellschaft, die den Inhalt ihrer<br />
jeweiligen Verantwortlichkeiten spürbar<br />
beeinträchtigen und die Fortführung ihrer<br />
jeweiligen Tätigkeiten und die normale<br />
Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse<br />
erschwert, und im Falle des Abbruchs der<br />
Arbeitsbeziehungen auf ihren Antrag hin<br />
kommen der Verwaltungsratsvorsitzende<br />
und Generaldirektor und/oder der Stellvertretende<br />
Generaldirektor für die Aktien,<br />
die ihnen kostenlos zugeteilt worden<br />
wären und von denen sie nicht profi tieren<br />
könnten, in den Genuss einer Entschädigung,<br />
die den Verlust des Aktienbezugsrechts<br />
ausgleicht, deren Höhe dem Produkt<br />
aus der betroffenen Anzahl Aktien<br />
mit dem durchschnittlichen Kurs der<br />
SCOR-Aktie zum jeweiligen Datum ihres<br />
Ausscheidens entspricht.<br />
234 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
EINSCHRÄNKUNGEN<br />
DER BEFUGNISSE DES<br />
GENERALDIREKTORS<br />
Gemäß Artikel L. 225-51-1 des französischen<br />
Handelsgesetzbuchs und Artikel<br />
16 der Satzung von SCOR („Geschäftsleitung“)<br />
beschloss der Verwaltungsrat<br />
der Gesellschaft auf seiner Sitzung vom<br />
18. April 2002, dass die Geschäftsleitung<br />
der Gesellschaft vom Verwaltungsratsvorsitzenden,<br />
der den Titel Verwaltungsratsvorsitzender<br />
und Generaldirektor führt,<br />
wahrgenommen wird und er dabei vom<br />
stellvertretenden Generaldirektor unterstützt<br />
werden kann.<br />
Mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Einschränkungen sehen<br />
weder die Satzung noch die Beschlüsse<br />
des Verwaltungsrates der Gesellschaft<br />
eine Einschränkung der Befugnisse des<br />
Verwaltungsratsvorsitzenden und Generaldirektor<br />
vor.<br />
IMPLEMENTIERTE<br />
KONTROLLVERFAHREN<br />
Die Ziele von SCOR<br />
Diese Verfahren bezwecken Folgendes:<br />
- Sie sollen einerseits sicherstellen,<br />
dass die Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
und die Maßnahmen zur Durchführung<br />
von Geschäften sowie das Verhalten<br />
der Mitarbeiter jederzeit den für<br />
die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />
von den Gesellschaftsorganen und den<br />
anwendbaren Gesetzen und Vorschriften<br />
defi nierten Leitlinien sowie<br />
den internen Vorgaben und Vorschriften<br />
des Unternehmens entsprechen;<br />
- Sie sollen andererseits überprüfen, ob<br />
die an die Gesellschaftsorgane von<br />
SCOR mitgeteilten bilanziellen-, Finanz-<br />
und Managementinformationen die Geschäftstätigkeit<br />
und Lage der Gesellschaft<br />
getreu widerspiegeln.<br />
Zweck des internen Kontrollsystems ist<br />
die Prävention und Steuerung sämtlicher<br />
Risiken in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit<br />
der Gesellschaft sowie<br />
des Risikos, dass Fehler oder betrügerische<br />
Handlungen – insbesondere im<br />
Bereich Rechnungslegung und Finanzen<br />
– begangen werden. Wie bei jedem<br />
Kontrollsystem kann jedoch keine absolute<br />
Gewähr für die völlige Eliminierung<br />
dieser Risiken gegeben werden.