4 - Scor
4 - Scor
4 - Scor
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Haupttochter im Sachrückversicherungsgeschäft<br />
i.H.v. 12 Mio. USD wurde<br />
2006 durchgeführt.<br />
Im Laufe des Jahres 2006 wurde unser<br />
Sachgeschäft mit dem Ziel umstrukturiert,<br />
den überwiegenden Teil des Run-off-Geschäfts<br />
von den anderen Geschäftstätigkeiten<br />
zu trennen, damit das angelegte<br />
Kapital in den amerikanischen Tochtergesellschaften<br />
effektiver genutzt werden<br />
kann. Im Rahmen dieser Umstrukturierung<br />
wurde die General Security National<br />
Insurance Company („GSNIC“) eine Runoff<br />
-Gesellschaft, zu einer direkten SCOR-<br />
Tochter im Wege ihres Erwerbs durch die<br />
SCOR Reinsurance Company zum Ver-<br />
mögenswert der GSNIC (statutory capital<br />
and surplus). Die vormalige Tochter der<br />
GSNIC, die General Security Indemnity<br />
Company of Arizona („GSINDA“), wurde<br />
eine direkte Tochter der SCOR Reinsurance<br />
Company. SCOR Reinsurance<br />
Company und GSINDA sind die zwei<br />
operativen amerikanischen Geschäftseinheiten<br />
des Konzerns im Bereich<br />
Sachrückversicherung.<br />
Infolge dieser Kapitalerhöhungen, des<br />
aktiven Managements des Run-off-Geschäfts,<br />
des kontrollierten Underwritings,<br />
einer gewissenhaften Kostenkontrolle<br />
und der Umstrukturierung der amerikanischen<br />
Geschäftseinheiten für Sach-<br />
REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
RISIKOFAKTOREN<br />
rückversicherung lagen der Gesamtvermögensbestand<br />
und die Solvabilitätsmargen<br />
unserer amerikanischen Tochtergesellschaften<br />
deutlich über den vorgeschriebenen<br />
amerikanischen Auflagen per<br />
31. Dezember 2007.<br />
Unsere amerikanischen Versicherungs-<br />
und Rückversicherungstochtergesellschaften<br />
sind verpfl ichtet, den staatlichen<br />
Behörden, bei denen sie zugelassen sind,<br />
Geschäftsberichte nach Maßgabe der<br />
Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden<br />
vorzulegen, die das New York Insurance<br />
Department („NYID“) oder andere<br />
Aufsichtsbehörden des Bundesstaates, in<br />
dem sie ansässig sind, vorschreiben.<br />
4.15 Wir sind Risiken aufgrund der Entwicklung der Gesetzgebung<br />
und Verwaltungsvorschriften sowie politischen, gesetzgebenden,<br />
vorschriftsmäßigen und berufl ichen Initiativen in Bezug auf<br />
die Rückversicherung ausgesetzt, einschließlich bestimmter<br />
Untersuchungen über die Provisionsbemessungen und über<br />
gewisse Rückversicherungsverträge, die sich „Traites fi nite Risk“<br />
nennen oder alternativer übergang von Risiken. Dies könnte<br />
ungünstige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit und<br />
unsere Branche haben<br />
Bis zum heutigen Tage unterliegen wir umfassenden<br />
und detaillierten Vorschriften<br />
und werden in allen Ländern, in denen wir<br />
unsere Geschäftstätigkeiten ausüben, von<br />
den Aufsichtsbehörden für die Versicherungs-<br />
und Rückversicherungswirtschaft<br />
überwacht. Jede Änderung der Gesetzeslage<br />
oder der Rechtsvorschriften könnte<br />
die Art und Weise der Ausübung unserer<br />
Tätigkeit beeinfl ussen, ebenso wie die Produkte,<br />
die wir anbieten oder die Höhe der<br />
erforderlichen Rückstellungen, auch für die<br />
Schäden, die bereits gemeldet wurden. Die<br />
Aufsichtsbehörden für die Versicherungs-<br />
und Rückversicherungswirtschaft üben<br />
eine starke Verwaltungskontrolle in Bezug<br />
auf zahlreiche Aspekte der Rückversicherungsbranche<br />
aus, und wir können weder<br />
den Zeitplan noch die Form eventueller<br />
Gesetzesinitiativen vorhersagen. Außerdem<br />
sind diese Behörden im Allgemeinen<br />
stärker dem Schutz der Versicherten als<br />
der Vertretung von Aktionärs- oder Gläubigerinteressen<br />
verbunden. Diese Vielfalt an<br />
Vorschriften, denen wir unterworfen sind,<br />
wird mit der Umsetzung der Richtlinie<br />
2005/68/EG vom 16. November 2005<br />
abnehmen, denn die Aufsicht über ein<br />
Rückversicherungsunternehmen der Europäischen<br />
Gemeinschaft nur noch der<br />
Aufsichtsbehörde des Landes überträgt, in<br />
dem das betreffende Unternehmen seinen<br />
Gesellschaftssitz hat. Außerdem ist hinsichtlich<br />
dieser Richtlinie eine Reglementierung<br />
insbesondere in Bezug auf die<br />
technischen Rückstellungen, Solvabilitätsspannen<br />
sowie Garantiefonds für europäische<br />
Rückversicherer anwendbar, und<br />
dies seit dem 10. Dezember 2007 in den<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />
mit Ausnahme einiger Länder, insbesondere<br />
Frankreich, wo die Richtlinie sich gerade<br />
in der Umsetzungsphase befi ndet. In<br />
der Richtlinie werden die minimalen gemeinsamen<br />
Bedingungen für alle Mitgliedstaaten<br />
der Gemeinschaft festgelegt, den<br />
nationalen Gesetzgeber steht es frei,<br />
strengere Anforderungen zu formulieren.<br />
Die nationalen Rechtsvorschriften, die im<br />
Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie<br />
festgelegt werden, sowie weitere Entwicklungen<br />
der Gesetzgebung oder der<br />
Rechtsvorschriften könnten zu einer Annäherung<br />
zwischen den für Rück- und Erstversicherer<br />
geltenden Rechtsrahmen führen.<br />
Diese neuen Rechtsvorschriften<br />
könnten unsere Möglichkeiten, neue Verträge<br />
zu zeichnen, einschränken.<br />
Alle nachteiligen Änderungen der Gesetze<br />
und Rechtsvorschriften und jede<br />
ungünstige Entscheidung, die im Rahmen<br />
dieser Verfahren ergeht, könnten sich negativ<br />
auf unsere Geschäftstätigkeit, auf<br />
unseren Finanzmittelbestand, unsere Finanzlage<br />
und das Ergebnis unserer Geschäftstätigkeit<br />
auswirken.<br />
Die Rückversicherungsbranche kann auch<br />
durch Entwicklungen des politischen, rechtlichen<br />
und sozialen Umfelds oder ganz allgemein<br />
der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
beeinträchtigt werden, wobei sich<br />
diese Entwicklungen in der Vergangenheit<br />
mitunter in der Erweiterung oder Schaffung<br />
von Haftungsgrundlagen manifestiert haben.<br />
Zum Beispiel könnten uns neue Vorschriften<br />
zwingen, zusätzliche Versicherungsdeckungen<br />
zu geben, die über unsere<br />
21<br />
4