4 - Scor
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1.2.5 - Rückstellungen für Eintreibbarkeitsrisiken<br />
aus technischen<br />
Verpfl ichtungen<br />
Zwecks Abwicklung einer unverzüglichen<br />
Zahlung von großen Schadensfällen, die<br />
eine Zession von Vermögenswerten erfordern,<br />
wird eine Rückstellung für Eintreibarkeitsrisiken<br />
innerhalb der Rückstellungen<br />
für technische Risiken eingerichtet, wenn<br />
der globale Nettobuchwert der Aktiva ohne<br />
Obligationen und sonstige festverzinsliche<br />
Wertpapiere (Anlagen bewertet gemäß<br />
Artikel R. 332-19 der französischen Versicherungsvorschriften<br />
(Code des Assurances)<br />
über dem Veräußerungswert liegt.<br />
Dieser Wert entspricht dem Börsenkurs für<br />
notierte Aktien bzw. dem Veräußerungswert<br />
für nicht-notierte Aktien.<br />
Die Änderungen infolge der Stellungnahme<br />
der CNC vom 21. Januar 2004<br />
sind für das Unternehmen nicht<br />
einschlägig.<br />
Die durchgeführten Berechnungen ermöglichen<br />
es, keine Rücklagen für Konten<br />
in den Geschäftsjahren 2006 und<br />
2007 festzustellen.<br />
1.3 - Betriebssachanlagen<br />
Die Posten in dieser Rubrik werden zu<br />
ihrem historischen Wert eingetragen.<br />
Bei Material, Mobiliar und sonstigen Betriebsmitteln<br />
erfolgt die Abschreibung linear<br />
oder degressiv unter Berücksichtigung<br />
der voraussichtlichen Lebensdauer:<br />
- Material,<br />
Büroeinrichtung 5 - 10 Jahre<br />
- Allgemeine Betriebsmittel 10 Jahre<br />
- Transportmittel 4 - 5 Jahre<br />
Hinterlegungen und Kautionen bestehen<br />
hauptsächlich aus Mietkautionen.<br />
1.4 - Forderungen<br />
Die Forderungen aus Transaktionen der<br />
Rückversicherung und die Forderungen<br />
gegenüber verschiedenen Schuldnern<br />
werden im Falle des Risikos einer Uneintreibbarkeit<br />
abgewertet.<br />
1.5 - Finanzielle Verbindlichkeiten<br />
Die Emissionskosten für unterschiedliche<br />
Anleihen werden über die Anleihedauer<br />
abgeschrieben.<br />
1.6 - Verbuchung der<br />
Rückversicherungstransaktionen<br />
Annahmen:<br />
Die übernommene Rückversicherung<br />
wird bei Erhalt der von den Zedenten<br />
übertragenen Konten verbucht.<br />
Gemäß den Bestimmungen von Artikel<br />
R. 332-18 Code des Assurances werden<br />
Konten, die von den Zedenten am<br />
Ende des Geschäftsjahrs nicht erhalten<br />
wurden, zur Verbuchung in der Gewinn-<br />
und Verlustrechnung in der Weise geschätzt,<br />
dass die Situation so weit wie<br />
möglich der Wirklichkeit der von SCOR<br />
eingegangenen Rückversicherungsverpfl<br />
ichtungen entspricht. Diese Methode<br />
betrifft die Mehrheit der im Geschäftsjahr<br />
oder im vorangegangenen Geschäftsjahr<br />
abgeschlossenen Verträge.<br />
Die Schätzungen der von Zedenten am<br />
Ende des Geschäftsjahres nicht erhaltenen<br />
Prämien und Provisionen sind in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung verbucht mit<br />
Gegenbuchung unter dem Rechnungsabgrenzungsposten<br />
„Schätzungen von Rückversicherung<br />
Annahme“.<br />
Insgesamt entsprechen die verbuchten<br />
Prämien im Geschäftsjahr (Prämien, die<br />
in den von den Zedenten erhaltenen<br />
Konten und erwarteten Prämien verbucht<br />
sind) der geschätzten Höhe der<br />
bei Vertragsunterzeichnung geschätzten<br />
Rückversicherungsprämie.<br />
Die Schätzungen der Schadensfälle<br />
werden in den Rückstellungen für Schadensfälle<br />
verbucht.<br />
Weiterrückversicherung /<br />
Rückversicherung der zweiten<br />
Stufe:<br />
Der weiterversicherte Anteil der übernommenen<br />
Rückversicherung, der sich nach<br />
REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
INFORMATIONEN ÜBER DAS VERMÖGEN<br />
den Verträgen bemisst, wird anders als die<br />
übernommenen Transaktionen verbucht.<br />
Der Anteil der Retrozessionäre (Weiterrückversicherer)<br />
in den Schätzungen der<br />
übernommenen Prämien und Provisionen<br />
wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />
auf der Passivseite der Bilanz unter<br />
„Schätzungen der Rückversicherung Retrozession“<br />
verbucht.<br />
Die Bardepots von Retrozessionären<br />
sind in der Bilanz passiviert.<br />
Die Werte in Form von Pfandrechten von<br />
den Rückversicherern zur Garantie ihrer<br />
Verbindlichkeiten werden zum Marktwert<br />
am Ende des Geschäftsjahrs außerbilanziell<br />
verbucht.<br />
1.7 - Versicherungstechnische<br />
Rückstellungen<br />
Sachrückversicherung:<br />
Eine Rückstellung für Beitragsüberträge<br />
wird entweder einzeln für jeden Vertrag,<br />
prorata temporis berechnet oder<br />
nach einer statistischen Methode, wenn<br />
diese Methode zu ähnlichen Ergebnissen<br />
führt wie bei Anwendung der<br />
Einzelvertragsmethode.<br />
SCOR bestimmt den Betrag der Rückstellungen<br />
für Schadensfälle am Ende<br />
des Geschäftsjahres in einer Höhe, die<br />
eine Deckung des geschätzten Betrags<br />
für ihre eigenen Verpfl ichtungen und Abwicklungskosten<br />
für angezeigte und nicht<br />
angezeigte Schadensfälle deckt (nach<br />
Abzug der Schätzungen für Rückerstattung<br />
und Rechtsübertragung). Diese<br />
Rückstellungen für eingetretene, gemeldete<br />
oder noch nicht bekannte Schadensfälle<br />
werden nach dem größten anzunehmenden<br />
Umfang bewertet. Die<br />
Schadensaufwendung bei Vertragsablauf<br />
wird gemäß der statistischen Erfahrung<br />
für ähnliche Schadenswerte beurteilt.<br />
Die Rückstellungen der Schadensfälle<br />
inklusive Schätzungen der gezahlten<br />
Schadensfälle werden unter Berücksichtigung<br />
des voraussichtlichen Ergebnisses<br />
bei Fälligkeit berechnet und ergänzen<br />
die Information der Zedenten.<br />
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