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1.2.5 - Rückstellungen für Eintreibbarkeitsrisiken<br />

aus technischen<br />

Verpfl ichtungen<br />

Zwecks Abwicklung einer unverzüglichen<br />

Zahlung von großen Schadensfällen, die<br />

eine Zession von Vermögenswerten erfordern,<br />

wird eine Rückstellung für Eintreibarkeitsrisiken<br />

innerhalb der Rückstellungen<br />

für technische Risiken eingerichtet, wenn<br />

der globale Nettobuchwert der Aktiva ohne<br />

Obligationen und sonstige festverzinsliche<br />

Wertpapiere (Anlagen bewertet gemäß<br />

Artikel R. 332-19 der französischen Versicherungsvorschriften<br />

(Code des Assurances)<br />

über dem Veräußerungswert liegt.<br />

Dieser Wert entspricht dem Börsenkurs für<br />

notierte Aktien bzw. dem Veräußerungswert<br />

für nicht-notierte Aktien.<br />

Die Änderungen infolge der Stellungnahme<br />

der CNC vom 21. Januar 2004<br />

sind für das Unternehmen nicht<br />

einschlägig.<br />

Die durchgeführten Berechnungen ermöglichen<br />

es, keine Rücklagen für Konten<br />

in den Geschäftsjahren 2006 und<br />

2007 festzustellen.<br />

1.3 - Betriebssachanlagen<br />

Die Posten in dieser Rubrik werden zu<br />

ihrem historischen Wert eingetragen.<br />

Bei Material, Mobiliar und sonstigen Betriebsmitteln<br />

erfolgt die Abschreibung linear<br />

oder degressiv unter Berücksichtigung<br />

der voraussichtlichen Lebensdauer:<br />

- Material,<br />

Büroeinrichtung 5 - 10 Jahre<br />

- Allgemeine Betriebsmittel 10 Jahre<br />

- Transportmittel 4 - 5 Jahre<br />

Hinterlegungen und Kautionen bestehen<br />

hauptsächlich aus Mietkautionen.<br />

1.4 - Forderungen<br />

Die Forderungen aus Transaktionen der<br />

Rückversicherung und die Forderungen<br />

gegenüber verschiedenen Schuldnern<br />

werden im Falle des Risikos einer Uneintreibbarkeit<br />

abgewertet.<br />

1.5 - Finanzielle Verbindlichkeiten<br />

Die Emissionskosten für unterschiedliche<br />

Anleihen werden über die Anleihedauer<br />

abgeschrieben.<br />

1.6 - Verbuchung der<br />

Rückversicherungstransaktionen<br />

Annahmen:<br />

Die übernommene Rückversicherung<br />

wird bei Erhalt der von den Zedenten<br />

übertragenen Konten verbucht.<br />

Gemäß den Bestimmungen von Artikel<br />

R. 332-18 Code des Assurances werden<br />

Konten, die von den Zedenten am<br />

Ende des Geschäftsjahrs nicht erhalten<br />

wurden, zur Verbuchung in der Gewinn-<br />

und Verlustrechnung in der Weise geschätzt,<br />

dass die Situation so weit wie<br />

möglich der Wirklichkeit der von SCOR<br />

eingegangenen Rückversicherungsverpfl<br />

ichtungen entspricht. Diese Methode<br />

betrifft die Mehrheit der im Geschäftsjahr<br />

oder im vorangegangenen Geschäftsjahr<br />

abgeschlossenen Verträge.<br />

Die Schätzungen der von Zedenten am<br />

Ende des Geschäftsjahres nicht erhaltenen<br />

Prämien und Provisionen sind in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung verbucht mit<br />

Gegenbuchung unter dem Rechnungsabgrenzungsposten<br />

„Schätzungen von Rückversicherung<br />

Annahme“.<br />

Insgesamt entsprechen die verbuchten<br />

Prämien im Geschäftsjahr (Prämien, die<br />

in den von den Zedenten erhaltenen<br />

Konten und erwarteten Prämien verbucht<br />

sind) der geschätzten Höhe der<br />

bei Vertragsunterzeichnung geschätzten<br />

Rückversicherungsprämie.<br />

Die Schätzungen der Schadensfälle<br />

werden in den Rückstellungen für Schadensfälle<br />

verbucht.<br />

Weiterrückversicherung /<br />

Rückversicherung der zweiten<br />

Stufe:<br />

Der weiterversicherte Anteil der übernommenen<br />

Rückversicherung, der sich nach<br />

REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

INFORMATIONEN ÜBER DAS VERMÖGEN<br />

den Verträgen bemisst, wird anders als die<br />

übernommenen Transaktionen verbucht.<br />

Der Anteil der Retrozessionäre (Weiterrückversicherer)<br />

in den Schätzungen der<br />

übernommenen Prämien und Provisionen<br />

wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />

auf der Passivseite der Bilanz unter<br />

„Schätzungen der Rückversicherung Retrozession“<br />

verbucht.<br />

Die Bardepots von Retrozessionären<br />

sind in der Bilanz passiviert.<br />

Die Werte in Form von Pfandrechten von<br />

den Rückversicherern zur Garantie ihrer<br />

Verbindlichkeiten werden zum Marktwert<br />

am Ende des Geschäftsjahrs außerbilanziell<br />

verbucht.<br />

1.7 - Versicherungstechnische<br />

Rückstellungen<br />

Sachrückversicherung:<br />

Eine Rückstellung für Beitragsüberträge<br />

wird entweder einzeln für jeden Vertrag,<br />

prorata temporis berechnet oder<br />

nach einer statistischen Methode, wenn<br />

diese Methode zu ähnlichen Ergebnissen<br />

führt wie bei Anwendung der<br />

Einzelvertragsmethode.<br />

SCOR bestimmt den Betrag der Rückstellungen<br />

für Schadensfälle am Ende<br />

des Geschäftsjahres in einer Höhe, die<br />

eine Deckung des geschätzten Betrags<br />

für ihre eigenen Verpfl ichtungen und Abwicklungskosten<br />

für angezeigte und nicht<br />

angezeigte Schadensfälle deckt (nach<br />

Abzug der Schätzungen für Rückerstattung<br />

und Rechtsübertragung). Diese<br />

Rückstellungen für eingetretene, gemeldete<br />

oder noch nicht bekannte Schadensfälle<br />

werden nach dem größten anzunehmenden<br />

Umfang bewertet. Die<br />

Schadensaufwendung bei Vertragsablauf<br />

wird gemäß der statistischen Erfahrung<br />

für ähnliche Schadenswerte beurteilt.<br />

Die Rückstellungen der Schadensfälle<br />

inklusive Schätzungen der gezahlten<br />

Schadensfälle werden unter Berücksichtigung<br />

des voraussichtlichen Ergebnisses<br />

bei Fälligkeit berechnet und ergänzen<br />

die Information der Zedenten.<br />

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