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Den Mitgliedern des COMEX steht außerdem<br />

für berufl ich veranlasste Fahrten<br />

ein Dienstwagen zur Verfügung; und der<br />

Vorsitzende und Generaldirektor hat einen<br />

Dienstwagen mit Fahrer. Der stellvertretende<br />

Generaldirektor hatte einen<br />

Dienstwagen.<br />

Sachbezüge und Versicherungsleistungen,<br />

die dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates<br />

und Generaldirektor sowie dem stellvertretenden<br />

Generaldirektor gewährt werden,<br />

sind im Anhang B – Bericht des Vorsitzenden<br />

des Verwaltungsrates über die Bedingungen<br />

der vorbereitenden und organisatorischen<br />

Arbeiten des Verwaltung srates<br />

sowie über die internen Kontrollverfahren<br />

gemäß Artikel L. 225-37 des französischen<br />

Handelsgesetzbuches (Code de Commerce)<br />

– Teil I – Bedingungen der Vorbereitung<br />

und Organisation der Arbeiten des<br />

Verwaltungsrates der Gesellschaft – f)<br />

Grundsätze und Regeln zur Festsetzung der<br />

Vergütungen und Sachbezüge für Funktionsträger<br />

der Gesellschaft - enthalten.<br />

Einzelheiten zur Zuteilung von Kauf-<br />

oder Zeichnungsoptionen sowie von<br />

Gratisaktien an die Mitglieder des<br />

COMEX befi nden sich in den Abschnitten<br />

17.2.2 und 17.2.3.<br />

Für Informationen zu den Pensionsansprüchen<br />

siehe Abschnitt 15.2.<br />

Die Mitglieder des COMEX beziehen für<br />

die Ausübung ihres Verwaltungsratsmandats<br />

in Unternehmen, in denen SCOR<br />

mehr als 20% des Kapitals hält, keine<br />

Sitzungsgelder. Die ihnen in Ausübung<br />

ihrer Tätigkeit entstandenen berufl ichen<br />

Aufwendungen werden nach Vorlage<br />

entsprechender Nachweise erstattet.<br />

Bestimmte Mitglieder des COMEX<br />

erhalten für ihre auf zwei geografi sch<br />

getrennte Geschäftseinheiten aufgeteilten<br />

Funktionen eine Unterbringungsentschädigung.<br />

15.1.3 Vergütungen<br />

des Vorsitzenden des<br />

Verwaltungsrates und<br />

Generaldirektors sowie<br />

des stellvertretenden<br />

Generaldirektors für<br />

das Geschäftsjahr 2007<br />

Die Regeln zur Festlegung der Vergütung<br />

des Verwaltungsratsvorsitzenden<br />

und Generaldirektors sowie des stellvertretenden<br />

Generaldirektors sind<br />

identisch mit den Bestimmungen für<br />

das Geschäftsjahr 2006 (siehe hierzu<br />

Anhang B – Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden<br />

über die Bedingungen<br />

der vorbereitenden und organisato-<br />

REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

VERGÜTUNGEN UND SACHBEZÜGE<br />

rischen Arbeiten des Verwaltungsrats<br />

und über die internen Kontrollverfahren<br />

gemäß Artikel L. 225-37 des französischen<br />

Handelsgesetzbuches – Teil I<br />

– Bedingungen der Vorbereitung und<br />

Organisation der Arbeiten des Verwaltungsrats<br />

der Gesellschaft – f) Grundsätze<br />

und Regeln zur Festsetzung der<br />

Vergütungen und Sachbezüge für Funktionsträger<br />

der Gesellschaft). Diese Regeln<br />

werden nach der Jahreshauptversammlung<br />

von SCOR überarbeitet,<br />

die 2008 gehalten wird.<br />

Der Verwaltungsrat hat am 13 November<br />

2007 nach einem Antrag des Vergütungs-<br />

und Ernennungsausschusses eine<br />

Änderung der festen Vergütung des Verwaltungsratsvorsitzenden<br />

und Generaldirektors<br />

mit rückwirkender Wirkung zum<br />

24. Mai 2007 (Datum der Erneuerung<br />

seines Mandates) von 500.000 EUR auf<br />

1.000.000 EUR beschlossen. Zudem<br />

wird seine variable Vergütung auf ein Maximum<br />

von 120% seiner jährlichen Vergütung<br />

festgelegt.<br />

15.1.4 Vergütung in<br />

Form von Optionen<br />

und Zuteilung von<br />

Gratisaktien<br />

Siehe hierzu Abschnitt 17.2.<br />

15.2 Gesamtsumme der Rückstellungen oder gezahlten<br />

Beträge zur Zahlung von Pensionen, Renten oder anderen<br />

Leistungen für das Geschäftsjahr 2007<br />

Zugunsten der Verwaltungsratsmitglieder<br />

wurden keine Rentenbeiträge<br />

gezahlt oder Verbindlichkeiten ein -<br />

gegangen.<br />

Wie alle Führungskräfte des Konzerns<br />

kommen auch die Mitglieder des<br />

COMEX in den Genuss einer Rentengarantie<br />

bis zu einem bestimmten Höchstbetrag,<br />

wenn sie mindestens 10 Jahre<br />

Mitarbeiter des SCOR-Konzerns gewesen<br />

sind. Diese wird auf der Grundlage<br />

ihrer Durchschnitt svergütung in den letzten<br />

fünf Jahren ihrer Zugehörigkeit zum<br />

Unternehmen berechnet.<br />

Die vom Konzern für Renten der<br />

COMEX-Mitglieder im Laufe des Geschäftsjahres<br />

2007 zurückgestellte oder<br />

gezahlte Gesamtsumme, beläuft sich auf<br />

3,5 Mio. EUR, die gesamten Verbindlichkeiten<br />

belaufen sich auf 5,1 Mio. EUR,<br />

die Differenz in Höhe von 1,6 Mio. EUR<br />

ist in Fonds der Arial, einer Zweigstelle<br />

der La Mondiale, gebunden.<br />

Siehe auch Abschnitt 20.2.5.4 – Anhang<br />

zur konsolidierten Finanzlage – Anmerkung<br />

16 und Abschnitt 20.1.5 – Anhang<br />

zum Geschäftsbericht-Anmerkung 6.<br />

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