4 - Scor
4 - Scor
4 - Scor
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
enzen, die vor dem 1. Januar 2004 entstanden<br />
sind, nicht in das Ergebnis einbezogen,<br />
die nach dem 1. Januar 2004<br />
festgestellten Umrechnungsabweichungen<br />
sind hingegen ausgewiesen.<br />
Umrechnung von Geschäften<br />
in ausländischer Währung<br />
Die in ausländischen Währungen (andere<br />
als die betriebliche Währung) erfolgten<br />
Geschäfte werden zu dem zum Zeitpunkt<br />
des Geschäfts gültigen Wechselkurs in<br />
die betriebliche Währung umgerechnet<br />
(aus praktischen Gründen wird der Durchschnittswechselkurs<br />
benutzt).<br />
Zu jedem Jahresabschluss muss die<br />
Struktur die in ihrer Bilanz enthaltenen<br />
Devisenposten gemäß folgendem Verfahren<br />
in die betriebliche Währung<br />
umrechnen:<br />
- Die Währungsposten (insbesondere<br />
Kapitalanlagen in Form von Schuldverschreibungen,<br />
Schulden und Forderungen,<br />
versicherungstechnische Aktiva und<br />
Passiva) werden beim Abschluss mit Bilanzstichtagskurs<br />
umgerechnet. Die daraus<br />
resultierenden Gewinne und Verluste<br />
werden als Ergebnis verbucht,<br />
- Die nicht-monetären Posten werden<br />
umgerechnet:<br />
mit dem zum Zeitpunkt des Geschäfts<br />
gültigen Wechselkurs, wenn sie nach<br />
den ursprünglichen Kosten (insbesondere<br />
bei Immobilienanlagen) bewertet<br />
werden und,<br />
mit dem zum Zeitpunkt der Bewertung<br />
des beizulegenden Zeitwertes gültigen<br />
Wechselkurs, wenn sie (insbesondere<br />
Aktienanlagen) nach dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet werden,<br />
- wird ein Gewinn oder ein Verlust eines<br />
nicht monetären Postens direkt unter Eigenkapital<br />
verbucht (zum Beispiel jederzeit<br />
veräußerbare Aktien), wird die aus der Umrechnung<br />
resultierende Wechselkursdifferenz<br />
dieses Postens ebenfalls direkt<br />
im Eigenkapital verbucht. Wird hingegen<br />
ein Gewinn oder ein Verlust eines nichtmonetären<br />
Postens als Ergebnis verbucht<br />
(zum Beispiel Aktien zum beizulegenden<br />
Zeitwert), wird die aus der Umrechnung<br />
dieses Postens resultierende Wechselkursdifferenz<br />
ebenfalls als Ergebnis<br />
verbucht.<br />
- die aus der Umrechnung der Posten zur<br />
Deckung einer Nettoinvestition im Ausland<br />
resultierenden Gewinne und Verluste<br />
werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition<br />
im Eigenkapital verbucht, ab dem<br />
Zeitpunkt der Veräusserung jedoch als<br />
Ergebnis.<br />
Goodwill und<br />
Unternehmenszusammenschlüsse<br />
Gemäß IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse<br />
nach der Erwerbsmethode<br />
verbucht. Dies dient der Erkennung<br />
der identifizierbaren Aktiva,<br />
(einschließlich der vorher nicht bestätigten<br />
immateriellen Sachanla gevermögen)<br />
und der identifi zierbaren Passiva (einschließlich<br />
der eventuellen Passiva, mit<br />
Ausnahme künftiger Umstrukturierungen)<br />
des zum beizulegenden Zeitwert erworbenen<br />
Geschäftsbereiches.<br />
Der Goodwill entspricht den Mehrkosten<br />
eines Erwerbs im Vergleich zu dem vom<br />
Konzern bestimmten Wert der Nettoaktiva<br />
des erworbenen Unternehmens zum Zeitpunkt<br />
des Erwerbs. Der Goodwill der vollkonsolidierten<br />
Tochtergesellschaften wird<br />
in dem immateriellen Sachanlag evermögen<br />
verbucht. Der Goodwill des als gleichwertig<br />
anerkannten Unternehmens wird in den<br />
Wert der als gleichwertig anerkannten<br />
Wertpapiere eingeschlossen.<br />
Wird ein negativer Goodwill festgestellt,<br />
d.h. ein Überschuss im Vergleich zu dem<br />
vom Konzern bestimmten Wert der Nettoaktiva<br />
des erworbenen Unternehmens<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs und des gezahlten<br />
Preises, wird dieser negative<br />
Goodwill in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ausgewiesen.<br />
Wie gemäß IFRS 3 zulässig, hat SCOR<br />
bei der Umstellung auf IFRS die Entscheidung<br />
getroffen, die Unternehmenszusammenlegungen<br />
vor dem 1. Januar<br />
2004 nicht neu zu bewerten. Wie gemäß<br />
IFRS 1 ebenfalls zulässig, hat SCOR<br />
IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen<br />
der Wechselkurse“ nicht rückwirkend auf<br />
den durch die Unternehmenszusammenlegungen<br />
und vor dem Zeitpunkt des<br />
Übergangs auf IFRS resultierenden<br />
Goodwill angewandt. Folglich ist der<br />
Goodwill in der betrieblichen Währung<br />
des erwerbenden Unternehmens<br />
erhalten.<br />
152 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird,<br />
nach Abzug eventueller kumulierter Wertverluste,<br />
zu seinem Bruttowert verbucht.<br />
Zur Bestimmung eventueller Wertverluste<br />
wird den zahlungsmittelgenerierenden<br />
Strukturen (unités génératrices de trésorerie<br />
– UGT) (ein „UGT“) der Geschäftsoder<br />
Firmenwert zugewiesen. Ein UGT<br />
wird als ein Unternehmen defi niert, für<br />
das einzeln identifi zierbare Kapitalströme<br />
vorhanden sind. Jedes Unternehmen verkörpert,<br />
nach dem neuesten Stand der<br />
Segmentberichterstattung, in jedem Tätigkeitsland<br />
eine Investition der Gruppe<br />
für die Rückversicherung im Bereich<br />
Nichtleben und Leben.<br />
Jede UGT, der ein Geschäfts- oder Firmenwert<br />
zugewiesen wurde, muss dem<br />
neuesten Stand der Gruppe mit ihrem<br />
Kapitalrenditesatz für Investitionen entsprechen.<br />
Laut Defi nition des Bedarfes<br />
der Segmentberichterstattung nach<br />
IAS 14 darf sie keinesfalls größer als ein<br />
Bereich sein, der dem neuesten oder<br />
zweitneuesten Stand entspricht.<br />
Zur Bewertung des Wertverlustes wird ein<br />
Test zum Geschäfts- oder Firmenwert<br />
durchgeführt:<br />
- in jeder zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit, jährlich zum selben Zeitpunkt,<br />
aber nicht unbedingt zum Zeitpunkt des<br />
Abschlusses;<br />
- häufi ger bei einem nachteiligen Ereignis,<br />
das zwischen zwei jährlichen Tests eintritt;<br />
- zwingend vor dem Abschluss des Geschäftsjahres<br />
des Erwerbs einer<br />
Unternehmenseinheit.<br />
Ein Wertverlust wird festgestellt, wenn der<br />
Nettobuchwert des UGT, dem der Geschäfts-<br />
oder Firmenwert zugewiesen<br />
wird, höher als der erzielbare Wert ist. Der<br />
erzielbare Wert ist der höchste Betrag<br />
zwischen (1) dem beizulegenden Nettozeitwert<br />
der Übertragungskosten und (2)<br />
dem Nutzwert (künftig aktualisierter<br />
Cashfl ow) dieses Unternehmens.<br />
Wenn die Aktiva des UGT oder des in den<br />
Konzern von UGT aufgenommenen Unternehmens,<br />
welchem der Geschäfts-<br />
oder Firmenwert zugewiesen wird, dem<br />
Wertverlusttest zum gleichen Zeitpunkt<br />
unterzogen wird, zu dem sich UGT über<br />
den Geschäfts- oder Firmenwert im Klaren<br />
ist (oder wenn ein Anzeichen von<br />
Wertverlust eines der Aktiva besteht),