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enzen, die vor dem 1. Januar 2004 entstanden<br />

sind, nicht in das Ergebnis einbezogen,<br />

die nach dem 1. Januar 2004<br />

festgestellten Umrechnungsabweichungen<br />

sind hingegen ausgewiesen.<br />

Umrechnung von Geschäften<br />

in ausländischer Währung<br />

Die in ausländischen Währungen (andere<br />

als die betriebliche Währung) erfolgten<br />

Geschäfte werden zu dem zum Zeitpunkt<br />

des Geschäfts gültigen Wechselkurs in<br />

die betriebliche Währung umgerechnet<br />

(aus praktischen Gründen wird der Durchschnittswechselkurs<br />

benutzt).<br />

Zu jedem Jahresabschluss muss die<br />

Struktur die in ihrer Bilanz enthaltenen<br />

Devisenposten gemäß folgendem Verfahren<br />

in die betriebliche Währung<br />

umrechnen:<br />

- Die Währungsposten (insbesondere<br />

Kapitalanlagen in Form von Schuldverschreibungen,<br />

Schulden und Forderungen,<br />

versicherungstechnische Aktiva und<br />

Passiva) werden beim Abschluss mit Bilanzstichtagskurs<br />

umgerechnet. Die daraus<br />

resultierenden Gewinne und Verluste<br />

werden als Ergebnis verbucht,<br />

- Die nicht-monetären Posten werden<br />

umgerechnet:<br />

mit dem zum Zeitpunkt des Geschäfts<br />

gültigen Wechselkurs, wenn sie nach<br />

den ursprünglichen Kosten (insbesondere<br />

bei Immobilienanlagen) bewertet<br />

werden und,<br />

mit dem zum Zeitpunkt der Bewertung<br />

des beizulegenden Zeitwertes gültigen<br />

Wechselkurs, wenn sie (insbesondere<br />

Aktienanlagen) nach dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet werden,<br />

- wird ein Gewinn oder ein Verlust eines<br />

nicht monetären Postens direkt unter Eigenkapital<br />

verbucht (zum Beispiel jederzeit<br />

veräußerbare Aktien), wird die aus der Umrechnung<br />

resultierende Wechselkursdifferenz<br />

dieses Postens ebenfalls direkt<br />

im Eigenkapital verbucht. Wird hingegen<br />

ein Gewinn oder ein Verlust eines nichtmonetären<br />

Postens als Ergebnis verbucht<br />

(zum Beispiel Aktien zum beizulegenden<br />

Zeitwert), wird die aus der Umrechnung<br />

dieses Postens resultierende Wechselkursdifferenz<br />

ebenfalls als Ergebnis<br />

verbucht.<br />

- die aus der Umrechnung der Posten zur<br />

Deckung einer Nettoinvestition im Ausland<br />

resultierenden Gewinne und Verluste<br />

werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition<br />

im Eigenkapital verbucht, ab dem<br />

Zeitpunkt der Veräusserung jedoch als<br />

Ergebnis.<br />

Goodwill und<br />

Unternehmenszusammenschlüsse<br />

Gemäß IFRS 3 werden Unternehmenszusammenschlüsse<br />

nach der Erwerbsmethode<br />

verbucht. Dies dient der Erkennung<br />

der identifizierbaren Aktiva,<br />

(einschließlich der vorher nicht bestätigten<br />

immateriellen Sachanla gevermögen)<br />

und der identifi zierbaren Passiva (einschließlich<br />

der eventuellen Passiva, mit<br />

Ausnahme künftiger Umstrukturierungen)<br />

des zum beizulegenden Zeitwert erworbenen<br />

Geschäftsbereiches.<br />

Der Goodwill entspricht den Mehrkosten<br />

eines Erwerbs im Vergleich zu dem vom<br />

Konzern bestimmten Wert der Nettoaktiva<br />

des erworbenen Unternehmens zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs. Der Goodwill der vollkonsolidierten<br />

Tochtergesellschaften wird<br />

in dem immateriellen Sachanlag evermögen<br />

verbucht. Der Goodwill des als gleichwertig<br />

anerkannten Unternehmens wird in den<br />

Wert der als gleichwertig anerkannten<br />

Wertpapiere eingeschlossen.<br />

Wird ein negativer Goodwill festgestellt,<br />

d.h. ein Überschuss im Vergleich zu dem<br />

vom Konzern bestimmten Wert der Nettoaktiva<br />

des erworbenen Unternehmens<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs und des gezahlten<br />

Preises, wird dieser negative<br />

Goodwill in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ausgewiesen.<br />

Wie gemäß IFRS 3 zulässig, hat SCOR<br />

bei der Umstellung auf IFRS die Entscheidung<br />

getroffen, die Unternehmenszusammenlegungen<br />

vor dem 1. Januar<br />

2004 nicht neu zu bewerten. Wie gemäß<br />

IFRS 1 ebenfalls zulässig, hat SCOR<br />

IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen<br />

der Wechselkurse“ nicht rückwirkend auf<br />

den durch die Unternehmenszusammenlegungen<br />

und vor dem Zeitpunkt des<br />

Übergangs auf IFRS resultierenden<br />

Goodwill angewandt. Folglich ist der<br />

Goodwill in der betrieblichen Währung<br />

des erwerbenden Unternehmens<br />

erhalten.<br />

152 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird,<br />

nach Abzug eventueller kumulierter Wertverluste,<br />

zu seinem Bruttowert verbucht.<br />

Zur Bestimmung eventueller Wertverluste<br />

wird den zahlungsmittelgenerierenden<br />

Strukturen (unités génératrices de trésorerie<br />

– UGT) (ein „UGT“) der Geschäftsoder<br />

Firmenwert zugewiesen. Ein UGT<br />

wird als ein Unternehmen defi niert, für<br />

das einzeln identifi zierbare Kapitalströme<br />

vorhanden sind. Jedes Unternehmen verkörpert,<br />

nach dem neuesten Stand der<br />

Segmentberichterstattung, in jedem Tätigkeitsland<br />

eine Investition der Gruppe<br />

für die Rückversicherung im Bereich<br />

Nichtleben und Leben.<br />

Jede UGT, der ein Geschäfts- oder Firmenwert<br />

zugewiesen wurde, muss dem<br />

neuesten Stand der Gruppe mit ihrem<br />

Kapitalrenditesatz für Investitionen entsprechen.<br />

Laut Defi nition des Bedarfes<br />

der Segmentberichterstattung nach<br />

IAS 14 darf sie keinesfalls größer als ein<br />

Bereich sein, der dem neuesten oder<br />

zweitneuesten Stand entspricht.<br />

Zur Bewertung des Wertverlustes wird ein<br />

Test zum Geschäfts- oder Firmenwert<br />

durchgeführt:<br />

- in jeder zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit, jährlich zum selben Zeitpunkt,<br />

aber nicht unbedingt zum Zeitpunkt des<br />

Abschlusses;<br />

- häufi ger bei einem nachteiligen Ereignis,<br />

das zwischen zwei jährlichen Tests eintritt;<br />

- zwingend vor dem Abschluss des Geschäftsjahres<br />

des Erwerbs einer<br />

Unternehmenseinheit.<br />

Ein Wertverlust wird festgestellt, wenn der<br />

Nettobuchwert des UGT, dem der Geschäfts-<br />

oder Firmenwert zugewiesen<br />

wird, höher als der erzielbare Wert ist. Der<br />

erzielbare Wert ist der höchste Betrag<br />

zwischen (1) dem beizulegenden Nettozeitwert<br />

der Übertragungskosten und (2)<br />

dem Nutzwert (künftig aktualisierter<br />

Cashfl ow) dieses Unternehmens.<br />

Wenn die Aktiva des UGT oder des in den<br />

Konzern von UGT aufgenommenen Unternehmens,<br />

welchem der Geschäfts-<br />

oder Firmenwert zugewiesen wird, dem<br />

Wertverlusttest zum gleichen Zeitpunkt<br />

unterzogen wird, zu dem sich UGT über<br />

den Geschäfts- oder Firmenwert im Klaren<br />

ist (oder wenn ein Anzeichen von<br />

Wertverlust eines der Aktiva besteht),

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