4 - Scor
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20.3.1.2 Zur konsolidierten<br />
Konzernfi nanzlage<br />
In Anwendung der Verordnung (EG)<br />
Nr. 809/2004 der Kommission sind die<br />
folgenden Informationen als Referenz im<br />
vorliegenden Referenzdokument<br />
enthalten:<br />
(i) Seiten 243 bis 245 des am 10. April<br />
2007 unter Nummer D. 07-0294 bei der<br />
französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />
AMF eingereichten Referenzdokuments<br />
für den Bericht der Abschlussprüfer<br />
zur konsolidierten Finanzlage für<br />
das zum 31. Dezember 2006 endende<br />
Geschäftsjahr;<br />
(ii) Seiten 70 bis 72 des am 27. März<br />
2006 unter Nummer D. 06-0159 bei der<br />
französischen Finanzmarktaufsichtsbehö-rde<br />
AMF eingereichten Referenzdokuments<br />
für den Bericht der Abschlussprüfer<br />
zum Geschäftsbericht der<br />
Gesellschaft für das zum 31. Dezember<br />
2005 endende Geschäftsjahr.<br />
Der Bericht der Abschlussprüfer zum<br />
Konzernabschluss für das zum 31. Dezember<br />
2007 endende Geschäftsjahr ist<br />
nachstehend wiedergegeben:<br />
Bericht der Abschlussprüfer zum<br />
Konzernabschluss<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Aktionäre,<br />
in Erfüllung der Aufgabe, die uns von Ihrer<br />
Hauptversammlung übertragen wurde,<br />
haben wir den Konzernabschluss der<br />
Gesellschaft SCOR für das zum 31. Dezember<br />
2007 geschlossene Geschäftsjahr<br />
geprüft, so wie er in diesem Bericht<br />
vorgelegt wird.<br />
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde<br />
vom Verwaltungsrat am 18. März 2008<br />
bestätigt. Nach erfolgter Prüfung geben<br />
wir hierzu folgende Stellungnahme ab.<br />
I - Stellungnahme zum<br />
Konzernabschluss<br />
Wir haben unsere Prüfung nach den in<br />
Frankreich anwendbaren berufsständischen<br />
Normen vorgenommen. Danach<br />
ist in hinreichender Weise sicherzustellen,<br />
dass der Jahresabschluss keine signifi -<br />
kanten Unregelmäßigkeiten enthält.<br />
Hierfür werden die Belege der in den<br />
Konten enthaltenen Angaben stichprobenartig<br />
geprüft, sowie die Einhaltung<br />
der Rechnungslegungsgrundsätze und<br />
die für die Erstellung des Abschlusses<br />
zugrunde gelegten signifi kanten Schätzungen<br />
und die Gesamtdarstellung bewertet.<br />
Damit ist nach unserer Einschätzung<br />
eine hinreichende Grundlage für die<br />
im Folgenden dargestellte Bewertung<br />
gewährleistet.<br />
Wir bescheinigen, dass der Konzernabschluss<br />
unter Berücksichtigung des in<br />
der Eurpäischen Union anerkannten<br />
IFRS-Referenzrahmens ordnungsgemäß<br />
und richtig erstellt wurde und ein<br />
wahrheitsgetreues Bild der Finanz- und<br />
Vermögenslage und des Gesamtergebnisses<br />
vermittelt, wie es die an der Konsolidierung<br />
beteiligten natürlichen und<br />
juristischen Personen realisiert haben.<br />
Ohne die oben geäußerte Meinung in<br />
Frage zu stellen, möchten wir Sie auf Abschnitt<br />
20.2.5.1.1 des Anhangs zum Konzernabschluss<br />
hinweisen, in dem die der<br />
ersten Konsolidierung des Converium-<br />
Konzerns zugrunde gelegten Bedingungen<br />
und Annahmen sowie die Vorgehensweise<br />
zur Aufstellung der<br />
Proforma-Informationen dargelegt sind.<br />
II - Begründung der Bewertungen<br />
In Anwendung der Bestimmungen von<br />
Artikel L. 823-9 des französischen Handelsgesetzbuch<br />
hinsichtlich der Begründung<br />
unserer Bewertungen informieren<br />
wir Sie wie folgt:<br />
Wie im Abschnitt 20.2.5.2 „Rückgriff<br />
auf Schätzungen“ und „Besondere Rechnungslegungsgrundsätze<br />
und -methoden<br />
für Rückversicherungsgeschäfte“<br />
und in den Anhängen 7, 8 und 11 dargestellt,<br />
ergeben sich die dem Rückversicherungsgeschäft<br />
eigenen versicherungstechnischen<br />
Positionen aus den<br />
Schätzungen auf der Basis der Rückversicherungsverbindlichkeiten<br />
oder statistischen<br />
und versicherungsmathematischen<br />
Werte, insbesondere der nicht<br />
208 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
erhaltenen Abschlüsse der Zedenten,<br />
der technischen Rückstellungen und der<br />
Abschlussprovisionen aus den Rückversicherungen.<br />
Die Modalitäten für die Berechnung<br />
dieser Schätzwerte werden in<br />
den Anhängen erläutert.<br />
Unsere Arbeit bestand darin, die Daten<br />
und Annahmen zu bewerten, auf deren<br />
Grundlage die Schätzungen vorgenommen<br />
wurden, und insbesondere die Werte,<br />
die von den internen und externen<br />
Aktuaren der Gesellschaft erfasst und<br />
durch Untersuchungen der verantwortlichen<br />
Aktuare des Konzerns bestätigt<br />
wurden, die von der Gesellschaft durchgeführten<br />
Berechnungen zu überprüfen,<br />
die buchmäßigen Schätzungen früherer<br />
Berichtszeiträume mit den entsprechenden<br />
Ergebnissen zu vergleichen<br />
und die Genehmigungsverfahren für diese<br />
Schätzungen seitens der Geschäftsleitung<br />
zu prüfen.<br />
Aufgrund unserer Untersuchungen<br />
bezüglich dieser Daten und Annahmen<br />
konnten wir die Angemessenheit<br />
der ausgewiesenen Schätzungen<br />
bestätigen.<br />
Im Abschnitt 20.2.5.2 „Immaterielle<br />
Vermögenswerte“ und „Geschäfts- und<br />
Firmenwert und Unternehmensverschmelzung“<br />
sowie in Anhang 1 werden<br />
die Prinzipien und Modalitäten zur Aktualisierung<br />
des Geschäfts- und Firmenwerts<br />
und des Anschaffungswerts der<br />
Lebens- und Sachrückversicherungsportfolios<br />
beschrieben.<br />
Die Gesellschaft führt einmal pro Jahr<br />
einen Wertminderungstest zum Geschäfts-<br />
und Firmenwert und zu den zeitlich<br />
unbefristeten Vermögenswerten<br />
durch und bewertet auch, ob es einen<br />
Verlustindex für die langfristigen Vermögenswerte<br />
gibt, nach den Modalitäten,<br />
die im Anhang 1 zur Finanzlage beschrieben<br />
werden. Wir haben die Modalitäten<br />
für die Durchführung dieses Wertminderungstests<br />
sowie die Vorhersagen<br />
für die Kapitalfl üsse und die zugrunde<br />
gelegten Annahmen geprüft und überprüft,<br />
dass der Anhang 1 hierzu angemessen<br />
informiert.