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20.3.1.2 Zur konsolidierten<br />

Konzernfi nanzlage<br />

In Anwendung der Verordnung (EG)<br />

Nr. 809/2004 der Kommission sind die<br />

folgenden Informationen als Referenz im<br />

vorliegenden Referenzdokument<br />

enthalten:<br />

(i) Seiten 243 bis 245 des am 10. April<br />

2007 unter Nummer D. 07-0294 bei der<br />

französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

AMF eingereichten Referenzdokuments<br />

für den Bericht der Abschlussprüfer<br />

zur konsolidierten Finanzlage für<br />

das zum 31. Dezember 2006 endende<br />

Geschäftsjahr;<br />

(ii) Seiten 70 bis 72 des am 27. März<br />

2006 unter Nummer D. 06-0159 bei der<br />

französischen Finanzmarktaufsichtsbehö-rde<br />

AMF eingereichten Referenzdokuments<br />

für den Bericht der Abschlussprüfer<br />

zum Geschäftsbericht der<br />

Gesellschaft für das zum 31. Dezember<br />

2005 endende Geschäftsjahr.<br />

Der Bericht der Abschlussprüfer zum<br />

Konzernabschluss für das zum 31. Dezember<br />

2007 endende Geschäftsjahr ist<br />

nachstehend wiedergegeben:<br />

Bericht der Abschlussprüfer zum<br />

Konzernabschluss<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Aktionäre,<br />

in Erfüllung der Aufgabe, die uns von Ihrer<br />

Hauptversammlung übertragen wurde,<br />

haben wir den Konzernabschluss der<br />

Gesellschaft SCOR für das zum 31. Dezember<br />

2007 geschlossene Geschäftsjahr<br />

geprüft, so wie er in diesem Bericht<br />

vorgelegt wird.<br />

Der konsolidierte Jahresabschluss wurde<br />

vom Verwaltungsrat am 18. März 2008<br />

bestätigt. Nach erfolgter Prüfung geben<br />

wir hierzu folgende Stellungnahme ab.<br />

I - Stellungnahme zum<br />

Konzernabschluss<br />

Wir haben unsere Prüfung nach den in<br />

Frankreich anwendbaren berufsständischen<br />

Normen vorgenommen. Danach<br />

ist in hinreichender Weise sicherzustellen,<br />

dass der Jahresabschluss keine signifi -<br />

kanten Unregelmäßigkeiten enthält.<br />

Hierfür werden die Belege der in den<br />

Konten enthaltenen Angaben stichprobenartig<br />

geprüft, sowie die Einhaltung<br />

der Rechnungslegungsgrundsätze und<br />

die für die Erstellung des Abschlusses<br />

zugrunde gelegten signifi kanten Schätzungen<br />

und die Gesamtdarstellung bewertet.<br />

Damit ist nach unserer Einschätzung<br />

eine hinreichende Grundlage für die<br />

im Folgenden dargestellte Bewertung<br />

gewährleistet.<br />

Wir bescheinigen, dass der Konzernabschluss<br />

unter Berücksichtigung des in<br />

der Eurpäischen Union anerkannten<br />

IFRS-Referenzrahmens ordnungsgemäß<br />

und richtig erstellt wurde und ein<br />

wahrheitsgetreues Bild der Finanz- und<br />

Vermögenslage und des Gesamtergebnisses<br />

vermittelt, wie es die an der Konsolidierung<br />

beteiligten natürlichen und<br />

juristischen Personen realisiert haben.<br />

Ohne die oben geäußerte Meinung in<br />

Frage zu stellen, möchten wir Sie auf Abschnitt<br />

20.2.5.1.1 des Anhangs zum Konzernabschluss<br />

hinweisen, in dem die der<br />

ersten Konsolidierung des Converium-<br />

Konzerns zugrunde gelegten Bedingungen<br />

und Annahmen sowie die Vorgehensweise<br />

zur Aufstellung der<br />

Proforma-Informationen dargelegt sind.<br />

II - Begründung der Bewertungen<br />

In Anwendung der Bestimmungen von<br />

Artikel L. 823-9 des französischen Handelsgesetzbuch<br />

hinsichtlich der Begründung<br />

unserer Bewertungen informieren<br />

wir Sie wie folgt:<br />

Wie im Abschnitt 20.2.5.2 „Rückgriff<br />

auf Schätzungen“ und „Besondere Rechnungslegungsgrundsätze<br />

und -methoden<br />

für Rückversicherungsgeschäfte“<br />

und in den Anhängen 7, 8 und 11 dargestellt,<br />

ergeben sich die dem Rückversicherungsgeschäft<br />

eigenen versicherungstechnischen<br />

Positionen aus den<br />

Schätzungen auf der Basis der Rückversicherungsverbindlichkeiten<br />

oder statistischen<br />

und versicherungsmathematischen<br />

Werte, insbesondere der nicht<br />

208 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

erhaltenen Abschlüsse der Zedenten,<br />

der technischen Rückstellungen und der<br />

Abschlussprovisionen aus den Rückversicherungen.<br />

Die Modalitäten für die Berechnung<br />

dieser Schätzwerte werden in<br />

den Anhängen erläutert.<br />

Unsere Arbeit bestand darin, die Daten<br />

und Annahmen zu bewerten, auf deren<br />

Grundlage die Schätzungen vorgenommen<br />

wurden, und insbesondere die Werte,<br />

die von den internen und externen<br />

Aktuaren der Gesellschaft erfasst und<br />

durch Untersuchungen der verantwortlichen<br />

Aktuare des Konzerns bestätigt<br />

wurden, die von der Gesellschaft durchgeführten<br />

Berechnungen zu überprüfen,<br />

die buchmäßigen Schätzungen früherer<br />

Berichtszeiträume mit den entsprechenden<br />

Ergebnissen zu vergleichen<br />

und die Genehmigungsverfahren für diese<br />

Schätzungen seitens der Geschäftsleitung<br />

zu prüfen.<br />

Aufgrund unserer Untersuchungen<br />

bezüglich dieser Daten und Annahmen<br />

konnten wir die Angemessenheit<br />

der ausgewiesenen Schätzungen<br />

bestätigen.<br />

Im Abschnitt 20.2.5.2 „Immaterielle<br />

Vermögenswerte“ und „Geschäfts- und<br />

Firmenwert und Unternehmensverschmelzung“<br />

sowie in Anhang 1 werden<br />

die Prinzipien und Modalitäten zur Aktualisierung<br />

des Geschäfts- und Firmenwerts<br />

und des Anschaffungswerts der<br />

Lebens- und Sachrückversicherungsportfolios<br />

beschrieben.<br />

Die Gesellschaft führt einmal pro Jahr<br />

einen Wertminderungstest zum Geschäfts-<br />

und Firmenwert und zu den zeitlich<br />

unbefristeten Vermögenswerten<br />

durch und bewertet auch, ob es einen<br />

Verlustindex für die langfristigen Vermögenswerte<br />

gibt, nach den Modalitäten,<br />

die im Anhang 1 zur Finanzlage beschrieben<br />

werden. Wir haben die Modalitäten<br />

für die Durchführung dieses Wertminderungstests<br />

sowie die Vorhersagen<br />

für die Kapitalfl üsse und die zugrunde<br />

gelegten Annahmen geprüft und überprüft,<br />

dass der Anhang 1 hierzu angemessen<br />

informiert.

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