03.10.2013 Aufrufe

4 - Scor

4 - Scor

4 - Scor

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Am 14. September 2007 hat das Gericht<br />

eine Stellungnahme abgegeben, in der es<br />

bestimmte weitergehende von Converium<br />

und seinen Führungskräften vorgebrachte<br />

Argumente aus ihrem Unzulässigkeitsantrag<br />

zurückweist, da sie aus Klagen aus<br />

dem Exchange Act resultierten, zu denen<br />

das Gericht weder in seiner ursprünglichen<br />

Entscheidung noch in seiner Überprüfungsentscheidung<br />

Position bezogen hat.<br />

Am 6. März 2008 hat das Gericht bestimmten<br />

Punkten des Antrags stattgegeben,<br />

um die Sammelklage (certifi cation<br />

of the class), die am 28. September<br />

2007 und am 2. November 2007 von<br />

den lead plaintiffs erhoben wurde, beglaubigen<br />

zu lassen. Die übrigen Anträge<br />

wurden abgewiesen.<br />

Die lead plaintiffs haben vom Gericht<br />

verlangt, eine Sammelklage anzunehmen,<br />

die alle Personen einschließt, die<br />

zwischen dem 11. Dezember 2001 und<br />

dem 2. September 2004 Converium-<br />

Aktien an der SWX Swiss Exchange oder<br />

American Depositary Shares („ADS“) an<br />

der NYSE erworben haben. Das Gericht<br />

hat sich für unzuständig erklärt für die<br />

Anträge von denjenigen Antragstellerin,<br />

die ihren Wohnsitz außerhalb der USA<br />

haben und die ihre Converium-Aktien an<br />

der SWX Swiss Exchange gekauft haben.<br />

Sie sind folglich aus der Sammelklage<br />

ausgeschlossen.<br />

Das Gericht hat ebenfalls entschieden,<br />

dass die von den Antragstellern, die<br />

Converium-Wertpapiere vor dem 7. Januar<br />

2002 erworben haben, gestellten<br />

Anträge nicht in einem Sammelklageverfahren<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Folglich hat das Gericht seine Annahme<br />

auf eine Sammelklage beschränkt, die<br />

nur amerikanische Anwohner betrifft, die<br />

ihre Converium-Aktien an der SWX<br />

Swiss Exchange erworben haben sowie<br />

diejenigen Antragstelleri, die die Converium-ADS<br />

an der NYSE zwischen dem<br />

7. Januar 2002 und dem 2. September<br />

2004 erworben haben.<br />

Am 20. März 2008 haben die Hauptkläger<br />

einen Antrag auf Überprüfung („reconsideration“)<br />

der Entscheidung des<br />

Gerichts eingereicht.<br />

Am 26. März 2008 haben die Hauptkläger<br />

den Entwurf einer sogenannten<br />

zweiten veränderten und konsolidierten<br />

Sammelklage eingereicht (Consolidated<br />

Second Amended Class Action<br />

Complaint).<br />

Gegenwärtig steht der Abschluss des<br />

obligatorischen Vorverfahrens zur Tatbestandsermittlung<br />

bevor.<br />

Untersuchungen im Bereich der Versicherungen<br />

und Rückversicherungen und<br />

von nicht traditionellen Versicherungs-<br />

und Rückversicherungprodukten werden<br />

gegenwärtig durch die amerikanischen<br />

und internationalen Regulierungs- und<br />

Regierungsbehörden, und insbesondere<br />

durch die U.S. Securities and Exchange<br />

Commission („SEC“) und den Staatsanwalt<br />

von New York beschleunigt<br />

durchgeführt.<br />

Am 8. März 2005 hat MBIA eine Pressemitteilung<br />

herausgegeben, nach der<br />

Ausschuss der Internen Revision von<br />

MBIA eine Untersuchung durchgeführt<br />

habe, um festzustellen, ob es eine mündliche<br />

Vereinbarung mit MBIA gebe, nach<br />

der MBIA die Axa Re Finance als Rückversicherer<br />

von Converium Reinsurance<br />

(North America) Inc. („CRNA“) spätestens<br />

im Oktober 2005 ersetze. Laut<br />

Pressemitteilung, soll MBIA wahrscheinlich<br />

ein solches Abkommen oder eine<br />

solche Übereinkunft mit Axa Re Finance<br />

1998 abgeschlossen haben. Daraufhin<br />

erhielt CRNA am 19. April 2005 Aufforderungen<br />

(„subpoenas“) der SEC und<br />

des Büros des Staatsanwalts von New<br />

York, die Unterlagen zu bestimmten<br />

Transaktionen zwischen CRNA und<br />

MBIA vorzulegen. Converium hat noch<br />

weitere Anfragen der SEC und anderer<br />

europäischer Regierungsbehörden hinsichtlich<br />

nicht traditioneller Versicherungs-<br />

und Rückversicherungsprodukte<br />

bzw. der Richtigkeit seiner Abschlüsse<br />

erhalten. Diese Untersuchungen laufen<br />

gerade.<br />

Converium an einen unabhängigen Berater<br />

hinzugezogen für die Untersuchung<br />

und Analyse bestimmter Rückversicherungstransaktionen,<br />

insbesondere mit MBIA.<br />

Gegenstand dieser internen Revision, die<br />

204 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

von dem zu der Zeit bestehenden Innenrevisionsausschuss<br />

von Converium geleitet<br />

wurde, sind die Sachverhalte, die von<br />

den laufenden Untersuchungen der Regierung<br />

umfasst sind sowie von dem Beschluss<br />

von Converium. Diese interne<br />

Revision hat die Bewertung zahlreicher<br />

akzeptierter und zedierter Rückversicheru<br />

ngstransaktionen vorausgesetzt, einschließlich<br />

der sich auf strukturierte oder<br />

fi nite Risiken bezogene Rückversicherungstransaktionen<br />

und hat alle operativen<br />

Abteilungen von Converium mit eingeschlossen,<br />

die Prüfung von mehreren<br />

Hunderttausend E-Mails, E-Mail-<br />

Anhängen und anderen Dokumenten<br />

sowie das Führen von Gesprächen mit<br />

allen Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />

(Global Executive Committee) und des<br />

damaligen Verwaltungsrats von Converium<br />

sowie mit bestimmten ehemaligen<br />

Mitgliedern der Direktion und anderen<br />

Angestellten von Converium. Der Untersuchungsausschuss<br />

von Converium ist<br />

davon ausgegangen, dass der Umfang<br />

und das Verfahren dieser internen Analyse<br />

ausreichten, um zu bestimmen, in welchem<br />

Maße die von Converium<br />

akzeptierten und zedierten Rückversicherungsvorgänge<br />

auf unzulässige Weise als<br />

Rückversicherungsvorgänge anstatt als<br />

Depots verbucht werden konnten. Nach<br />

ausführlichen Besprechungen mit dem<br />

unabhängigen Berater über die Ergebnisse<br />

dieser groß angelegten internen<br />

Analyse ist der interne Revisionsausschuss<br />

von Converium zum Schluss gekommen,<br />

dass es notwendig sei, bestimmte<br />

buchhalterische Korrekturen<br />

vorzunehmen und hat die Nachbehandlung<br />

der Abschlüsse von Converium für<br />

die vom 31. Dezember 1998 bis zum<br />

31. Dezember 2004 abgeschlossenen<br />

Geschäftsjahre genehmigt. Der Ausschuss<br />

hat ebenfalls in dieses Verfahren<br />

die Abschlussprüfer des Converium-<br />

Konzerns, PriceWater-houseCoopers Ltd,<br />

miteinbezogen. Die Finanzdaten jedes<br />

zwischen dem 31. März 2003 und dem<br />

30. Juni 2005 abgeschlossenen Quartals,<br />

wurden ebenfalls korrigiert. Außerdem<br />

wurden die Abschlüsse des Geschäftsjahres<br />

2002 korrigiert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!