4 - Scor
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Am 14. September 2007 hat das Gericht<br />
eine Stellungnahme abgegeben, in der es<br />
bestimmte weitergehende von Converium<br />
und seinen Führungskräften vorgebrachte<br />
Argumente aus ihrem Unzulässigkeitsantrag<br />
zurückweist, da sie aus Klagen aus<br />
dem Exchange Act resultierten, zu denen<br />
das Gericht weder in seiner ursprünglichen<br />
Entscheidung noch in seiner Überprüfungsentscheidung<br />
Position bezogen hat.<br />
Am 6. März 2008 hat das Gericht bestimmten<br />
Punkten des Antrags stattgegeben,<br />
um die Sammelklage (certifi cation<br />
of the class), die am 28. September<br />
2007 und am 2. November 2007 von<br />
den lead plaintiffs erhoben wurde, beglaubigen<br />
zu lassen. Die übrigen Anträge<br />
wurden abgewiesen.<br />
Die lead plaintiffs haben vom Gericht<br />
verlangt, eine Sammelklage anzunehmen,<br />
die alle Personen einschließt, die<br />
zwischen dem 11. Dezember 2001 und<br />
dem 2. September 2004 Converium-<br />
Aktien an der SWX Swiss Exchange oder<br />
American Depositary Shares („ADS“) an<br />
der NYSE erworben haben. Das Gericht<br />
hat sich für unzuständig erklärt für die<br />
Anträge von denjenigen Antragstellerin,<br />
die ihren Wohnsitz außerhalb der USA<br />
haben und die ihre Converium-Aktien an<br />
der SWX Swiss Exchange gekauft haben.<br />
Sie sind folglich aus der Sammelklage<br />
ausgeschlossen.<br />
Das Gericht hat ebenfalls entschieden,<br />
dass die von den Antragstellern, die<br />
Converium-Wertpapiere vor dem 7. Januar<br />
2002 erworben haben, gestellten<br />
Anträge nicht in einem Sammelklageverfahren<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Folglich hat das Gericht seine Annahme<br />
auf eine Sammelklage beschränkt, die<br />
nur amerikanische Anwohner betrifft, die<br />
ihre Converium-Aktien an der SWX<br />
Swiss Exchange erworben haben sowie<br />
diejenigen Antragstelleri, die die Converium-ADS<br />
an der NYSE zwischen dem<br />
7. Januar 2002 und dem 2. September<br />
2004 erworben haben.<br />
Am 20. März 2008 haben die Hauptkläger<br />
einen Antrag auf Überprüfung („reconsideration“)<br />
der Entscheidung des<br />
Gerichts eingereicht.<br />
Am 26. März 2008 haben die Hauptkläger<br />
den Entwurf einer sogenannten<br />
zweiten veränderten und konsolidierten<br />
Sammelklage eingereicht (Consolidated<br />
Second Amended Class Action<br />
Complaint).<br />
Gegenwärtig steht der Abschluss des<br />
obligatorischen Vorverfahrens zur Tatbestandsermittlung<br />
bevor.<br />
Untersuchungen im Bereich der Versicherungen<br />
und Rückversicherungen und<br />
von nicht traditionellen Versicherungs-<br />
und Rückversicherungprodukten werden<br />
gegenwärtig durch die amerikanischen<br />
und internationalen Regulierungs- und<br />
Regierungsbehörden, und insbesondere<br />
durch die U.S. Securities and Exchange<br />
Commission („SEC“) und den Staatsanwalt<br />
von New York beschleunigt<br />
durchgeführt.<br />
Am 8. März 2005 hat MBIA eine Pressemitteilung<br />
herausgegeben, nach der<br />
Ausschuss der Internen Revision von<br />
MBIA eine Untersuchung durchgeführt<br />
habe, um festzustellen, ob es eine mündliche<br />
Vereinbarung mit MBIA gebe, nach<br />
der MBIA die Axa Re Finance als Rückversicherer<br />
von Converium Reinsurance<br />
(North America) Inc. („CRNA“) spätestens<br />
im Oktober 2005 ersetze. Laut<br />
Pressemitteilung, soll MBIA wahrscheinlich<br />
ein solches Abkommen oder eine<br />
solche Übereinkunft mit Axa Re Finance<br />
1998 abgeschlossen haben. Daraufhin<br />
erhielt CRNA am 19. April 2005 Aufforderungen<br />
(„subpoenas“) der SEC und<br />
des Büros des Staatsanwalts von New<br />
York, die Unterlagen zu bestimmten<br />
Transaktionen zwischen CRNA und<br />
MBIA vorzulegen. Converium hat noch<br />
weitere Anfragen der SEC und anderer<br />
europäischer Regierungsbehörden hinsichtlich<br />
nicht traditioneller Versicherungs-<br />
und Rückversicherungsprodukte<br />
bzw. der Richtigkeit seiner Abschlüsse<br />
erhalten. Diese Untersuchungen laufen<br />
gerade.<br />
Converium an einen unabhängigen Berater<br />
hinzugezogen für die Untersuchung<br />
und Analyse bestimmter Rückversicherungstransaktionen,<br />
insbesondere mit MBIA.<br />
Gegenstand dieser internen Revision, die<br />
204 REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />
von dem zu der Zeit bestehenden Innenrevisionsausschuss<br />
von Converium geleitet<br />
wurde, sind die Sachverhalte, die von<br />
den laufenden Untersuchungen der Regierung<br />
umfasst sind sowie von dem Beschluss<br />
von Converium. Diese interne<br />
Revision hat die Bewertung zahlreicher<br />
akzeptierter und zedierter Rückversicheru<br />
ngstransaktionen vorausgesetzt, einschließlich<br />
der sich auf strukturierte oder<br />
fi nite Risiken bezogene Rückversicherungstransaktionen<br />
und hat alle operativen<br />
Abteilungen von Converium mit eingeschlossen,<br />
die Prüfung von mehreren<br />
Hunderttausend E-Mails, E-Mail-<br />
Anhängen und anderen Dokumenten<br />
sowie das Führen von Gesprächen mit<br />
allen Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />
(Global Executive Committee) und des<br />
damaligen Verwaltungsrats von Converium<br />
sowie mit bestimmten ehemaligen<br />
Mitgliedern der Direktion und anderen<br />
Angestellten von Converium. Der Untersuchungsausschuss<br />
von Converium ist<br />
davon ausgegangen, dass der Umfang<br />
und das Verfahren dieser internen Analyse<br />
ausreichten, um zu bestimmen, in welchem<br />
Maße die von Converium<br />
akzeptierten und zedierten Rückversicherungsvorgänge<br />
auf unzulässige Weise als<br />
Rückversicherungsvorgänge anstatt als<br />
Depots verbucht werden konnten. Nach<br />
ausführlichen Besprechungen mit dem<br />
unabhängigen Berater über die Ergebnisse<br />
dieser groß angelegten internen<br />
Analyse ist der interne Revisionsausschuss<br />
von Converium zum Schluss gekommen,<br />
dass es notwendig sei, bestimmte<br />
buchhalterische Korrekturen<br />
vorzunehmen und hat die Nachbehandlung<br />
der Abschlüsse von Converium für<br />
die vom 31. Dezember 1998 bis zum<br />
31. Dezember 2004 abgeschlossenen<br />
Geschäftsjahre genehmigt. Der Ausschuss<br />
hat ebenfalls in dieses Verfahren<br />
die Abschlussprüfer des Converium-<br />
Konzerns, PriceWater-houseCoopers Ltd,<br />
miteinbezogen. Die Finanzdaten jedes<br />
zwischen dem 31. März 2003 und dem<br />
30. Juni 2005 abgeschlossenen Quartals,<br />
wurden ebenfalls korrigiert. Außerdem<br />
wurden die Abschlüsse des Geschäftsjahres<br />
2002 korrigiert.