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Pro-rata-Betrag zum Betrag des Swaps<br />

von 100 Mio. USD zuzüglich 36 Mio.<br />

EUR. Wenn der Index zum Beispiel 120%<br />

erreicht, wird die Hälfte des Gesamtbetrags<br />

des Swaps fällig; wenn der Index<br />

130% erreicht oder überschreitet, erhält<br />

SCOR die Gesamtsumme. Der Swap ist<br />

vollständig besichert und der Konzern ist<br />

keinem Kreditrisiko ausgesetzt.<br />

20.2.6 Außergewöhnliche<br />

Fakten und<br />

Rechtsstreitigkeiten<br />

Der Konzern ist an einem einzigen<br />

Rechtsstreit in Bezug auf frühere Umweltschäden<br />

als Partei beteiligt. Der<br />

Konzern ist jedoch auf der Grundlage<br />

der ihm zum Zeitpunkt des vorliegenden<br />

Referenzdokuments bekannten Informationen<br />

der Ansicht, dass ausreichende<br />

Rückstellungen gebildet wurden.<br />

Darüber hinaus sind die folgenden<br />

Rechtsstreitigkeiten zu nennen:<br />

In den Vereinigten Staaten:<br />

- Bestimmte Highfi elds-Fonds – Highfi<br />

elds Capital LTD, Highfi elds Capital I LP<br />

und Highfi elds Capital II LP („die Highfi<br />

elds-Fonds“) – haben im August 2006<br />

in ihrer Eigenschaft als ehemalige Minderheitsaktionäre<br />

der IRP Holdings Limited<br />

beim Superior Court des Staates Massachusetts<br />

eine Klage gegen SCOR eingereicht.<br />

Diese Klage wurde SCOR am<br />

18. Oktober 2006 zugestellt und hat den<br />

Straftatbestand des Betruges sowie Verstöße<br />

gegen gesetzliche Vorschriften des<br />

Staats Massachusetts in Verbindung mit<br />

dem Eintritt der Fonds Highfi elds in das<br />

Kapital der IRP Holdings Limited im Dezember<br />

2001 ebenso zum Gegenstand<br />

wie auch die Modalitäten der Preisfestlegung<br />

für die anschließende Weiterveräußerung<br />

dieser Beteiligung der Highfi elds<br />

Fonds mit äußerst lukrativen Gewinnen für<br />

die Fonds Highfi elds. Die gegebenenfalls<br />

zu zahlenden Schadensersatzleistungen<br />

können zum Zeitpunkt des vorliegenden<br />

Referenzdokuments nicht beziffert werden<br />

und liegen auch nicht im Ermessen der<br />

Gegenpartei. Diese Klage ähnelt einer vorhergehenden<br />

Klage, die im März 2004 vor<br />

dem U.S. District Court of Massachusetts<br />

erhoben und von diesem auf Grund seiner<br />

Unzuständigkeit am 16. August 2006 abgewiesen<br />

wurde. In seiner Entscheidung<br />

vom 21. März 2007 hat der Oberste Gerichtshof<br />

des Staates Massachusetts dem<br />

Antrag von SCOR stattgegeben, den von<br />

Highfi elds beantragten Strafschadenersatz<br />

zurückzuweisen, der zu einer Verdopplung<br />

oder Verdreifachung der von der Klägerin<br />

berechneten Schadenersatzsumme<br />

führen würde und Gegenstand ihrer Beschwerde<br />

war. Der Richter hat allerdings<br />

den Antrag von SCOR wegen Unzuständigkeit<br />

des amerikanischen Richters abgewiesen,<br />

da allein irisches Recht für die Aktionärsvereinbarung<br />

von IRP anwendbar<br />

sei, die Highfi elds an SCOR band, wie<br />

auch den Antrag der SCOR, der die Anschuldigungen<br />

von Highfi elds wegen Betrugs<br />

und arglistiger Täuschung durch Unterlassung<br />

für unbegründet erklären lassen<br />

wollte. Die Einrede der Verjährung durch<br />

SCOR ist ebenfalls zurückgewiesen worden.<br />

SCOR beabsichtigt, sich gegen jede<br />

neue Klage zu verteidigen, die sie als unbegründet<br />

ansieht.<br />

- Seit Oktober 2001 wurden diverse Prozesse<br />

angestrengt und Gegenklagen eingereicht,<br />

um zu klären, ob der Terroranschlag<br />

auf das World Trade Center vom<br />

11. September 2001 einen oder zwei Versicherungsfälle<br />

im Sinne des zu Gunsten<br />

der Vermieter des WTC und anderer Personen<br />

einschlägigen Versicherungsschutzes<br />

darstellen. Während SCOR als<br />

Rückversicherer nicht an diesen Prozessen<br />

beteiligt ist, war ihre Zedentin, Allianz<br />

Global Risks U.S. Insurance Company<br />

(„Allianz“), die einen Teil des WTC versichert<br />

hat und die bei SCOR rückversichert<br />

ist, jedoch als Partei an dem Rechtsstreit<br />

beteiligt.<br />

Die ersten beiden Prozessabschnitte endeten<br />

2004. Am Ende des ersten Abschnitts<br />

erging ein Urteil, wonach neun<br />

der zwölf betroffenen Versicherer an eine<br />

Defi nition des Begriffs „Ereignis“ in den<br />

Versicherungsunterlagen gebunden sind,<br />

wonach der Anschlag auf das WTC als<br />

ein einziges Ereignis anzusehen ist. Allianz<br />

war nicht an diesem ersten Abschnitt<br />

beteiligt, sie war jedoch am zweiten<br />

REFERENZDOKUMENT SCOR 2007<br />

INFORMATIONEN ÜBER DAS VERMÖGEN<br />

Prozessabschnitt beteiligt. Die im Rahmen<br />

der zweiten Prozessphase ernannte Jury<br />

in New York verkündete am 6. Dezember<br />

2004 ein Urteil, demzufolge der Anschlag<br />

auf die Türme des WTC am 11. September<br />

2001 gemäß den Konditionen der von<br />

der Allianz und acht weiteren Versicherern<br />

bezüglich der Türme des WTC ausgestellten<br />

Sachversicherungspolicen zwei Ereignisse<br />

darstelle. SCOR ist in seiner Eigenschaft<br />

als Rückversicherer der Allianz der<br />

Meinung, dass dieses Urteil gegen die<br />

Bestimmungen der geltenden Versicherungspolice<br />

sowie gegen den Willen der<br />

Parteien verstieß. Gegen dieses Urteil der<br />

Jury wurde beim Bundesberufungsgericht<br />

für den zweiten Gerichts bezirk („U.S.<br />

Court of Appeals for the Second Circuit“)<br />

Berufung eingelegt.<br />

Am 18. Oktober 2006 hat der U.S. Court<br />

of Appeals for the Second Circuit das<br />

Urteil der Jury bestätigt, dem zufolge der<br />

Anschlag auf die Türme des WTC gemäß<br />

den Konditionen der von der Allianz ausgestellten<br />

Sachversicherungspolice zwei<br />

separate Versicherungsfälle darstelle. Allianz<br />

hat gegen die Entscheidung des<br />

U.S. Court of Appeals for the Second<br />

Circuit Rechtsmittel eingelegt.<br />

Das Urteil des zweiten Abschnitts des<br />

Rechtsstreits ließ die Höhe der von den<br />

Versicherern zu leistenden Entschädigung<br />

offen. Ein separates Bewertungsverfahren<br />

unter gerichtlicher Aufsicht<br />

wurde eingeleitet, um den von den Versicherern<br />

zu zahlenden Betrag für die<br />

aus der Zerstörung der Türme des WTC<br />

resultierenden Schäden zu bestimmen.<br />

Bei der anfänglichen Berechnung seiner<br />

Rückstellungen ging SCOR davon aus,<br />

dass die Tragödie des WTC gemäß den<br />

Konditionen des zu Grunde liegenden<br />

Versicherungsvertrags einen einzigen<br />

Versicherungsfall darstellte. Infolge des<br />

oben beschriebenen Urteils der Jury im<br />

zweiten Prozessabschnitt haben wir unsere<br />

Rückstellungen auf der Grundlage<br />

der Schätzungen des claims adjusters<br />

der Allianz erhöht. Der Bruttobetrag der<br />

Rückstellungen zum 31. Dezember<br />

2003 wurde von 355 Mio. USD zum<br />

31. Dezember 2004 auf 422 Mio. USD<br />

erhöht. Angesichts der im Laufe des<br />

201<br />

20

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