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zwei Aufführungen. Nehmen wir an, es sei für solch ein Werk 2000 Mark Honorar<br />
gezahlt worden, wofür sich vielleicht die auftraggebende Gesellschaft das Recht<br />
der mehrmaligen Aufführung ohne Sonderhonorar sichert, so ist es eine einfache<br />
Rechnung, daß der Hörspielverfasser sogar noch weniger erhält, als der Verfasser<br />
bereits gespielter und nur vom Rundfunk wiederholter Werke: In Berlin z. B.<br />
würden nach dem Tarif für Bühnenwerke bei zwei Aufführungen bis 3200 Mark<br />
bezahlt werden; der Rundfunkverfasser, der für diesen Sender eine<br />
Pauschalgebühr erhalten hätte, bekäme nur 2000 Mark. Er bekäme also 1200<br />
Mark weniger als der Schriftsteller, der ohne besondere Mühe sein Bühnenwerk<br />
überläßt, das vielleicht schon von hundert Bühnen Tantiemen bezogen hat. Wie<br />
lassen sich diese recht ungünstigen Verhältnisse - ungünstig für die Produktion,<br />
die doch gewünscht wird - ändern? Meine Vorschläge gehen dahin, daß der<br />
bestehende Programmrat oder sonst eine Instanz solche Werke über mehrere<br />
Sender nacheinander leitet, daß bei Erfolgen entsprechende Wiederholungen<br />
stattfinden, daß die Reichsrundfunkgesellschaft Mittel zur Verfügung stellt,<br />
besonders wertvolle Werke in billigen Exemplaren zum Druck zu bringen, daß sie<br />
die Propagierung dieser Werke durch den Rundfunk mit übernimmt und sich so<br />
eine gewisse Grundlage einer neuen Hörspielliteratur schafft. Sie wird ihr<br />
Repertoire bilden. Ohne ein Repertoire wird man für die Dauer nicht auskommen.<br />
Manuskripte gehen leicht verloren. Die Rundfunkgesellschaften sollten sich<br />
bemühen, zur Schaffung einer Hörspielliteratur mit beizutragen.<br />
Ernst Hardt: Ich bitte um die Erlaubnis, Herrn Kasack auf eine Ausführung<br />
antworten zu dürfen, die mir ganz irrtümlich erschien. Er hat gesagt, die<br />
Hörbühne müsse sich davor hüten, die gleichen Stimmen zu oft auftreten zu<br />
lassen, die Hörer verlangten darin Abwechselung. Das ist falsch. Unsere<br />
Sendebühne krankt daran, daß der Rundfunk nicht die Mittel besitzt, ein eigenes,<br />
festverpflichtetes Hörensemble zu besitzen. Der Hörer will durchaus die Stimmen<br />
wiederhören, die er als künstlerische Gestalter bereits kennt und liebt, genau wie<br />
wir Kainz oder Knauß immer wieder sehen wollen, nachdem wir sie kennengelernt<br />
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