08.10.2013 Aufrufe

pdf (559 KB) - Mediaculture online

pdf (559 KB) - Mediaculture online

pdf (559 KB) - Mediaculture online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

http:/ /www.mediaculture- <strong>online</strong>.de<br />

Seiten gesagt worden, daß man sich durch die Aussprache außerhalb der<br />

Versammlung so geeinigt habe, daß dieser Punkt nicht mehr wesentlich sei, und<br />

zwar deshalb, weil die Ansicht des Rundfunks viel weniger mit der Zensur als mit<br />

der Programmgestaltung zu tun habe; wobei man voraussetzt, daß der Intendant<br />

jeden Baustein seines Programms kennt. Es ist dies ein erfreuliches Resultat des<br />

Sichkennenlernens auf einer Tagung. Darf ich also fragen, ob wir diese Debatte<br />

über die Zensur beiseite lassen können?<br />

Die Versammlung stimmt zu.<br />

Hans Kyser: Es ist durch Beschluß abgelehnt worden, über die Zensur zu<br />

sprechen. Im Interesse der Dichter muß aber gesagt sein, daß es wünschenswert<br />

wäre, bei der Vorlesung aus einem Werk auch den Verlag desselben nennen zu<br />

dürfen. Bisher wurde solcher Hinweis als unzulässige Reklame gestrichen. Der<br />

Rundfunk hat aber doch die ausgesprochene Absicht, für ein Kulturgut, die<br />

Dichtung, Reklame zu machen. Darum müssen diese Zensurstriche künftighin<br />

wegfallen. Der Schriftsteller soll sagen dürfen, wo sein Werk erschienen ist, damit<br />

es der Hörer, den es interessiert, sich auch kaufen kann.<br />

Ernst Hardt: Das ist falsch und hat mit der Zensur nichts zu tun. Die<br />

Reichspostreklame hat in ihrem Vertrag mit der Deutschen Reichspost einen<br />

Paragraphen, wonach die den Sendegesellschaften entzogene Reklame nicht<br />

indirekt von ihnen ausgeübt werden darf.<br />

Hans Kyser: Wenn Ernst Hardt sich auf einen bestehenden Vertrag beruft, so<br />

können solche Verträge modifiziert werden. Fassen wir nur einen Beschluß und<br />

ersuchen wir in demselben die Reichrundfunkgesellschaft, sich mit den<br />

betreffenden Reklamestellen in Verbindung zu setzen zwecks Zubilligung, daß<br />

der Autor berechtigt sei, den Verlag seines Werkes zu nennen.<br />

Im übrigen habe ich mich gewundert, daß im Laufe der Debatte die Herren vom<br />

Rundfunk sich so wenig zum Worte gemeldet haben. Mit mir wären viele sehr<br />

117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!