pdf (559 KB) - Mediaculture online
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derselben Art, wie der Theaterdramaturg Streichungen, Zusammenziehungen<br />
usw. für eine Aufführung vornimmt, soll ein Drama für die Hörbühne, ihren<br />
Gesetzen entsprechend, dramaturgisch eingerichtet werden. Niemals aber sollte<br />
eine derartige Bearbeitung so weit gehen, daß sie gattungsändernd wirkt, das<br />
heißt, daß sie aus einer dramatischen Dichtung ein ausgesprochenes „Hörspiel“<br />
macht. Über die durch den Rundfunk neu erstandene Gattung des Hörspiels habe<br />
ich hier nicht zu sprechen. Ich will es nur insoweit von dem bisherigen Begriff<br />
Drama abgrenzen: das Hörspiel gestattet ganz andere Bedingungen und<br />
Auflösungen von Zeit und Raum als das Drama. Verwandelt man aber über die<br />
dramaturgische Arbeit hinaus ein Drama in ein Hörspiel - was an sich möglich ist<br />
- , so enthebt man es damit seiner ursprünglichen dichterischen Atmosphäre. Und<br />
hiermit komme ich auch zu der Einschränkung der aufgestellten Forderung für<br />
Funkbearbeitung des Dramas: wir können die gesamte vorliegende<br />
Dramenliteratur nicht als eine Einheit ansehen. Wir müssen wenigstens eine<br />
große Unterscheidung treffen zwischen Stücken, die ihrem Wesen nach<br />
dramatische Dichtungen bedeuten, und Stücken, die ihrer Art nach<br />
Unterhaltungs- , besser Gesellschaftsliteratur, Konversationsstücke sind. Wir<br />
wollen jetzt nicht konkret darüber streiten, was zu der einen und was zu der<br />
anderen Dramengruppe gehört. Aber wenn ich ein paar Extreme nenne, etwa<br />
Shakespeare und Goethe auf der einen, Iffland, Sudermann, Rößler auf der<br />
anderen Seite, so ist es wohl selbstverständlich, wohin sie gehören.<br />
Zwischen dramatischer Dichtung und Unterhaltungs- , Konversationsstück zu<br />
unterscheiden, ist aus folgenden Gründen für die Dramenwiedergabe im<br />
Rundfunk wichtig. Die Forderung nämlich, am Drama keine gattungsändernde<br />
Funkbearbeitung vorzunehmen, erstreckt sich nur auf die Gruppe der<br />
dramatischen Dichtung, während im Gegensatz dazu das ausgesprochene<br />
Konversations- , das Gesellschafts- und Zeitstück der Schaubühne nur als eine<br />
Textunterlage gelten darf, die, mit aller nur möglichen Freiheit und Konsequenz,<br />
in eine funkgemäße, hörspielgemäße Montage einzurichten ist. Es hat meiner<br />
Meinung nach gar keinen Sinn, derartige Unterhaltungsstücke aus späterer oder<br />
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