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Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag

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<strong>Personalforschung</strong> <strong>an</strong> <strong>Hochschulen</strong> (ZfP 4/99) 421<br />

Dies muss allerdings nicht zw<strong>an</strong>gsläufig bedeuten, dass dieser sozialpolitische Aspekt<br />

h<strong>an</strong>dlungsweisend für ein einzelnes Unternehmen sein muss. Dennoch ist zu beobachten,<br />

dass deutsche Unternehmen nach wie vor in einem starken Maße Strategien einer<br />

Ausgliederung älterer Arbeitnehmer betreiben – und zwar nicht nur derjenigen mit<br />

<strong>an</strong>geschlagenem Gesundheitszust<strong>an</strong>d, sondern auch derjenigen, die einer Generation älterer<br />

Menschen <strong>an</strong>gehören, deren Gesundheitszust<strong>an</strong>d in ihrer Gesamtheit besser und<br />

deren Lebenserwartung und Leistungsfähigkeit höher sind als bei jeglicher Generation<br />

gleichen Alters zuvor.<br />

Über eine Weiterbeschäftigung 1 älterer Mitarbeiter über tarifvertraglich oder durch<br />

Betriebsvereinbarungen festgelegte Altersgrenzen hinaus wird in der Praxis in der Regel<br />

gar nicht nachgedacht. Oft ersetzen Stereotypen und Vorurteile hinsichtlich der Leistungsfähigkeit<br />

älterer Arbeitnehmer rationale Überlegungen. Dass eine am Defizitmodell<br />

des Alters ausgerichtete Personalpolitik in sich widersprüchlich ist, belegen allein<br />

folgende Beobachtungen. Abgesehen vom reinen Leistungslohn steigt in vielen Fällen<br />

mit zunehmendem Alter das Arbeitsentgelt. Damit wird offenkundig <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt, dass ältere<br />

Mitarbeiter einen höheren Beitrag zur Wertschöpfung eines Unternehmens leisten<br />

als jüngere. Diese Wertung ist jedoch in keiner Weise kompatibel mit der sonstigen personalwirtschaftlichen<br />

Beh<strong>an</strong>dlung älterer Arbeitnehmer, wie z.B. der <strong>an</strong>gesprochenen<br />

Ausgliederung aus dem Erwerbsleben oder dem weitgehenden Ausschluss aus Personalentwicklungs-<br />

und Weiterbildungsmaßnahmen.<br />

Angesichts derartiger Ungereimtheiten wird in der oben gen<strong>an</strong>nten Dissertation<br />

unabhängig von sozialpolitischen Überlegungen und unabhängig von einer Verpflichtung<br />

zur Durchsetzung tarifvertraglicher, betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen,<br />

die einen Zeitpunkt für ein Ausscheiden aus einem Unternehmen fixieren, eine<br />

rein betriebswirtschaftliche Analyse über die Sinnhaftigkeit einer Weiterbeschäftigung<br />

älterer Mitarbeiter <strong>an</strong>gestellt.<br />

Eine derartige Analyse muss von dem einfachen – aber in der Praxis oft missachteten<br />

– Ged<strong>an</strong>ken ausgehen, dass ältere Mitarbeiter nicht weniger, sondern <strong>an</strong>ders leistungsfähig<br />

sind als jüngere und Fähigkeiten aufweisen, die altersbedingt abnehmen,<br />

aber auch solche, die mit zunehmendem Alter wachsen bzw. sich erst im Alter entwickeln.<br />

In der Regel wird in deutschen Unternehmen diesem Qualifikationsw<strong>an</strong>del nicht<br />

adäquat Rechnung getragen, wenn Mitarbeiter ab einem bestimmten Stadium ihrer Berufstätigkeit<br />

unabhängig von der altersbedingten Entwicklung ihrer Fähigkeiten bis zur<br />

Pensionierung die gleichen Stellenaufgaben bekleiden und ihre Leistungsfähigkeit –<br />

wenn überhaupt – nach der Erfüllung eben jener Stellenaufgaben beurteilt wird. Dabei<br />

tritt nicht nur das Problem auf, valide, reliable und objektive Indikatoren zu identifizieren,<br />

um zu messen, ob ein Mitarbeiter den Anforderungen einer Stellenaufgabe genügt.<br />

Vielmehr wird älteren Arbeitnehmern erst gar nicht die Möglichkeit gegeben, ihr Leis-<br />

1<br />

Zur begrifflichen Klärung erscheint es geboten, <strong>an</strong> dieser Stelle zu betonen, dass<br />

der hier benutzte Begriff der Weiterbeschäftigung unabhängig vom Weiterbeschäftigungsbegriff<br />

des § 102 Abs. 5 BetrVG verwendet wird, der sich auf einen Weiterbeschäftigungs<strong>an</strong>spruch<br />

bezieht.

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