Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag
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<strong>Personalforschung</strong> <strong>an</strong> <strong>Hochschulen</strong> (ZfP 4/99) 421<br />
Dies muss allerdings nicht zw<strong>an</strong>gsläufig bedeuten, dass dieser sozialpolitische Aspekt<br />
h<strong>an</strong>dlungsweisend für ein einzelnes Unternehmen sein muss. Dennoch ist zu beobachten,<br />
dass deutsche Unternehmen nach wie vor in einem starken Maße Strategien einer<br />
Ausgliederung älterer Arbeitnehmer betreiben – und zwar nicht nur derjenigen mit<br />
<strong>an</strong>geschlagenem Gesundheitszust<strong>an</strong>d, sondern auch derjenigen, die einer Generation älterer<br />
Menschen <strong>an</strong>gehören, deren Gesundheitszust<strong>an</strong>d in ihrer Gesamtheit besser und<br />
deren Lebenserwartung und Leistungsfähigkeit höher sind als bei jeglicher Generation<br />
gleichen Alters zuvor.<br />
Über eine Weiterbeschäftigung 1 älterer Mitarbeiter über tarifvertraglich oder durch<br />
Betriebsvereinbarungen festgelegte Altersgrenzen hinaus wird in der Praxis in der Regel<br />
gar nicht nachgedacht. Oft ersetzen Stereotypen und Vorurteile hinsichtlich der Leistungsfähigkeit<br />
älterer Arbeitnehmer rationale Überlegungen. Dass eine am Defizitmodell<br />
des Alters ausgerichtete Personalpolitik in sich widersprüchlich ist, belegen allein<br />
folgende Beobachtungen. Abgesehen vom reinen Leistungslohn steigt in vielen Fällen<br />
mit zunehmendem Alter das Arbeitsentgelt. Damit wird offenkundig <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt, dass ältere<br />
Mitarbeiter einen höheren Beitrag zur Wertschöpfung eines Unternehmens leisten<br />
als jüngere. Diese Wertung ist jedoch in keiner Weise kompatibel mit der sonstigen personalwirtschaftlichen<br />
Beh<strong>an</strong>dlung älterer Arbeitnehmer, wie z.B. der <strong>an</strong>gesprochenen<br />
Ausgliederung aus dem Erwerbsleben oder dem weitgehenden Ausschluss aus Personalentwicklungs-<br />
und Weiterbildungsmaßnahmen.<br />
Angesichts derartiger Ungereimtheiten wird in der oben gen<strong>an</strong>nten Dissertation<br />
unabhängig von sozialpolitischen Überlegungen und unabhängig von einer Verpflichtung<br />
zur Durchsetzung tarifvertraglicher, betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen,<br />
die einen Zeitpunkt für ein Ausscheiden aus einem Unternehmen fixieren, eine<br />
rein betriebswirtschaftliche Analyse über die Sinnhaftigkeit einer Weiterbeschäftigung<br />
älterer Mitarbeiter <strong>an</strong>gestellt.<br />
Eine derartige Analyse muss von dem einfachen – aber in der Praxis oft missachteten<br />
– Ged<strong>an</strong>ken ausgehen, dass ältere Mitarbeiter nicht weniger, sondern <strong>an</strong>ders leistungsfähig<br />
sind als jüngere und Fähigkeiten aufweisen, die altersbedingt abnehmen,<br />
aber auch solche, die mit zunehmendem Alter wachsen bzw. sich erst im Alter entwickeln.<br />
In der Regel wird in deutschen Unternehmen diesem Qualifikationsw<strong>an</strong>del nicht<br />
adäquat Rechnung getragen, wenn Mitarbeiter ab einem bestimmten Stadium ihrer Berufstätigkeit<br />
unabhängig von der altersbedingten Entwicklung ihrer Fähigkeiten bis zur<br />
Pensionierung die gleichen Stellenaufgaben bekleiden und ihre Leistungsfähigkeit –<br />
wenn überhaupt – nach der Erfüllung eben jener Stellenaufgaben beurteilt wird. Dabei<br />
tritt nicht nur das Problem auf, valide, reliable und objektive Indikatoren zu identifizieren,<br />
um zu messen, ob ein Mitarbeiter den Anforderungen einer Stellenaufgabe genügt.<br />
Vielmehr wird älteren Arbeitnehmern erst gar nicht die Möglichkeit gegeben, ihr Leis-<br />
1<br />
Zur begrifflichen Klärung erscheint es geboten, <strong>an</strong> dieser Stelle zu betonen, dass<br />
der hier benutzte Begriff der Weiterbeschäftigung unabhängig vom Weiterbeschäftigungsbegriff<br />
des § 102 Abs. 5 BetrVG verwendet wird, der sich auf einen Weiterbeschäftigungs<strong>an</strong>spruch<br />
bezieht.