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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA Bauherren<br />

Stand 01.07.2013 Seite 4<br />

3.2 Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht<br />

Mitversichert ist - abweichend von 7.3 AHB - die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher,<br />

Pächter oder Leasingnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht<br />

privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter,<br />

Leasinggeber) in dieser Eigenschaft.<br />

Ausgeschlossen bleiben<br />

- Schäden an gemieteten, geleasten und gepachteten Grundstücken und Gebäuden und alle<br />

sich daraus ergebenden Vermögensschäden,<br />

- individuelle Haftungsvereinbarungen.<br />

3.3 Vermögensschäden<br />

3.3.1 Mitversichert ist im Rahmen des Vertrags die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden<br />

im Sinne von 2 a) AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der<br />

Versicherung eingetreten sind.<br />

3.3.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden<br />

1. durch vom Versicherungsnehmer oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten<br />

hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;<br />

2. aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterliche<br />

Tätigkeit;<br />

3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene<br />

Unternehmen;<br />

4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;<br />

5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;<br />

6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder<br />

Unterschlagung;<br />

7. aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,<br />

-wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronische Daten;<br />

8. aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen<br />

Schutzrechten und Urheberrechten sowie des kartell- oder Wettbewerbsrechts;<br />

9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;<br />

10. aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von<br />

Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder<br />

Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;<br />

11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von<br />

Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster<br />

Pflichtverletzung;<br />

12. aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und<br />

Wertsachen.<br />

3.4 Verletzung von Datenschutzgesetzen<br />

Eingeschlossen ist - abweichend von 7.16 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen<br />

Vermögensschäden im Sinne von 2 a) AHB aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch<br />

Missbrauch personenbezogener Daten.<br />

Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht<br />

3.5 Internethaftpflicht<br />

Der Versicherungsschutz für das nachfolgend genannte "versicherte Risiko" besteht<br />

ausschließlich über diesen Zusatzbaustein.<br />

3.5.1 Versichertes Risiko<br />

Versichert ist - insoweit abweichend von 7.7, 7.10, 7.15 und 7.16 AHB sowie 3.3.2,1., 3.3.2,7. und<br />

3.3.2,8. - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem<br />

Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des<br />

Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail<br />

oder mittels Datenträger,<br />

soweit es sich handelt um Schäden aus<br />

1. der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten<br />

(Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;<br />

KFS0713 Seite 116 von 608

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