12.01.2014 Aufrufe

R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BB zur Inhaltsversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 5<br />

9.5 Ausschluss außerhalb der Geschäftszeit<br />

Bargeld und Wertsachen gemäß 9.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung sind<br />

außerhalb der Geschäftszeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />

(Der Text gilt nur, wenn die Betriebsarten Kiosk, Imbissbude, Vereinsheim versichert gelten)<br />

10. Edelmetalle in Zahnpraxen und Zahnlabors<br />

Abweichend von 9 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung sind bis zu der<br />

vereinbarten Entschädigungsgrenze verarbeitete und unverarbeitete Edelmetalle in Zahnpraxen<br />

und Zahnlabors auch dann versichert, wenn sich die Sachen nicht in einem Behältnis befinden.<br />

(Der Text gilt nur, wenn die Betriebsarten Zahnarzt, Zahnlabor versichert gelten.)<br />

11. Nicht versicherte Sachen - Betriebseinrichtung<br />

Ist Versicherung der Betriebseinrichtung vereinbart, so fallen hierunter nicht<br />

a) Bargeld und Wertsachen,<br />

b) Geschäftsunterlagen,<br />

c) Hausrat aller Art,<br />

d) fremde Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie<br />

Geldausgabeautomaten,<br />

e) Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die<br />

laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.<br />

12. Freizügigkeit<br />

12.1 Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten mit je einer Versicherungssumme<br />

a) Zwischen den Versicherungsorten besteht für ein und dieselbe versicherte<br />

Gefahr Freizügigkeit.<br />

b) Für die Ermittlung einer Unterversicherung werden die Versicherungssummen aller<br />

Versicherungsorte den Versicherungswerten aller Versicherungsorte gegenüber gestellt.<br />

c) Für Versicherungssummen auf Erstes Risiko sowie für Entschädigungsgrenzen gelten die für<br />

den jeweiligen Versicherungsort vereinbarten Beträge.<br />

13. Abhängige Außenversicherung<br />

a) Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden, sind inklusive mitversicherter<br />

Kosten und Deckungserweiterungen bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze<br />

mitversichert.<br />

b) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Sachschaden durch eine<br />

versicherte Gefahr entstanden ist.<br />

c) Bei Berechnung einer Unterversicherung zu den Positionen Einrichtung sowie Waren und<br />

Vorräte sind auch die gemäß 13 a) der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung<br />

außerhalb des Versicherungsorts versicherten Sachen zu berücksichtigen, jedoch nur bis zu<br />

der dort genannten Entschädigungsgrenze.<br />

d) In der Sturm- und Einbruchdiebstahl-Versicherung gilt die Außenversicherung nur für die in<br />

Gebäuden befindlichen, versicherten Sachen. Baubuden, Zelte, Traglufthallen, Container,<br />

Verkaufsstände und Rohbauten gelten nicht als Gebäude im Sinne dieser Vereinbarung.<br />

e) Bei nicht ausreichender Versicherungssumme sind die Bestimmungen über<br />

Unterversicherung gemäß 16.6 der Besonderen Bedingungen für die Gebäude- und<br />

Inhaltsversicherung anzuwenden.<br />

14. - entfällt -<br />

15. - entfällt -<br />

16. - entfällt -<br />

KFS0713 Seite 300 von 608

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!