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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Elektronik<br />

Stand 01.10.2012 Seite 12<br />

- Geräte der medizinischen Diagnostik (z. B. Ultraschallgeräte),<br />

- Endoskope, z. B. Gastroskope, Zystoskope, Rektoskope, Laryngoskope, Otoskope,<br />

- Defibrillatoren, Monitoring-Systeme,<br />

- Diathermiegerät,<br />

- Inhalationsgeräte, Infusionsgeräte,<br />

- Bestrahlungsgeräte,<br />

- Dialysegeräte,<br />

- Durchstrahlungsgeräte (Isotopen, Neutronen),<br />

- Elektronenmikroskope,<br />

- Anlagen/Geräte der Röntgentechnik (Diagnose, Therapie),<br />

- medizinische Labortechnik,<br />

- Auto-Analyzer, Brutschränke, Coagulometer,<br />

- Spektralphotometer, Chromatographen, Elektrophoresegeräte,<br />

- Dentaltechnik,<br />

- Seh- und Hörtestgeräte.<br />

2.2 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht versichert sind:<br />

Anlagen und Geräte die einer der folgenden Gruppen (nicht medizinisch genutzt) zugeordnet<br />

werden können:<br />

- Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik,<br />

- Materialprüf- und Labortechnik,<br />

- Satz- und Reprotechnik,<br />

- Bild- und Tontechnik,<br />

- Kassen und Waagen,<br />

- Photovoltaik,<br />

- Computertomographen (CT) und Kernspintomographen (MRT)<br />

- Vorführgeräte,<br />

- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken oder ähnlich überlassene<br />

fremde Anlagen und Geräte,<br />

- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />

Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />

- Musiktechnik (Musikanlagen und Musikinstrumente),<br />

- Unternehmen, die im Bereich der Softwareentwicklung tätig sind (Softwarehersteller und<br />

Systemhäuser),<br />

- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />

- Geräte, Anlagen und Maschinen aller Art für Hobby und Spiel,<br />

- Prototypen,<br />

- gewerblicher Verleih und Vermietung,<br />

- Anlagen und Geräte unter Tage,<br />

- Navigationsanlagen aller Art,<br />

- Sachen in oder an Luftfahrzeugen,<br />

- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern.<br />

3. Versicherungssumme, Unterversicherung<br />

Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte<br />

Versicherungssumme soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen.<br />

Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die Bezugskosten (z. B. Kosten für<br />

Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend<br />

gemacht, wenn die Versicherungssumme aller versicherten Sachen dem Versicherungswert<br />

entspricht.<br />

KFS0713 Seite 459 von 608

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