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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB zur Ertragsausfallversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 2<br />

Besondere Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />

1. Versicherte Schäden<br />

Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens an einer dem Betrieb<br />

dienenden Sache unterbrochen oder beeinträchtigt, leistet der Versicherer Entschädigung für den<br />

dadurch entstehenden versicherten Ertragsausfallschaden soweit die den Sachschaden<br />

auslösende Gefahr im Rahmen der Ertragsausfallversicherung als mitversichert gilt.<br />

Soweit zu einer in den Speziellen Bedingungen genannten Gefahr nichts Abweichendes geregelt<br />

ist, liegt ein Sachschaden vor, sofern die dem Betrieb dienende Sache durch eine versicherte<br />

Gefahr zerstört oder beschädigt wurde oder infolge Zerstörung oder Beschädigung abhanden<br />

gekommen ist.<br />

2. Vorübergehend außer Betrieb genommene Güter<br />

Aus dem Betrieb dienende Sachen im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten auch<br />

vorübergehend außer Betrieb genommene sowie neu hinzukommende, aber noch nicht in Betrieb<br />

genommene Anlagegüter, und zwar auch dann, wenn sie sich noch im Bau oder in der Montage<br />

befinden.<br />

Ersatzpflichtig ist der durch die verzögerte oder beeinträchtigte Inbetriebnahme bzw. Nutzung<br />

dieser Sachen entstehende bedingungsgemäße Unterbrechungsschaden.<br />

3. Ertragsausfallschaden<br />

a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in<br />

dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an<br />

ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit,<br />

infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte.<br />

b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung soweit der Ertragsausfallschaden vergrößert wird<br />

durch<br />

aa) außergewöhnliche, während der Unterbrechung oder Beeinträchtigung hinzutretende<br />

Ereignisse. Als außergewöhnliches Ereignis gilt nicht, wenn die Wiederaufnahme des<br />

Betriebs dadurch verzögert wird, dass infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens<br />

beschädigte oder zerstörte Maschinen bzw. Einrichtungsgegenstände oder Materialien<br />

auf dem Markt erst nach langen Lieferfristen erhältlich sind.<br />

bb) den Umstand, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder<br />

Wiederbeschaffung zerstörter, beschädigter oder abhanden gekommener Sachen, Daten<br />

oder Programme nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht.<br />

c) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für<br />

aa) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und<br />

Leistungen soweit es sich nicht um Aufwendungen zur Betriebserhaltung oder um<br />

Mindest- und Vorhaltegebühren für Energiefremdbezug handelt,<br />

bb) Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle,<br />

cc) umsatzabhängige Aufwendungen für Ausgangsfrachten und Paketporti,<br />

dd) umsatzabhängige Versicherungsbeiträge,<br />

ee) umsatzabhängige Lizenzgebühren und umsatzabhängige Erfindervergütungen,<br />

ff) Gewinne und Kosten, die mit dem Fabrikations-, Handels- oder Gewerbebetrieb nicht<br />

zusammenhängen.<br />

4. Weiterzahlung von Gehältern und Löhnen<br />

Die Weiterzahlung von Gehältern und Löhnen über den nächstzulässigen Entlassungstermin<br />

hinaus erkennt der Versicherer als wirtschaftlich begründet an soweit sie erforderlich ist, um die<br />

Angestellten und Arbeiter dem Betrieb zu erhalten.<br />

5. Miet- und Pachtaufwendungen<br />

Ungeachtet der Bestimmungen des § 537 BGB und der vertraglichen Bestimmungen verzichtet<br />

der Versicherer bei jedem ersatzpflichtigen Schadenfall auf eine Kürzung anteiliger Miet- und<br />

Pachtaufwendungen. Voraussetzung für diesen Verzicht bleibt die ungekürzte Weitergabe der<br />

Miet- oder Pachtentschädigung an den Vermieter oder Verpächter.<br />

KFS0713 Seite 310 von 608

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