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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA Mediziner<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.01.2011 Seite 8<br />

2.12 Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)<br />

aus der Behandlung mittels TCM bei nachgewiesener Ausbildung in den ausgeübten Teilgebieten.<br />

Ausgeschlossen sind Moxibustion, Behandlung von Frühgeborenen oder Kleinkindern sowie<br />

Behandlungstechniken, die mit einer Traktion der Wirbelsäule verbunden sind;<br />

2.13 Off-label-use<br />

aus der Anwendung von Arzneimitteln im off-label-use, wenn kein im Zulassungsbereich des<br />

Arzneimittelgesetzes (AMG) zugelassenes Arzneimittel zur Behandlung der Indikation vorhanden<br />

ist. Voraussetzung ist, dass eine hinreichende Aufklärung des Patienten über die<br />

zulassungüberschreitende Anwendung des Arzneimittels erfolgt und diese dokumentiert ist.<br />

Nicht unter off-label-use fällt die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Arzneimittels,<br />

sofern ein anderes - im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG) - indikationsspezifisch<br />

zugelassenes Arzneimittel vorhanden ist.<br />

2.14 Konsiliararzttätigkeit<br />

aus der beratenden, rein ambulanten konsiliarärztlichen Tätigkeit.<br />

Dies liegt vor, wenn der Arzt von dem behandelnden Krankenhausarzt oder einem<br />

niedergelassenen Arzt für die zu stellende Diagnose oder die einzuschlagende Therapie zum<br />

Zwecke der Beratung hinzugezogen wird.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Arzt aufgrund eines Honorarvertrags die<br />

Behandlung von Patienten anderer medizinische Einrichtungen übernimmt und damit nicht auf<br />

eigene Rechnung tätig wird.<br />

2.15 Kosmetische Behandlungen und Eingriffe<br />

Versicherungsschutz besteht im nachstehenden Umfang nur, wenn dies besonders vereinbart ist.<br />

aus der Durchführung von nicht medizinisch indizierten, rein kosmetischen Behandlungen -<br />

abweichend von 4.1.19 - unter der Voraussetzung, dass eine Aufklärung über den Eingriff erfolgt<br />

und schriftlich mit anerkannten Aufklärungsbogen dokumentiert wird.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht<br />

- für Ansprüche, die darin begründet sind, dass der erhoffte kosmetische Erfolg aus den<br />

ästhetischen Behandlungen und der kosmetischen Chirurgie nicht eintritt;<br />

- wegen Ansprüchen auf Nachbesserung.<br />

Ausgeschlossen bleiben Brustkorrekturen, Fettabsaugungen, Bauchdeckenplastiken,<br />

Gesäßplastiken und Face-Liftings.<br />

2.16 Unterhaltsklausel und Wrongful Life<br />

Für Haftpflichtansprüche, bei denen es sich um Unterhaltsansprüche gegen den<br />

Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Arzt wegen ungewollter Schwangerschaft bzw.<br />

wegen unterbliebenen Schwangerschaftsabbruchs handelt, besteht Versicherungsschutz im<br />

Rahmen des Vertrags und nach Maßgabe der vereinbarten Versicherungssumme für<br />

Personenschäden.<br />

2.17 Nachhaftungsversicherung<br />

Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch Betriebseinstellung, Aufgabe der<br />

beruflichen Tätigkeit, Änderung der Rechtsform oder Veräußerung des Unternehmens, nicht aus<br />

anderen Gründen - insbesondere nicht bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den<br />

Versicherungsnehmer oder den Versicherer - wird Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags<br />

für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach Vertragsaufhebung für Versicherungsfälle geboten, die<br />

nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen, soweit diese Versicherungsfälle aus vor<br />

der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeführten Tätigkeiten resultieren.<br />

Diese Deckungserweiterung findet für die Umwelthaftpflichtversicherung keine Anwendung.<br />

KFS0713 Seite 199 von 608

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