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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Elektronik<br />

Stand 01.10.2012 Seite 8<br />

Pauschale Elektronikversicherung Materialprüf- und Labortechnik - Klausel TM0003<br />

1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />

Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in 2.1. genannt. Die<br />

Einzelversicherungssumme je Gerät/Anlage beträgt maximal 350.000 EUR. Die Aufteilung von<br />

Maschinen in einen elektronischen Teil (Steuerung) und mechanischen Teil ist nicht zulässig. Für<br />

alle Maschinen (Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen, Produktionsanlagen) mit elektronischer<br />

Steuerung ist ausnahmslos nur der Abschluss einer Maschinenversicherung möglich.<br />

2. Gegenstand der Versicherung<br />

2.1 Versicherte Sachen<br />

Versichert sind sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte der nachfolgenden Anlagengruppe<br />

Materialprüf- und Labortechnik, wie z. B.<br />

- Chromatographen,<br />

- Röntgenanlagen,<br />

- Laborgeräte und Laborsysteme,<br />

- Sterilisations- und Desinfektionsanlagen,<br />

- Thermographieanlagen,<br />

- Ultraschallgeräte,<br />

- Strahlen- und Dosisleistungsmessgeräte,<br />

- Spektrometer,<br />

- Isotopendurchstrahlungsgerät,<br />

- Mikroskope,<br />

- Schwingungsmessgeräte,<br />

- Zentrifugen,<br />

- Endoskopiegeräte,<br />

- Laser,<br />

2.2 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht versichert sind:<br />

Anlagen und Geräte die einer der folgenden Gruppen zugeordnet werden können:<br />

- Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik und Bürogeräte,<br />

- Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik,<br />

- Satz- und Reprotechnik,<br />

- Bild- und Tontechnik,<br />

- Medizintechnik,<br />

- Kassen und Waagen,<br />

- Photovoltaik,<br />

- Vorführgeräte,<br />

- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken oder ähnlich überlassene<br />

fremde Anlagen und Geräte,<br />

- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />

Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />

- Unternehmen, die im Bereich der Softwareentwicklung tätig sind (Softwarehersteller und<br />

Systemhäuser),<br />

- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />

- Geräte, Anlagen und Maschinen aller Art für Hobby und Spiel,<br />

- Prototypen,<br />

- gewerblicher Verleih und Vermietung,<br />

- Anlagen und Geräte unter Tage,<br />

- Navigationsanlagen aller Art,<br />

- Sachen in oder an Luftfahrzeugen,<br />

- Geschwindigkeitsmessanlagen,<br />

- Verkehrszähl- und Überwachungsanlagen,<br />

- Verkehrsregelungsanlagen,<br />

- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern.<br />

KFS0713 Seite 455 von 608

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