12.01.2014 Aufrufe

R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BB zur Ertragsausfallversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 3<br />

6. Daten und Programme<br />

6.1 Schaden am Datenträger<br />

Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten<br />

und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens am Datenträger,<br />

auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind.<br />

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die<br />

Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der<br />

Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht laufflähig sind oder sie<br />

sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.<br />

6.2 Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen<br />

Verletzt der Versicherungsnehmer die Sicherheitsvorschriften über die Sicherung und Verwahrung<br />

von Daten und Programmen, die er nach 8.1 b) der Allgemeinen Bedingungen zur<br />

Sachversicherung einzuhalten hat, wird sich der Versicherer auf sein Kündigungsrecht nach 5 des<br />

Allgemeinen Teils (AT) nicht berufen. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Obliegenheit<br />

verzichtet der Versicherer auf sein Recht auf vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit gemäß 5<br />

des Allgemeinen Teils (AT) bis zur Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze. Für den über<br />

diese Entschädigungsgrenze hinausgehenden Ertragsausfallschaden finden die Regelungen zur<br />

vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit gemäß 5 des Allgemeinen Teils (AT) jedoch<br />

uneingeschränkt Anwendung.<br />

7. Haftzeit<br />

Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den<br />

Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit<br />

beträgt zwölf Monate soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.<br />

8. Überjährige Haftzeit<br />

8.1 Grundsatz<br />

Abweichend von 7. der Besonderen Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung sind die im<br />

Versicherungsvertrag angegebenen Haftzeiten vereinbart. Die Versicherungssummen beziehen<br />

sich für alle Positionen einheitlich auf die vereinbarte Haftzeit.<br />

8.2 Meldemodus<br />

Die Bestimmungen gemäß 22. der Besonderen Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />

werden wie folgt geändert:<br />

Der Versicherungswert ist für jede Position gesondert zu melden. Die Meldung umfasst bei<br />

Haftzeiten bis zu:<br />

- 24 Monaten die letzten zwei Geschäftsjahre,<br />

- 36 Monaten die letzten drei Geschäftsjahre.<br />

(Der Text gilt nur bei überjähriger Haftzeit.)<br />

9. Versicherungsort<br />

a) Sofern nichts anderes bestimmt ist, haftet der Versicherer für den Ertragsausfallschaden nur,<br />

sofern sich der Sachschaden innerhalb des Versicherungsorts ereignet hat.<br />

b) Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von<br />

Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke.<br />

c) Die Beschränkungen von 9. b) der Besonderen Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />

gelten nicht, wenn Sachen infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden<br />

Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt worden sind. Voraussetzung ist, dass<br />

diese Sachen in zeitlichen und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt<br />

oder zerstört wurden oder abhanden gekommen sind.<br />

10. - entfällt -<br />

KFS0713 Seite 311 von 608

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!