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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB zur Ertragsausfallversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 4<br />

11. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke<br />

11.1 Geltungsbereich<br />

Als Versicherungsort gelten soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland auch neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Schäden durch Sturm an<br />

Einrichtung, Waren und Vorräten und Schäden durch Einbruchdiebstahl gelten nur mitversichert,<br />

wenn sich der Sachschaden innerhalb von Gebäuden ereignet hat. Baubuden, Container und<br />

Rohbauten gelten nicht als Gebäude im Sinne dieser Vereinbarung. Es gilt die vereinbarte<br />

Entschädigungsgrenze inklusive mitversicherter Kosten und Deckungserweiterungen je<br />

Betriebsgrundstück und Versicherungsfall.<br />

11.2 Anzeige<br />

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, neu hinzukommende Grundstücke spätestens nach<br />

acht Wochen dem Versicherer in Textform anzuzeigen. Die Rechtsfolgen bei Verletzung der<br />

Obliegenheiten ergeben sich aus 5 des Allgemeinen Teils (AT). Die Vorschriften über die<br />

Gefahrerhöhung nach 4. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung bleiben unberührt.<br />

12. Abhängige Außenversicherung<br />

a) Im Rahmen der hierfür inklusive mitversicherter Kosten und Deckungserweiterungen<br />

vereinbarten Entschädigungsgrenze besteht Versicherungsschutz auch für<br />

Betriebsunterbrechungsschäden, die auf Sachschäden zurückzuführen sind, die sich<br />

außerhalb des Versicherungsorts ereignet haben.<br />

b) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Sachschaden durch eine im<br />

Rahmen der Ertragsausfallversicherung versicherte Gefahr an Sachen entstanden ist, die<br />

entweder Eigentum der VN sind, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit Kaufoption<br />

geleast wurden, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war,<br />

die zur Sicherung übereignet wurden oder die für die Ausübung des Betriebs gemietet,<br />

gepachtet oder geliehen sind.<br />

c) Schäden durch Sturm und Einbruchdiebstahl gelten nur mitversichert, wenn sich der<br />

Sachschaden innerhalb von Gebäuden ereignet hat. Baubuden, Zelte, Traglufthallen,<br />

Container, Verkaufsstände und Rohbauten gelten nicht als Gebäude im Sinne dieser<br />

Vereinbarung.<br />

d) Bei nicht ausreichender Versicherungssumme sind die Bestimmungen über<br />

Unterversicherung gemäß 28. der Besonderen Bedingungen für die Ertragsausfall- und<br />

Betriebsschließungsversicherung anzuwenden.<br />

13. - entfällt -<br />

14. - entfällt -<br />

15. Wechselwirkungen zwischen mehreren Versicherungsnehmern/Versicherten<br />

a) Auswirkungen eines Sachschadens entsprechend diesen Versicherungsbedingungen in<br />

einem Betrieb eines Versicherungsnehmers bzw. eines Versicherten auf Betriebe anderer in<br />

dem Versicherungsschein benannter Versicherungsnehmer bzw. Versicherter, gleichgültig,<br />

ob sie auf demselben oder auf verschiedenen, aber im Versicherungsvertrag vereinbarten<br />

Versicherungsorten liegen, gelten eingeschlossen.<br />

b) Infolge des Versicherungsfalls entstehende wirtschaftliche Vorteile eines oder mehrerer in der<br />

Versicherungsurkunde benannter Versicherungsnehmer bzw. Versicherter sind bei der<br />

Feststellung des Ertragsausfallschadens schadenmindernd zu berücksichtigen.<br />

16. Rückwirkungsschäden<br />

a) Ein Ertragsausfallschaden liegt auch vor, wenn sich ein dem Grunde nach ersatzpflichtiger<br />

Sachschaden im Sinne dieser Bedingungen auf einem Grundstück ereignet hat, das<br />

Betriebsstelle eines mit dem Versicherungsnehmer durch Zulieferung oder Abnahme von<br />

Produkten und Dienstleistungen in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens<br />

(Zulieferer/Abnehmer) ist. Dies gilt jedoch, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur für<br />

Grundstücke innerhalb Europas.<br />

b) Es gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze.<br />

KFS0713 Seite 312 von 608

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