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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA EEG<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 30.04.2012 Seite 11<br />

g) aus Rationalisierung und Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,<br />

-wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten;<br />

h) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen<br />

Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;<br />

i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;<br />

j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von<br />

Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder<br />

Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;<br />

k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von<br />

Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster<br />

Pflichtverletzung;<br />

l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und<br />

Wertsachen.<br />

3.16 Verletzung von Datenschutzgesetzen<br />

Eingeschlossen ist - abweichend von 7.16 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen<br />

Vermögensschäden im Sinne von 2 a) AHB aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch<br />

Missbrauch personenbezogener Daten.<br />

Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht.<br />

3.17 Internethaftpflicht<br />

Der Versicherungsschutz für das nachfolgend genannte "Versicherte Risiko" besteht<br />

ausschließlich über diesen Zusatzbaustein.<br />

1. Versichertes Risiko<br />

Versichert ist - insoweit abweichend von 7.7, 7.10 a) und b), 7.15 und 7.16 AHB sowie 3.9 a),<br />

g) und h) - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem<br />

Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des<br />

Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail<br />

oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um Schäden aus<br />

a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten<br />

(Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere<br />

Schadprogramme;<br />

b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften<br />

Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen<br />

- sich hieraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer<br />

Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie<br />

- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekten<br />

Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;<br />

c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.<br />

Für a) bis c) gilt:<br />

Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden,<br />

bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner,<br />

Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik<br />

entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.<br />

Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt 5. AT (Rechtsfolgen bei<br />

Verletzung von Obliegenheiten).<br />

d) der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten, insoweit besteht auch<br />

Versicherungsschutz für immaterielle Schäden, nicht jedoch aus der Verletzung von<br />

Urheberrechten.<br />

In Erweiterung von 1.1 AHB ersetzt der Versicherer<br />

- Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen<br />

Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um<br />

Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt;<br />

- Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den<br />

Versicherungsnehmer.<br />

KFS0713 Seite 27 von 608

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