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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Photovoltaikanlagen<br />

Stand 01.10.2012 Seite 5<br />

Selbstbehalt - Klausel TM4301<br />

Der gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.<br />

Erhöhung Selbstbehalt Feuer - Klausel TM4304<br />

Bei Schäden durch Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Brand, Blitzschlag oder Explosion,<br />

Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen,<br />

Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion wird der gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden<br />

Allgemeinen Versicherungsbedingungen ermittelte Betrag um den zur versicherten Position<br />

vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.<br />

Mehrjährigkeitsrabatt - Klausel TM4701<br />

Steht dem Versicherer wegen eines vorzeitigen Vertragsendes nicht die Prämie für die im<br />

Versicherungsvertrag genannte Anzahl voller Versicherungsjahre zu, so entfällt rückwirkend der<br />

vereinbarte Mehrjährigkeitsrabatt. Der Unterschiedsbetrag ist nachzuzahlen. Dies gilt nicht, wenn<br />

der Versicherer den Vertrag kündigt.<br />

Ohne Mehrwertsteuer - Klausel TM4715<br />

Die Versicherungssumme enthält nicht die Mehrwertsteuer. Diese wird somit im Versicherungsfall<br />

nicht erstattet.<br />

Mit Mehrwertsteuer - Klausel TM4716<br />

Die Versicherungssumme enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird im Versicherungsfall<br />

erstattet, soweit der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Pauschale Elektronikversicherung Photovoltaik-Dachanlagen - Klausel TM0011<br />

1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />

Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in 2.1. genannt. Versichert<br />

werden Dachanlagen auf Wohn- und Geschäftshäusern sowie gewerblichen Gebäuden, soweit in<br />

diesen Gebäuden keinen Nutzung entsprechend der Ausschlüsse unter 2.3 vorhanden ist.<br />

Dachanlagen auf Gebäuden landwirtschaftlicher Bauweise (hierunter fallen alle Gebäude, die für<br />

eine landwirtschaftliche Nutzung gebaut worden sind) sind über das Risiko für die<br />

landwirtschaftlich Bauweise zu versichern.<br />

2. Gegenstand der Versicherung<br />

2.1 Versicherte Sachen<br />

Versichert gilt die komplette Photovoltaikanlage, bestehend aus Photovoltaikmodulen,<br />

Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- und Regeltechnik, Überspannungsschutzeinrichtungen,<br />

Gleich- und Wechselstromverkabelung sowie sonstige zum Lieferumfang gehörende<br />

Komponenten.<br />

2.2 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht versichert sind:<br />

- Dachanlagen auf Gebäuden landwirtschaftlicher Bauweise,<br />

- Bodenanlagen,<br />

- Vorführgeräte,<br />

- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken oder ähnlich überlassene<br />

fremde Anlagen und Geräte,<br />

- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />

Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />

- Prototypen,<br />

- Sachen in oder an Luftfahrzeugen,<br />

- mobile Anlagen,<br />

- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern.<br />

KFS0713 Seite 91 von 608

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