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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB Vermögensschäden<br />

KRAVAG-LOGISTIC<br />

Versicherungs-AG<br />

Stand 01.07.2009 Seite 2<br />

6. Höchstentschädigung<br />

Der Versicherer ersetzt versicherte Schäden auf Erstes Risiko in der nachgewiesenen Höhe unter<br />

Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts.<br />

Es gelten die im Versicherungsvertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen.<br />

7. Obliegenheiten<br />

7.1 Sobald der Versicherungsnehmer davon Kenntnis erlangt, dass ein Vermögensschaden<br />

unmittelbar droht oder eingetreten ist, hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu erstatten.<br />

7.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in 7.1 BB Vermögensschäden oder eine der in 18.2,<br />

18.4 und 18.6 VB Transport genannten Obliegenheiten, richten sich die Rechtsfolgen nach 5 des<br />

Allgemeinen Teils zur Police (AT).<br />

KFS0713 Seite 400 von 608

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