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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB Schutz- und Konditionsdifferenzversicherung<br />

KRAVAG-LOGISTIC<br />

Versicherungs-AG<br />

Stand 01.07.2009 Seite 2<br />

5.2 Rechtsübergang, Rechtewahrung<br />

Die auf den Versicherer aufgrund von Schadenzahlungen übergegangenen Rechte sind vom<br />

Versicherungsnehmer im eigenen Namen, aber im Einvernehmen mit dem Versicherer, geltend zu<br />

machen.<br />

Bei Vorliegen einer anderen Versicherung hat der Versicherungsnehmer alle Rechte gegenüber<br />

diesem Versicherer zu wahren und den Schaden nach den Weisungen des Versicherers dieser<br />

Police selbst oder durch Dritte geltend zu machen. Gleiches gilt für Ansprüche gegenüber der<br />

Vertragspartei des Versicherungsnehmers. Eine Leistung des anderen Versicherers oder eines<br />

regresspflichtigen Dritten ist dem Versicherer dieser Schutzversicherung unverzüglich zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

5.3 Kosten<br />

Die Kosten der Geltendmachung übergegangener Rechte oder die Inanspruchnahme eines<br />

anderen Versicherers oder Dritten trägt der Versicherer dieses Vertrags.<br />

KFS0713 Seite 396 von 608

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