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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für stationäre Maschinen<br />

Stand 01.10.2012 Seite 12<br />

2.3 Nicht versicherte Betriebe<br />

- Stundenhotel,<br />

- Amüsierbetriebe,<br />

- Discotheken,<br />

- Imbiss- und Kioskbetriebe,<br />

- Anlagen der Energie- und Gaserzeugung,<br />

- Medizintechnik ist nur über Elektronik versicherbar.<br />

3. Versicherungssumme, Unterversicherung<br />

Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte<br />

Versicherungssumme soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen.<br />

Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die Bezugskosten (z. B. Kosten für<br />

Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend<br />

gemacht, wenn die Versicherungssumme aller versicherten Sachen dem Versicherungswert<br />

entspricht.<br />

4. Wiederherstellungskosten bei Schäden an Maschinen und Anlagen mit einem Alter von mehr als<br />

acht Jahren. Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen wird bei Schäden an Maschinen und Anlagen mit einem Alter (das<br />

Alter ergibt sich aus der Differenz von Schadenjahr und Baujahr) von mehr als acht Jahren von<br />

den Wiederherstellungskosten ein Abzug entsprechend des Alters und Zustands von mindestens<br />

50 Prozent vorgenommen.<br />

Pauschale Maschinenversicherung für Kunststoffverarbeitung und Chemie - Klausel TM0607<br />

1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />

Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in 2.1. genannt. Die<br />

Einzelversicherungssumme je Maschine/Anlage beträgt maximal 350.000 EUR. Bei Maschinen<br />

mit einer Einzelversicherungssumme über 100.000 EUR ist die Anzahl zu erfassen. Die Aufteilung<br />

von Maschinen in einen elektronischen Teil (Steuerung) und mechanischen Teil ist nicht zulässig.<br />

Für alle Maschinen (Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen, Produktionsanlagen) mit elektronischer<br />

Steuerung ist ausnahmslos nur der Abschluss einer Maschinenversicherung möglich.<br />

2. Gegenstand der Versicherung<br />

2.1 Versicherte Sachen<br />

Versichert sind sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte der nachfolgenden Anlagengruppe.<br />

Kunststoffverarbeitung und Chemie, wie z. B.<br />

- Gieß-, Blas-, Schweißtechnik,<br />

- Walzanlagen,<br />

- Verarbeitungsmaschinen,<br />

- Extruder,<br />

- Zerkleinerungsmaschinen,<br />

- Granulieranlagen,<br />

- Spritzgießmaschinen,<br />

- Mischer,<br />

- Rühr- und Walzwerke,<br />

- Tablettiermaschinen,<br />

- Kalander,<br />

- Kunststoffschweißmaschinen,<br />

- Pressen.<br />

KFS0713 Seite 502 von 608

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