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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Bauleistung<br />

Stand 01.07.2012 Seite 5<br />

3. Entschädigungsleistung<br />

3.1 Der Versicherer leistet Entschädigung für Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer<br />

aufwenden muss, weil das zerstörte oder beschädigte Gebäude wieder in den Zustand<br />

unmittelbar vor Eintritt des Sachschadens versetzt bzw. durch eine gleichwertige Sache ersetzt<br />

werden muss, für<br />

- Tilgung, Zinsen und Gebühren aus Kreditverträgen,<br />

- Hotel- oder anderweitige Unterbringungskosten,<br />

- Kosten für Zwischenlagerung von Möbeln und Hausrat.<br />

Die Tagesentschädigung ist auf den im Versicherungsvertrag genannten Betrag begrenzt.<br />

3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung soweit die Mehrkosten sich erhöhen<br />

- aufgrund behördlicher Anordnungen,<br />

- dadurch, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung<br />

zerstörter oder beschädigter Sachen nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht,<br />

- dadurch, dass das beschädigte oder zerstörte Gebäude anlässlich der Wiederherstellung<br />

oder einer Wiederbeschaffung geändert oder verbessert wird.<br />

Selbstbehalt - Klausel TM4301<br />

Der gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.<br />

Selbstbehalt bei Abhandenkommen - Klausel TM4312<br />

Bei Schäden infolge Abhandenkommen durch Diebstahl oder durch Verlust wird der gemäß den<br />

dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen ermittelte Betrag um<br />

den zur Position vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.<br />

Ohne Mehrwertsteuer - Klausel TM4715<br />

Die Versicherungssumme enthält nicht die Mehrwertsteuer. Diese wird somit im Versicherungsfall<br />

nicht erstattet.<br />

Mit Mehrwertsteuer - Klausel TM4716<br />

Die Versicherungssumme enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird im Versicherungsfall<br />

erstattet, soweit der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

KFS0713 Seite 154 von 608

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