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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Sanktionsklausel<br />

Stand 01.11.2011 Seite 1<br />

Sanktionsklausel<br />

Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und<br />

solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder<br />

Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland<br />

entgegenstehen.<br />

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten<br />

Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche<br />

Rechtsvorschriften entgegenstehen.<br />

KFS0713 Seite 173 von 608

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