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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Photovoltaikanlagen<br />

Stand 01.10.2012 Seite 6<br />

2.3 Nicht versicherte Betriebe<br />

- Amüsierbetriebe, Sauna, Discothek,<br />

- Recycling,<br />

- Müll und Abfall,<br />

- Entsorgung,<br />

- Reifenlager/herstellung,<br />

- Geflügelbetrieb,<br />

- Holzbe- und -verarbeitung,<br />

- Holzhandel,<br />

- Speditionslager,<br />

- Farben- und Lackherstellung,<br />

- Chemie, Textilverarbeitung,<br />

- landwirtschaftliche Betriebe,<br />

- Bertriebe der Kernenergietechnik und deren Forschung.<br />

3. Versicherungssumme, Unterversicherung<br />

Die im Versicherungsvertrag für alle versicherten Sachen insgesamt genannte<br />

Versicherungssumme soll der Summe der Einzelversicherungswerte dieser Sachen entsprechen.<br />

Bei der Bildung der Versicherungssumme sind auch die Bezugskosten (z. B. Kosten für<br />

Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zu berücksichtigen. Unterversicherung wird nicht geltend<br />

gemacht, wenn die Versicherungssumme aller versicherten Sachen dem Versicherungswert<br />

entspricht.<br />

Pauschale Elektronikversicherung Photovoltaik-Bodenanlagen - Klausel TM0012<br />

1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />

Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in 2.1. genannt. Versichert<br />

werden Bodenanlagen.<br />

2. Gegenstand der Versicherung<br />

2.1 Versicherte Sachen<br />

Versichert gilt die komplette Photovoltaikanlage, bestehend aus Photovoltaikmodulen,<br />

Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- und Regeltechnik, Überspannungsschutzeinrichtungen,<br />

Gleich- und Wechselstromverkabelung sowie sonstige zum Lieferumfang gehörende<br />

Komponenten.<br />

2.2 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht versichert sind:<br />

- Dachanlagen,<br />

- Vorführgeräte,<br />

- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken oder ähnlich überlassene<br />

fremde Anlagen und Geräte,<br />

- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />

Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />

- Prototypen,<br />

- Sachen in oder an Luftfahrzeugen,<br />

- mobile Anlagen,<br />

- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern.<br />

2.3 Nicht versicherte Betriebe<br />

- Amüsierbetriebe, Sauna, Discothek,<br />

- Recycling,<br />

- Müll und Abfall,<br />

- Entsorgung,<br />

- Reifenlager/herstellung,<br />

- Geflügelbetrieb,<br />

- Holzbe- und -verarbeitung,<br />

KFS0713 Seite 92 von 608

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