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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für stationäre Maschinen<br />

Stand 01.10.2012 Seite 11<br />

Pauschale Maschinenversicherung für Hotel- und Gastronomiebetriebe, Krankenhaus und<br />

Pflegeheime - Klausel TM0606<br />

1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />

Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in 2.1. genannt. Die<br />

Einzelversicherungssumme je Maschine/Anlage beträgt maximal 350.000 EUR. Bei Maschinen<br />

mit einer Einzelversicherungssumme über 100.000 EUR ist die Anzahl zu erfassen. Die Aufteilung<br />

von Maschinen in einen elektronischen Teil (Steuerung) und mechanischen Teil ist nicht zulässig.<br />

Für alle Maschinen (Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen, Produktionsanlagen) mit elektronischer<br />

Steuerung ist ausnahmslos nur der Abschluss einer Maschinenversicherung möglich.<br />

2. Gegenstand der Versicherung<br />

2.1 Versicherte Sachen<br />

Versichert sind sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte der nachfolgenden Anlagengruppe.<br />

Hotel- und Gastronomiebetriebe, Krankenhaus und Pflegeheime, wie z. B.<br />

- Heizungsanlagen, Kühl- und Klimaanlagen, Wärmepumpen,<br />

- Wasseraufbereitung, Schwimmbadtechnik,<br />

- Durchlauferhitzer,<br />

- Löschanlagen,<br />

- Aufzüge, Rolltreppen,<br />

- Rolltore,<br />

- stationäre Notstromaggregate,<br />

- Sonnenkollektoren (solarthermisch - keine Stromerzeugung),<br />

- Großküchentechnik,<br />

- Hauswäscherei,<br />

- Staubsauger, Bohnermaschinen.<br />

2.2 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht versichert sind:<br />

- geldwerter Inhalt,<br />

- Verglasungen und Spiegel,<br />

- Haushalts- und Unterhaltungsgeräte aller Art,<br />

- Leitungen und Rohre,<br />

- Photovoltaik-Anlagen,<br />

- Werkzeuge aller Art,<br />

- Geräte, Anlagen und Maschinen aller Art für Hobby und Spiel,<br />

- Büromaschinen und EDV-Anlagen (auch PC und Drucker) aller Art,<br />

Beleuchtungskörper und Beleuchtungsanlagen,<br />

- Brennerdüsen, Feuerraum-Ausmauerungen und Ofenfutter,<br />

- Isolationen,<br />

- mobile Anlagen und Geräte,<br />

- Vorführgeräte,<br />

- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde<br />

Anlagen und Geräte,<br />

- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />

Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />

- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />

- Prototypen,<br />

- Maschinen unter Tage,<br />

- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern,<br />

- geringwertige Wirtschaftsgüter,<br />

- Gebäude, Gebäudebestandteile sowie sämtliche Konstruktionen aus Stein, Beton, Stahlbeton<br />

und Holz.<br />

KFS0713 Seite 501 von 608

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