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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Bauleistung<br />

Stand 01.07.2012 Seite 1<br />

Klauseln für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber<br />

Die einzelnen Klauseln können entsprechend dem ausgewählten Risiko vereinbart werden.<br />

Photovoltaik- und Solaranlagen - Klausel TM2101<br />

Photovoltaik- und Solaranlagen sind nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen mitversichert, soweit diese in der Versicherungssumme enthalten<br />

sind.<br />

Einschluss Brand, Blitzschlag, Explosion subsidiär - Klausel TM2102<br />

Gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind<br />

Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs,<br />

seiner Teile oder Ladung, durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen mitversichert.<br />

Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem<br />

anderen Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers oder eines anderen Versicherten<br />

beansprucht werden kann.<br />

Einschluss Brand, Blitzschlag, Explosion - Klausel TM2103<br />

Gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind<br />

Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs,<br />

seiner Teile oder Ladung, durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen mitversichert.<br />

Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken - Klausel<br />

TM2105<br />

1. Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

endet der Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser und Sturm, die zu Lasten des<br />

Auftraggebers gehen erst, wenn die Voraussetzungen für das ganze Bauwerk vorliegen.<br />

2. Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- und Ableitungsrohren, den sonstigen Einrichtungen<br />

der Wasserversorgung oder der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-,<br />

Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Sole, Öle, Kühlund<br />

Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf<br />

stehen Leitungswasser gleich.<br />

Mitversicherung von Folgeschäden am Altbau auf Erstes Risiko - Klausel TM2106<br />

Versichert sind Sachschäden durch<br />

1. Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen,<br />

sofern das Feuerrisiko für die Neubauleistung versichert gilt;<br />

2. unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen als unmittelbare Folge eines<br />

ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung im Sinne der den dem Vertrag zugrunde<br />

liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie durch Leitungswasser, Sturm, Hagel<br />

und Vandalismus;<br />

3. unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an aufwendiger Ausstattung,<br />

kunsthandwerklich bearbeiteten Bauteilen und Bestandteilen von unverhältnismäßig hohem<br />

Kunstwert wie z. B. Stuckdecken, künstlerisch gestaltete Geländer oder ähnliches. Die<br />

Entschädigung ist begrenzt auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme auf<br />

Erstes Risiko.<br />

Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden - Klausel TM2107<br />

1. Versicherte und nicht versicherte Sachen<br />

1.1 Der in dem Versicherungsschein bezeichnete Altbau, an dem Bauleistungen nach den dem<br />

Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgeführt werden, ist<br />

einschließlich der als wesentliche Bestandteile eingebauten Einrichtungsgegenstände auf Erstes<br />

Risiko mitversichert.<br />

KFS0713 Seite 150 von 608

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