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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA EEG<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 30.04.2012 Seite 4<br />

1.3 Beitragsberechnung<br />

1.3.1 Die Berechnung des Beitrags erfolgt als vorläufige, im Voraus zu zahlender Jahresbeitrag auf der<br />

Grundlage<br />

a) des Produktions- und Tätigkeitsprogramms,<br />

b) der vereinbarten Berechnungsgrundlagen.<br />

9 AHB bezieht sich bei Berechnung nach Umsatzsumme nur auf die Mindestbeiträge.<br />

1.3.2 Zur endgültigen Beitragsabrechnung übermittelt der Versicherungsnehmer nach Aufforderung<br />

innerhalb eines Monats nach Ablauf des Versicherungsjahres<br />

a) die tatsächlichen Werte zu den vereinbarten Berechnungsgrundlagen,<br />

b) eventuell eingetretene wesentliche Änderungen des Produktions- und Tätigkeitsprogramms,<br />

sonstige Änderungen des Betriebscharakters sowie Änderungen bei beitragspflichtigen<br />

Zusatzrisiken.<br />

2. Betriebliche Risiken<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus betriebs- und<br />

branchenüblichen Risiken, insbesondere<br />

2.1 Immobilien<br />

als Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von bebauten und<br />

unbebauten Grundstücken - nicht jedoch von Luftlandeplätzen -, Gebäuden oder Räumlichkeiten,<br />

die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers<br />

und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden.<br />

Versichert sind Ansprüche infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer<br />

in den oben genannten Eigenschaften obliegen (bauliche Instandhaltung, Beleuchtung,<br />

Reinigung, Streupflicht etc.), gleichgültig, ob diese Pflichten vertraglich übernommen wurden oder<br />

nicht.<br />

Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten auch die<br />

gesetzliche Haftpflicht<br />

1. als Bauherr von Bau-, Reparatur- und Abbrucharbeiten für eigene Bauvorhaben der<br />

versicherten Anlagen, sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung durch Dritte erfolgt.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Veränderungen der Grundwasserverhältnisse.<br />

Für das Risiko als Bauherr finden die Ausschlussbestimmungen der 7.7 und 7.14 AHB keine<br />

Anwendung.<br />

Soweit es sich um Schäden durch Unterfangungen/Unterfahrungen, Senkungen eines<br />

Grundstücks, Erschütterungen infolge von Rammarbeiten oder Erdrutschungen handelt, wird<br />

sich der Versicherer nicht auf den Ausschluss nach 7.10 b) AHB berufen.<br />

Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden<br />

an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen.<br />

Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung erfasst, besteht<br />

kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflichtversicherung;<br />

2. des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836, Absatz 2, BGB, wenn die<br />

Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;<br />

3. der Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft;<br />

2.2 Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen<br />

aus nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen<br />

1. Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren,<br />

ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit.<br />

2. Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit.<br />

3. Selbst fahrenden Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h<br />

Höchstgeschwindigkeit.<br />

Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß 4.3 a) AHB.<br />

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,<br />

wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der<br />

Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem<br />

unberechtigten Fahrer gebraucht wird.<br />

KFS0713 Seite 20 von 608

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