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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA Mediziner<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.01.2011 Seite 14<br />

d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art,<br />

e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung,<br />

f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder<br />

Unterschlagung,<br />

g) aus Rationalisierung oder Automatisierung, Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,<br />

-wiederherstellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten,<br />

h) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen<br />

Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts,<br />

i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen,<br />

j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von<br />

Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder<br />

Aufsichtsgremien oder Organe im Zusammenhang stehen,<br />

k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von<br />

Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sontiger bewusster<br />

Pflichtverletzung,<br />

l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und<br />

Wertsachen;<br />

m) aus Ansprüchen von Krankenkassen, kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen, Sozialhilfeträgern und dergleichen, die daraus hergeleitet werden, dass die<br />

erbrachten oder verordneten Leistungen - einschließlich der Verschreibung von<br />

Medikamenten - für die Erzielung des Heilerfolgs nicht notwendig oder unwirtschaftlich waren<br />

oder aus sonstigen Gründen nicht hätten erbracht oder verordnet werden dürfen.<br />

3.16 Verletzung von Datenschutzgesetzen<br />

Eingeschlossen ist - abweichend von 7.16 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen<br />

Vermögensschäden im Sinne von 2a) AHB aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch<br />

Missbrauch personenbezogener Daten.<br />

Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht.<br />

3.17 Internethaftpflicht<br />

Der Versicherungsschutz für das nachfolgend genannte "Versicherte Risiko" besteht<br />

ausschließlich über diesen Zusatzbaustein.<br />

3.17.1 Versichertes Risiko<br />

Versichert ist - insoweit abweichend von 7.7, 7.10a) und b), 7.15 und 7.16 AHB sowie 3.15a), g)<br />

und h) - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen<br />

Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten<br />

seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet,<br />

per E-Mail oder mittels Datenträger,<br />

soweit es sich handelt um Schäden aus<br />

a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten<br />

(Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme,<br />

b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften<br />

Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen<br />

- sich hieraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer<br />

Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie<br />

- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung oder korrekten<br />

Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten,<br />

c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.<br />

Für a) bis c) gilt:<br />

Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden,<br />

bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken, z. B. Virenscanner,<br />

Firewall gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik<br />

entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.<br />

Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt 5. AT - Rechtsfolgen bei Verletzung<br />

von Obliegenheiten -.<br />

KFS0713 Seite 205 von 608

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