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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA Bauherren<br />

Stand 01.07.2013 Seite 6<br />

4. Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken;<br />

5. Betrieb von Telekommunikationsnetzen;<br />

6. Sofware-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;<br />

7. Anbieten von Zertifizierungsdiensten im Sinne des SigG/SigV;<br />

8. Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer<br />

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht.<br />

3.5.5 Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen<br />

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu 7. AHB - Ansprüche<br />

1. die im Zusammenhang stehen mit<br />

- massenhaft versandten, von den Empfängern ungewollten, elektronisch übertragenen<br />

Informationen, soweit es sich nicht um Computer-Viren und/oder andere<br />

Schadprogramme handelt (z. B. Spamming),<br />

- Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), die der widerrechtlichen Erhebung von Informationen<br />

über Internetnutzer dienen;<br />

2. wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen<br />

Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen<br />

Leistung stehen, geltend gemacht werden;<br />

3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden<br />

durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von<br />

schrifltichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige<br />

bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben;<br />

4. auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive and exemplary damages);<br />

5. nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden<br />

Regressansprüchen nach Artikel 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger<br />

Bestimmungen anderer Länder.<br />

4. Risikobegrenzungen<br />

4.1 Nicht versicherte Risiken<br />

4.1.1 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche<br />

1. wegen Schäden aus Tätigkeiten, die dem versicherten Risiko nicht zuzurechnen sind sowie<br />

wegen Schäden, die nicht der Risikobeschreibung entsprechen.<br />

Die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung gemäß 4. AHB finden keine Anwendung.<br />

2. wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen<br />

bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder<br />

Kraftfahrzeuganhängers oder eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter<br />

oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.<br />

Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder<br />

Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.<br />

Eine Tätigkeit der im ersten Absatz genannten Personen an einem Kraftfahrzeug,<br />

Kraftfahrzeuganhänger und Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,<br />

wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug<br />

hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird;<br />

3. wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen<br />

bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs<br />

verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder<br />

Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten;<br />

KFS0713 Seite 118 von 608

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