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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Montage<br />

Stand 01.10.2012 Seite 3<br />

4. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen<br />

Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

gilt, dass auch eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers und der<br />

Betriebsangehörigen vorliegt, wenn<br />

a) das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird;<br />

b) ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht;<br />

c) der Fahrer des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene<br />

Fahrerlaubnis hat;<br />

d) der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht<br />

in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen;<br />

e) während der Tageszeit (von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr) das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß<br />

verschlossen wird und die sonstigen vorhandenen Sicherungen nicht betätigt werden;<br />

f) während der Nachtzeit (von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr) das Fahrzeug<br />

aa) nicht ununterbrochen beaufsichtigt wird oder<br />

bb) nicht in einer verschlossenen Garage bzw. Halle abgestellt ist oder<br />

cc) nicht auf einem bewachten Parkplatz oder in einer bewachten Sammelgarage abgestellt<br />

ist.<br />

5. Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen<br />

Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem<br />

anderen Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers oder eines Versicherten beansprucht<br />

werden kann.<br />

Gebrauchte Sachen als Montageobjekt - Klausel TM7102<br />

Montageobjekte oder Teile davon, die bereits in Betrieb waren, sind mitversichert. Die<br />

Entschädigung ist auf die, in dem Vertrag genannte Summe auf erstes Risiko begrenzt.<br />

Herstellerrisiko - Klausel TM7103<br />

Ergänzend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

leistet der Versicherer ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für<br />

Schäden oder Verluste durch Kontruktionsfehler, durch Guss- oder Materialfehler oder durch<br />

Berechnungs- oder Werkstättenfehler, soweit für sie ein Dirtter als Lieferant (Hersteller oder<br />

Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat oder ohne auf den<br />

Einzelfall bezogene Sonderabreden einzutreten hätte.<br />

Mitversicherung des Bestellerinteresses - Klausel TM7104<br />

1. Ergänzend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist<br />

das Interesse des Bestellers an seinen und den versicherten Lieferungen und Leistungen des<br />

Unternehmens versichert, soweit der Besteller nach dem Vertrag mit dem Unternehmer den<br />

Schaden zu tragen hätte.<br />

2. Ergänzend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

wird der Versicherungswert für das versicherte Montageobjekt einschließlich der Eigenleistungen<br />

des Bestellers oder Versicherungsnehmers gebildet.<br />

Besteller als Versicherungsnehmer - Klausel TM7105<br />

1. Abweichend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

gilt:<br />

a) Versichert ist das Interesse des Bestellers als Versicherungsnehmer;<br />

b) versichert ist das Interesse aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligt<br />

sind, einschließlich der Subunternehmer, jeweils mit ihren Lieferungen und Leistungen sowiet<br />

nicht das Interesse einzelner Unternehmer ausdrücklich ausgeschlossen ist.<br />

2. Ergänzend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird<br />

der Versicherungswert aus den endgültigen Herstellungskosten für das gesamte versicherte<br />

Montageobjekt einschließlich der Eigenleistungen des Versicherungsnehmers gebildet.<br />

KFS0713 Seite 167 von 608

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