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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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SB z. Vers. v. Schäden - Feuer<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 3<br />

e) Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden<br />

Explosionen sowie Schäden, die an den Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den<br />

in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen, außer wenn diese dadurch verursacht wurden,<br />

dass sich an anderen Sachen eine versicherte Gefahr gemäß 1 der Speziellen Bedingungen<br />

zur Versicherung von Schäden durch Feuer verwirklicht hat.<br />

6. - entfällt -<br />

7. - entfällt -<br />

8. - entfällt -<br />

9. - entfällt -<br />

10. - entfällt -<br />

11. - entfällt -<br />

12. - entfällt -<br />

13. - entfällt -<br />

14. Regressverzicht<br />

Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei<br />

übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Umfang des Regressverzichts ergibt sich aus den<br />

Bestimmungen für einen Regressverzicht der Feuerversicherer bei übergreifenden<br />

Schadenereignissen, die beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Bonn<br />

hinterlegt sind und dem Versicherungsnehmer auf Wunsch übersandt werden. Dort ist auch das<br />

Verzeichnis der Versicherer einzusehen, die jeweils dem Abkommen beigetreten sind.<br />

Die beteiligten Versicherer werden im Bereich der Feuerversicherung vorbehaltlich einer späteren<br />

Aufhebung oder Kündigung Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer<br />

weitgehend nicht geltend machen. Der Verzicht umfasst Regressforderungen von 150.000 EUR<br />

bis 600.000 EUR. Auf Regressforderungen unter 150.000 EUR und über 600.000 EUR verzichten<br />

die dem Abkommen beigetretenen Versicherer nicht, weil sich der Versicherungsnehmer gegen<br />

Regresse in dieser Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung selbst schützen kann.<br />

15. Kosten für Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte<br />

a) Bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze sind Kosten für die Beseitigung von Schäden an<br />

Gebäuden und Gebäudebestandteilen (ausgenommen Schaufensterverglasungen) der<br />

versicherten Gebäude mitversichert. Ferner gelten die außen am Gebäude angebrachten<br />

Teile einer Einbruchmeldeanlage, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt,<br />

versichert.<br />

Dies gilt, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass der Dieb<br />

aa) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer<br />

Werkzeuge eingedrungen ist,<br />

bb) versucht, durch eine Handlung gemäß 15.a) aa) der Speziellen Bedingungen zur<br />

Versicherung von Schäden durch Feuer in ein versichertes Gebäude einzudringen.<br />

b) Schäden, die der Täter an dem versicherten Gebäude von außen verursacht, sind nur<br />

versichert soweit sie Folge einer Handlung gemäß 15.a) aa) der Speziellen Bedingungen zur<br />

Versicherung von Schäden durch Feuer sind.<br />

c) Im Rahmen von 15.a) aa) der Speziellen Bedingungen zur Versicherung von Schäden durch<br />

Feuer sind ferner Beschädigungen an Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen<br />

Verglasungen) auf dem Versicherungsgrundstück und in dessen unmittelbarer Umgebung<br />

versichert, wenn der Dieb den Schaukasten oder die Vitrine erbricht oder mittels falscher<br />

Schlüssel oder anderer Werkzeuge öffnet.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Gebäude-Feuerversicherung.)<br />

KFS0713 Seite 321 von 608

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