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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB Ausstellung/Warentransport<br />

KRAVAG-LOGISTIC<br />

Versicherungs-AG<br />

Stand 01.07.2009 Seite 2<br />

6. Obliegenheiten<br />

6.1 Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen ein Verzeichnis der versicherten Güter mit<br />

Wertangabe einzureichen und alle weiteren vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.<br />

6.2 Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, so richten sich die Rechtsfolgen nach 5 des "Allgemeiner<br />

Teil zur Police (AT)".<br />

7. Ersatzleistung<br />

7.1 Der Versicherer ersetzt<br />

7.1.1 bei Verlust des Ausstellungs- oder Messeguts den Versicherungswert;<br />

7.1.2 bei Beschädigung des Ausstellungs- oder Messeguts die Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts<br />

des Versicherungsfalls, jedoch nur bis zur Höhe des Versicherungswerts. Restwerte werden<br />

angerechnet.<br />

7.2 Wertminderungen werden nur ersetzt, wenn das Ausstellungs- oder Messegut durch die<br />

Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht mehr in seinen früheren Gebrauchszustand<br />

versetzt werden kann.<br />

KFS0713 Seite 393 von 608

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