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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB zur Gebäudeversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 3<br />

b) Die Aufteilung der überschießenden Summenanteile erfolgt ohne Rücksicht darauf, welche<br />

Positionen durch den Versicherungsfall betroffen sind, nach der Berechnungsformel:<br />

Überschießende Summenanteile multipliziert mit dem Unterversicherungsbetrag der<br />

jeweiligen Positionen dividiert durch den Unterversicherungsbetrag aller maßgeblichen<br />

unterversicherten Positionen. Der Unterversicherungsbetrag ist der Betrag aus<br />

Versicherungswert abzüglich Versicherungssumme.<br />

c) Bei Positionen, zu denen eine Wertzuschlagsklausel vereinbart ist, gilt als<br />

Versicherungssumme die Grundsumme zuzüglich des einfachen Wertzuschlags.<br />

d) Vom Summenausgleich ausgenommen sind<br />

aa) Wertfestsetzung nach Wertermittlungsrichtlinie,<br />

bb) Versicherungssummen gemäß der Vereinbarung Vorsorgeversicherung für<br />

Bestandserhöhungen,<br />

cc) Versicherungssummen auf Erstes Risiko (Erste Gefahr).<br />

e) Sind für mehrere Grundstücke gesonderte Versicherungssummen vereinbart, so erfolgt der<br />

Summenausgleich nur zwischen den Positionen der einzelnen Grundstücke.<br />

5. Mietverlust<br />

a) Gegenstand der Deckung<br />

Werden die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und sonstigen baulichen<br />

Grundstücksbestandteile infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag zerstört oder<br />

beschädigt, leistet der Versicherer bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Ersatz für<br />

den dadurch entstehenden Mietausfallschaden.<br />

b) Mietausfallschaden<br />

Der Mietausfallschaden besteht aus<br />

aa) dem Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter infolge eines Sachschadens nach<br />

diesem Vertrag, kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der<br />

Miete ganz oder teilweise zu verweigern,<br />

bb) dem Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwerts zuzüglich der Räume, die der<br />

Versicherungsnehmer selbst nutzt oder unentgeltlich Dritten überlassen hat und die<br />

infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unbenutzbar geworden sind, falls dem<br />

Versicherungsnehmer die Beschränkung auf ewa benutzbar gebliebene Räume nicht<br />

zugemutet werden kann,<br />

cc) etwaig fortlaufenden, umlagefähigen Nebenkosten.<br />

Für Gebäude oder Räume, die zur Zeit des Eintritts des Sachschadens nach diesem<br />

Vertrag nicht vermietet oder genutzt waren, wird Mietausfall ersetzt, sofern Vermietung<br />

oder Nutzung zu einem späteren, in der Wiederherstelulngszeit liegenden Termin<br />

nachgewiesen wird.<br />

c) Daten und Programme<br />

Mietausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von<br />

Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach<br />

diesem Vertrag am Datenträger, auf die Daten und Programme gespeichert waren,<br />

entstanden sind.<br />

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Mietausfallschäden durch den Verlust, die<br />

Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der<br />

Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder<br />

die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.<br />

d) Versicherungswert<br />

Der Versicherungswert ist<br />

aa) für vermietete Räume der Mietwert in der vereinbarten Haftzeit,<br />

bb) für selbst genuttze oder unentgeltlich Dritten überlassene Räume der ortsübliche Mietwert<br />

in der vereinbarten Haftzeit,<br />

cc) die Summe der fortlaufenden, umlagefähigen Nebenkosten der im Versicherungsvertrag<br />

bezeichneten Gebäude für die Dauer der vereinbarten Haftzeit.<br />

e) Entschädigungsberechnung, Haftzeit<br />

aa) Ersetzt wird der Mietausfall längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder<br />

benutzbar sind.<br />

bb) Endet das Mietverhältnis infolge des Sachschadens und sind die Räume trotz<br />

Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung<br />

nicht zu vermieten, wird der Mietausfall bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt<br />

hinaus ersetzt, höchstens jedoch für die Dauer von drei Monaten.<br />

KFS0713 Seite 293 von 608

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