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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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SB z. Vers. v. Schäden - unbenannte Gefahren<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 3<br />

k) - Bedienungsfehler,<br />

- Ungeschicklichkeit,<br />

- Fahrlässigkeit,<br />

- Fehler im Zusammenhang mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten,<br />

- Versagen von Mess-, Steuer-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,<br />

- in die Sache gelangte Fremdkörper oder ohne äußere Einwirkung,<br />

die an Maschinen, maschinellen und elektronischen Einrichtungen entstehen,<br />

l) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler.<br />

Zu 4 c) bis 4 l) der Speziellen Bedingungen zur Versicherung von Schäden durch unbenannte<br />

Gefahren gilt:<br />

Dadurch verursachte Sachschäden an anderen versicherten Sachen sind jedoch ersatzpflichtig,<br />

soweit sie nicht selbst unter eine Ausschlussbestimmung fallen.<br />

m) Versagen der externen Wasser-, Gas-, Strom- und sonstigen Energieversorgung außerhalb<br />

der Versicherungsgrundstücke,<br />

n) magnetische Einwirkung oder Computerviren oder das Löschen oder Ändern oder<br />

fehlerhaftes Lesen/Verarbeiten von Daten ohne gleichzeitige Zerstörung oder Beschädigung<br />

des Datenträgermaterials,<br />

o) Genmanipulation, Genmutation oder andere Genveränderungen,<br />

p) Grundwasser,<br />

q) Absenkung des Erdbodens über Hohlräumen infolge von Bergbauaktivitäten oder<br />

Austrocknung/Trockenheit sowie infolge Geothermie-Bohrungen,<br />

r) Glasbruch (Zerbrechen von Außen- und Innenverglasung und Ähnlichem), Beschädigung von<br />

Glasoberflächen oder Glaskanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche), Undichtwerden der<br />

Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen,<br />

s) Überschwemmung und Rückstau gemäß der Speziellen Bedingungen zur Versicherung von<br />

Schäden durch Überschwemmung und Rückstau.<br />

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks<br />

mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch<br />

sa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;<br />

sb) Witterungsniederschäge;<br />

sc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Überschwemmung und<br />

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen<br />

(stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge<br />

bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen<br />

Einrichtungen in das Gebäude eindringt.<br />

Ferner gilt/gelten ausgeschlossen:<br />

t) Sengschäden, außer wenn diese dadurch verursacht wurden, dass sich eine versicherte<br />

Gefahr gemäß 1 der Speziellen Bedingungen zur Versicherung von Schäden durch Feuer<br />

verwirklicht hat,<br />

u) Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden<br />

Explosionen sowie Schäden, die an den Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den<br />

in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen, außer wenn diese dadurch verursacht wurden,<br />

dass sich an anderen Sachen eine versicherte Gefahr gemäß 1 der Speziellen Bedingungen<br />

zur Versicherung von Schäden durch Feuer verwirklicht hat,<br />

v) Schäden durch Regenwasser aus außerhalb des Gebäudes liegenden Fallrohren,<br />

w) Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser,<br />

x) Schäden durch Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder ähnlich mobilen Behältnissen.<br />

y) Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen infolge von Umbau- oder<br />

Reparaturarbeiten am Gebäude oder an der Wasserlöschanlage;<br />

z) Schäden durch Fahrzeuganprall, die von Fahrzeugen verursacht werden, die vom<br />

Versicherungsnehmer dem Benutzer der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern<br />

betrieben werden.<br />

KFS0713 Seite 356 von 608

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