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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB z. Betriebsschließungsversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 9<br />

21.5 Vorsorge<br />

Solange Anpassung der Versicherungssumme nach vorliegenden Bestimmungen vereinbart ist,<br />

erhöht sich vom Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die jeweilige Versicherungssumme um einen<br />

Vorsorgebetrag von 5 Prozent.<br />

21.6 Unterversicherung<br />

Die Bestimmungen über Unterversicherung bleiben unberührt.<br />

21.7 Widerspruchsrecht<br />

Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die geänderte Versicherungssumme<br />

kann der Versicherungsnehmer durch schriftliche Erklärung die ihm mitgeteilte Veränderung<br />

rückwirkend aufheben. Will der Versicherungsnehmer zugleich die Erklärung gemäß 21.8 der<br />

Besonderen Bedingungen zur Betriebsschließungsversicherung abgeben, so muss dies deutlich<br />

zum Ausdruck kommen.<br />

21.8 Kündigungsregel<br />

Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum<br />

Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass die<br />

Bestimmungen über die Summenanpassung für die Versicherung von beweglichen Sachen<br />

künftig nicht mehr anzuwenden sind.<br />

(Der Text gilt nur, wenn "Summenanpassung" für Waren und Vorräte im<br />

Betriebsschließungsvertrag versichert gilt.)<br />

KFS0713 Seite 368 von 608

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