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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB zur Gebäudeversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 4<br />

cc) Mietausfall nach 5e)aa) und 5e)bb) der Besonderen Bedingugnen zur<br />

Gebäudeversicherung wird höchstens für die vereinbarte Dauer seit dem Eintritt des<br />

Versicherungsfalls ersetzt (Haftzeit).<br />

f) Feststellungen der Sachverständigen<br />

Die Feststellungen der Sachverständigen müssen ergänzend zu 25.1 der Allgemeinen<br />

Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung enthalten<br />

aa) den nach dem Versicherungsvertrag versicherten Mietausfallschaden und die<br />

versicherten Kosten,<br />

bb) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Mietausfall- und<br />

Kostenschaden beeinflussen.<br />

g) Vergrößerung des Mietverlustschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder<br />

Betriebsbeschränkungen<br />

aa) Erhöhungen des Schadenaufwands durch Mehrkosten infolge behördlicher<br />

Wiederherstellungsbeschränkungen auf der Grundlage bereits vor Eintritt des<br />

Versicherungsfalls erlassener Gesetze und Verordnungen sind mitversichert.<br />

bb) Wenn die Wiederherstellung des Gebäudes aufgrund behördlicher<br />

Wiederaufbaubeschränkungen nur an anderer Stelle erfolgen darf, wird für die<br />

Vergrößerung des Mietverlustschadens nur gehaftet soweit er auch bei Wiederherstellung<br />

an der bisherigen Stelle entstanden wäre.<br />

6. Mitversicherte Kosten<br />

Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze auch ohne Berücksichtigung<br />

einer Unterversicherung (auf Erstes Risiko) die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich<br />

entstandenen Aufwendungen für die folgenden notwendigen Kosten bis zur vereinbarten<br />

Entschädgigungsgrenze.<br />

6.1 Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen<br />

Der Versicherer ersetzt in der Feuerversicherung entstehende kosten für die Rekultivierung<br />

gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung.)<br />

6.2 Kosten für das Entfernen umgestürzter Bäume<br />

Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Sturmversicherung auch Aufwendungen für das Entfernen<br />

durch Sturm umgestürzter oder abgeknickter Bäume vom Versicherungsgrundstück.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Sturmversicherung.)<br />

6.3 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück<br />

Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die der<br />

Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sind außerhalb versicherter Gebäude auf<br />

dem Versicherungsgrundstück im Rahmen der Leitungswasserversicherung mitversichert.<br />

(Der Text gilt nur, wenn im Rahmen der Leitungswasserversicherung die erweiterte Versicherung<br />

von Ableitungsrohren versichert gilt.)<br />

7. - entfällt -<br />

8. Feuer-Rohbau<br />

Bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze gelten Rohbauten und die zu ihrer Errichtung<br />

notwendigen, auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffe während der Zeit des<br />

Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung gegen Feuerschäden versichert.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung.)<br />

9. Gleitende Neuwertversicherung<br />

Soweit für Gebäude die Versicherung zum gleitenden Neuwert vereinbart ist, gilt zusätzlich:<br />

9.1 Versicherungswert<br />

Versicherungswert von Gebäuden ist<br />

der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes in Preisen des Jahres 1914. Der Neubauwert bemisst<br />

sich nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes. Hierzu gehören auch<br />

Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.<br />

Mitversichertes Zubehör ist bei der Ermittlung des Neubauwerts zu berücksichtigen.<br />

Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Deshalb<br />

besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt des<br />

Versicherungsfalls.<br />

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