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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für Montage<br />

Stand 01.10.2012 Seite 2<br />

Selbstbehalt - Klausel TM4301<br />

Der gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.<br />

Selbstbehalt Diebstahl - Klausel TM4303<br />

Bei Schäden durch Diebstahl außerhalb des Versicherungsgrundstücks wird der gemäß den dem<br />

Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen ermittelte Betrag um den<br />

zur versicherten Position vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.<br />

Ohne Mehrwertsteuer - Klausel TM4715<br />

Die Versicherungssumme enthält nicht die Mehrwertsteuer. Diese wird somit im Versicherungsfall<br />

nicht erstattet.<br />

Mit Mehrwertsteuer - Klausel TM4716<br />

Die Versicherungssumme enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird im Versicherungsfall<br />

erstattet, soweit der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Deckungserweiterung für Transportschäden - Klausel TM7101<br />

1. Gegenstand der Versicherung<br />

In Erweiterung der den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

sind auch Transportschäden mitversichert. Die Deckungserweiterung bezieht sich ausschließlich<br />

auf Transportschäden der versicherten Montageobjekte gemäß den dem Vertrag zugrunde<br />

liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der handelsüblichen<br />

Verpackung mit Fahrzeugen und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb der<br />

Europäischen Union und der Schweiz.<br />

2. Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden<br />

2.1 Versicherte Gefahren und Schäden<br />

Ergänzend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird<br />

auch Entschädigung geleistet für Transportschäden durch<br />

a) Unfall der Fahrzeuge;<br />

b) Unterschlagung durch betriebsfremde Personen.<br />

Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

sind Abhandenkommen, insbesondere durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, nur versichert,<br />

wenn keine Obliegenheitsverletzung vorliegt.<br />

2.2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden<br />

Ergänzend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

leistet der Versicherer ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für<br />

Transportschäden durch<br />

a) Selbstentzündung;<br />

b) Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler;<br />

c) Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung;<br />

d) mangelhafte oder unsachgemäße Verladeweise;<br />

e) Verstöße gegen Zoll- oder sonstige behördliche Vorschriften sowie durch gerichtliche<br />

Verfügung oder ihre Vollstreckung;<br />

f) Bremsmanöver, Reifenpannen und sonstige Betriebsschäden, soweit sie nicht zu einem<br />

Unfall des Fahrzeugs führen;<br />

g) Seetransporte jeglicher Art.<br />

3. Versicherte Interessen<br />

Ergänzend zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

gelten auch die Interessen der Betriebsangehörigen mitversichert.<br />

KFS0713 Seite 166 von 608

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