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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA Mediziner<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.01.2011 Seite 7<br />

2.7 Ambulante, nicht operative Tätigkeit<br />

gelten nachstehende Eingriffe als nicht operativ:<br />

2.7.1 bei Ärzten mit rein ambulanter/konservativer Tätigkeit aus<br />

- Abnehmen von Blut zu Untersuchungszwecken,<br />

- Setzen von Spritzen als Therapie (nicht bei Augenärzten),<br />

- Warzenentfernung,<br />

- Entfernen von Fuß- und Fingernägeln,<br />

- Wundversorgung,<br />

- Abszessbehandlung,<br />

- Abstriche (Entnahme von Untersuchungsmaterial von Haut- und Schleimhautoberflächen zur<br />

Diagnose),<br />

- Entfernung von Muttermalen und oberflächlichen Geschwülsten, kleinen Tumoren direkt unter<br />

der Haut,<br />

2.7.2 bei Ärzten der Fachrichtung Zahnheilkunde mit rein ambulanter oder konservativer Tätigkeit aus<br />

- Wundversorgung,<br />

- Behandlung von Fisteln, Abszessen, Phlegmonen (eitrige Entzündungen des Zellgewebes),<br />

- Sockelimplantate als Vorbereitung zum Zahnersatz,<br />

- Parodontosebehandlung,<br />

- Wurzelsektion<br />

- Reposition eines Zahns oder zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes,<br />

- Zahnextraktionen,<br />

- Unterhaltung eines zahntechnischen Labors - jedoch nicht für fremde Zwecke,<br />

- jede Form der Zahnreinigung sowie Ozonbehandlung bei Karies - soweit diese Methoden in<br />

der Medizin anerkannt sind,<br />

- Vornahme von Hypnose als Narkoseersatz, sofern eine entsprechende Weiterbildung<br />

nachweislich erworben wurde,<br />

- zahnmedizinische Behandlungen, die keinerlei medizinische Indikation haben und<br />

ausschließlich kosmetische Zwecke verfolgen, z. B. Veneering, Bleaching sowie Implantation<br />

von Modeschmuck.<br />

Ausgeschlossen sind Piercings aller Art;<br />

2.7.3 bei Ärzten der Fachrichtung Kinderheilkunde mit rein ambulanter oder konservativer Tätigkeit<br />

zusätzlich zu 2.7.1 aus<br />

- der Vornahme von U1 und U2 Untersuchungen - ohne behandelnde Tätigkeit - auch bei<br />

stationär im Krankenhaus aufgenommenen Patienten;<br />

2.7.4 bei Ärzten der Fachrichtung Augenheilkunde mit rein ambulanter oder konservativer Tätigkeit<br />

zusätzlich zu 2.7.1 aus<br />

- Entfernung von Hagelkörnern (Chalzion) oder Gerstenkörnern,<br />

- Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern,<br />

- Tränenwegsspülung.<br />

2.8 Praxisvertretungen<br />

aus der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Arztes.<br />

2.9 Kassenärztlicher Notfalldienst<br />

aus der Teilnahme am kassenärztlichen Notfalldienst.<br />

2.10 Ärztliches Restrisiko<br />

aus der gelegentlichen außerdienstlichen Tätigkeit der angestellten Ärzte oder Zahnärzte<br />

anlässlich<br />

- Behandlungen in Notfällen,<br />

- Erste-Hilfe Leistungen in Unglücksfällen,<br />

- Freundschaftsdienste im Bekanntenkreis,<br />

- ärztliche Begleitung bei Rückholdiensten aus dem Ausland.<br />

2.11 Besitz und Verwendung von Apparaten<br />

aus der Verwendung von Apparaten, soweit sie in der Heilkunde anerkannt sind.<br />

KFS0713 Seite 198 von 608

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