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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB Warentransport<br />

KRAVAG-LOGISTIC<br />

Versicherungs-AG<br />

Stand 01.10.2010 Seite 1<br />

Besondere Bedingungen zur Warentransportversicherung (BB<br />

Warentransport)<br />

1. Versicherte Transporte und Risiken<br />

1.1 Versichert sind sämtliche Transporte sowie transportbedingte Lagerungen von Erzeugnissen und<br />

Handelswaren des Versicherungsnehmers einschließlich Rohstoffen und Halbfabrikaten sowie der<br />

dazugehörenden Verpackungen und eigenen Transportbehältnisse, soweit der<br />

Versicherungsnehmer diese Transporte nach kaufmännischen Grundsätzen für eigene oder<br />

fremde Rechnung zu versichern hat.<br />

1.2 Es besteht kein Versicherungsschutz für innerbetriebliche Transporte. Innerbetriebliche<br />

Transporte sind Güterbewegungen in einer Halle oder auf ein und demselben Grundstück.<br />

2. Transportmittel<br />

2.1 Versichert sind Transporte mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln, sofern nicht im<br />

Versicherungsschein etwas anderes vereinbart wurde.<br />

2.2 Bei Verladungen mit Schiffen gilt folgende Klassifikations- und Altersklausel.<br />

2.2.1 Die Bedingungen und sonstigen Vereinbarungen dieses Vertrags gelten für Verladungen mit<br />

folgenden stählernen Seeschiffen mit eigenem maschinellen Antrieb:<br />

- Massengutschiffe (bulk-carrier) und/oder Massengut-Mehrzweckschiffe (combination carrier)<br />

bis zum Alter von zehn Jahren;<br />

- Mineralöltanker über 50.000 BRT bis zu einem Alter von Jahren;<br />

- sonstige Schiffe bis zu einem Alter von fünfzehn Jahren.<br />

Diese Schiffe müssen ohne Einschränkung wie folgt klassifiziert werden:<br />

Lloyd 100 A 5<br />

Lloyds Register 100 A 1<br />

American Bureau of Shipping A 1<br />

Bureau Veritas<br />

I X<br />

China Classification Society CSA 5/5<br />

Nippon Kaaiji Kyokai NS *<br />

Korean Register of Shipping KRS 1<br />

Norske Veritas 1 A 1<br />

Registro Italiano Navale<br />

C X<br />

Russian Register<br />

KM<br />

2.2.2. Bei Verladungen mit nicht unter 2.2.1 fallenden stählernen Seeschiffen mit eigenem maschinellen<br />

Antrieb gebührt dem Versicherer eine Zulageprämie.<br />

2.2.3 Ziffer 5 des Allgemeinen Teils zur Police (AT) bleibt unberührt.<br />

3. Laufende Versicherung<br />

3.1 Durch den Abschluss dieser laufenden Versicherung wird der Versicherungsnehmer verpflichtet,<br />

sämtliche im Vertrag bezeichneten Transporte und Lagerungen gemäß 4. zur Versicherung<br />

anzumelden.<br />

3.2 Der Versicherer ist verpflichtet, Versicherungsschutz für alle gemeldeten Transporte und<br />

Lagerungen zu den vereinbarten Bedingungen zu gewähren.<br />

4. Deklarations-/Anmeldeverfahren<br />

4.1 Der Versicherungsnehmer ist von der Pflicht zur Anmeldung der einzelnen Transporte und<br />

Lagerungen befreit.<br />

4.2 Die Prämienberechnung erfolgt vom kaufmännischen Nettoverkaufsumsatz der versicherten<br />

Firma, getrennt nach In- und Ausland.<br />

4.3 Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer am Ende eines jeden Versicherungsjahres,<br />

spätestens bis zum 30. des auf die Aufforderung durch den Versicherer folgenden Monats, den<br />

Nettoverkaufsumsatz, getrennt nach In- und Ausland, zur nachträglichen endgültigen<br />

Prämienberechnung aufzugeben. Hierzu erhält der Versicherungsnehmer einen Fragebogen, mit<br />

dem die relevanten Daten für das abgelaufene Jahr abgefragt werden. Der Fragebogen wird drei<br />

Monate nach Hauptfälligkeit verschickt.<br />

KFS0713 Seite 384 von 608

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