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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HA Mediziner<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.01.2011 Seite 25<br />

b) des Versicherungsnehmers aus der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten<br />

Vertreters, z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung.<br />

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Praxisvertreters aus einer solchen<br />

Vertretungstätigkeit in den Räumen des Praxisinhabers subsidiär zu einer anderweitig<br />

bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Praxisvertreters;<br />

c) des Versicherungsnehmers aus der Beschäftigung von<br />

- angestellten Ärzten oder Zahnärzten der versicherten Fachrichtung,<br />

- ärztlichen Mitarbeitern der versicherten Fachrichtung,<br />

- freiberuflich für den Arzt oder die Einrichtung tätig werdenden Ärzte der versicherten<br />

Fachrichtung,<br />

- Job-Sharing-Angestellten,<br />

- Assistenzärzten,<br />

- Famulanten,<br />

- nicht-ärztlichem Personal.<br />

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Personen für Schäden, die sie<br />

in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen,<br />

unter der Voraussetzung, dass das Honorar für deren Tätigkeit als Einnahme in der<br />

Jahresumsatzmeldung enthalten ist.<br />

Eine eventuell anderweitig bestehende Umwelchtschadensversicherung geht dieser<br />

Versicherung vor.<br />

6.1.6 Mitversichert ist - abweichend von 6.10.14 - die gesetzliche Pflicht aus dem Gebrauch von nicht<br />

zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen eigenen, gemieteten und geliehenen<br />

Kraftfahrzeugen im Umfang von 2.2.<br />

Eingeschlossen sind darüber hinaus eigene, gemietete und geliehene Hub- und Gabelstapler mit<br />

einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h bis höchstens 20 km/h, die auf öffentlichen<br />

und/oder beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen verkehren soweit für diese Hub- und<br />

Gabelstapler Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart<br />

wurde.<br />

6.1.7 Mitversichert ist die gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an<br />

Teilberufsausübungsgemeinschaften im Umfang von 2.6.<br />

6.1.8 Mitversichert ist die gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder<br />

Unternehmen im Umfang von 2.4.<br />

6.2 Risikobegrenzungen<br />

Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden aus<br />

6.2.1 Anlagen des Versicherungsnehmers, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen,<br />

zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen),<br />

6.2.2 Anlagen des Versicherungsnehmers laut Anhang 1 zum Umwelthaftungsgesetz<br />

(UmweltHG-Anlagen, Anhang 1);<br />

6.2.3 Anlagen des Versicherungsnehmers, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen<br />

einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, z. B. sonstige deklarierungspflichtige<br />

Anlagen;<br />

6.2.4 Abwasseranlagen des Versicherungsnehmers oder Einbringen oder Einleiten von Stoffen in ein<br />

Gewässer oder Einwirken auf ein Gewässer derart, dass die physikalische, chemische oder<br />

biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird durch den Versicherugnsnehmer<br />

(Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko);<br />

6.2.5 Anlagen des Versicherungsnehmers gemäß Anhang 2 zum Umwelthaftungsgesetz<br />

(UmweltHG-Anlagen, Anhang 2).<br />

6.3 Betriebsstörung<br />

6.3.1 Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Umweltschäden, die die unmittelbare Folge einer<br />

plötzlichen und unfallartigen, während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags eingetretenen<br />

Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs des Versicherungsnehmers oder des Dritten sind<br />

(Betriebsstörung).<br />

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