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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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SB z. Vers. v. Schäden - Glasbruch<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 2<br />

Spezielle Bedingungen zur Versicherung von Schäden durch Glasbruch<br />

Die nachfolgenden Texte gelten nur bei Bestehen einer Glasbruchversicherung.<br />

1. Versicherte Gefahr<br />

Die Versicherung umfasst Schäden durch Bruch (Zerbrechen) von versicherten Sachen.<br />

2. Nicht versicherte Gefahren und Schäden<br />

a) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf<br />

aa) Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche),<br />

bb) Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.<br />

b) Nicht versichert sind Schäden, die durch<br />

aa) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner<br />

Teile oder Ladung,<br />

bb) Einbruchdiebstahl, Vandalismus, es sei denn, es handelt sich um Schaufensterscheiben,<br />

cc) Sturm, Hagel,<br />

dd) Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben und Tsunami, Erdsenkung und Erdrutsch,<br />

Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch<br />

entstehen, soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht.<br />

3. Versicherte Sache Inhaltsglasversicherung<br />

Versichert sind<br />

a) fertig eingesetzte oder montierte<br />

aa) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff,<br />

bb) Glasbausteine und Profilbaugläser,<br />

cc) Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff<br />

der gesamten Innen- und Außenverglasungen der vom Versicherungsnehmer genutzten,<br />

gemieteten oder gepachteten Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume, Betriebseinrichtung und<br />

von Außenschaukästen und -vitrinen,<br />

b) der Werbung des Versicherungsnehmers dienenden, fertig eingesetzten oder montierten<br />

Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen), Firmenschilder und Transparente<br />

(Werbeanlagen).<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Glasinhaltsversicherung.)<br />

4. Versicherte Sache Gebäudeglasversicherung (Alleinnutzung)<br />

Versichert sind<br />

a) fertig eingesetzte oder montierte<br />

aa) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff,<br />

bb) Glasbausteine und Profilbaugläser,<br />

cc) Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff,<br />

dd) Scheiben von Sonnenkollektoren (nicht Scheiben von Photovoltaikanlagen) einschließlich<br />

deren Rahmen<br />

der gesamten Innen- und Außenverglasungen der versicherten Gebäude und von<br />

Außenschaukästen und -vitrinen,<br />

b) der Werbung des Versicherungsnehmers dienenden, fertig eingesetzten oder montierten<br />

Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen), Firmenschilder und Transparente<br />

(Werbeanlagen).<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Glasgebäudeversicherung, bei welcher das Gebäude alleine<br />

genutzt wird.)<br />

5. Versicherte Sache Gebäudeglasversicherung (ganz oder teilweise vermietet)<br />

Versichert sind<br />

a) fertig eingesetzte oder montierte<br />

aa) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff,<br />

bb) Glasbausteine und Profilbaugläser,<br />

cc) Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff,<br />

KFS0713 Seite 351 von 608

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