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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB zur Inhaltsversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 3<br />

6.3 Versicherte Interessen<br />

Die Versicherung gemäß 6.1 b) und 6.1 c) sowie 6.2 der Besonderen Bedingungen zur<br />

Inhaltsversicherung gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers.<br />

In den Fällen von 6.2 der Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung ist jedoch für die<br />

Höhe des Versicherungswerts nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.<br />

6.4 Ausschluss fremdes Eigentum<br />

Eigentum der Gäste, Bewohner, Kunden bzw. Besucher ist abweichend von 6.2 der Besonderen<br />

Bedingungen zur Inhaltsversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />

(Der Text gilt nur, wenn die Betriebsarten Bewirtung, Altenheim, Krankenhaus, Kindergarten<br />

versichert gelten.)<br />

6.5 entfällt<br />

6.6 entfällt<br />

6.7 entfällt<br />

6.8 Pfandleihen<br />

a) Der Versicherer leistet Entschädigung für Pfandsachen nur, soweit der Versicherungsnehmer<br />

dem Verpfänder Schadenersatz leisten muss oder soweit er seine Ansprüche auf<br />

Darlehensrückzahlung, Zinsen oder Lagerspesen verloren hat.<br />

b) Versicherungswert und Grenze der Entschädigung ist der in einem Pfandbuch eingetragene<br />

Schätzwert der Pfandsachen.<br />

c) Der Versicherungsnehmer hat die Pfandbücher nach Geschäftsschluss so aufzubewahren,<br />

dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Pfandsachen zerstört<br />

oder beschädigt werden oder abhandenkommen können.<br />

Die Rechtsfolgen von Verletzungen dieser Obliegenheit ergeben sich aus 5 des Allgemeinen<br />

Teils.<br />

d) Im Übrigen gelten für Pfandsachen Vereinbarungen über die Versicherung fremden<br />

Eigentums nicht.<br />

(Der Text gilt nur, wenn die Betriebsart Pfandleihe versichert gilt.)<br />

6.9 Bauunternehmer-Arbeitsgemeinschaften<br />

a) Sachen, die im Eigentum einer Arbeitsgemeinschaft stehen oder deren Betrieb dienen und<br />

die unter die versicherten Positionen fallen, sind abweichend von 6.2 der Besonderen<br />

Bedingungen zur Inhaltsversicherung auch versichert, wenn sie sich nicht in der Obhut des<br />

Versicherungsnehmers befinden. Soweit nicht der Versicherungsnehmer die Sachen<br />

beigestellt hat, sind sie jedoch nur in Höhe der Beteiligung des Versicherungsnehmers an der<br />

Arbeitsgemeinschaft versichert. Sachen, die andere Teilhaber der Arbeitsgemeinschaft<br />

beigestellt haben, sind nicht versichert.<br />

b) Sind Bargeld oder Urkunden auf Baustellen gegen Einbruchdiebstahl oder Raub versichert,<br />

so ermäßigt sich für Baustellen von Arbeitsgemeinschaften die vereinbarte<br />

Versicherungssumme im Verhältnis der Beteiligung des Versicherungsnehmers an der<br />

Arbeitsgemeinschaft.<br />

(Der Text gilt nur, wenn die Betriebsart Bauunternehmen versichert gilt.)<br />

6.10 Eingelagerter Hausrat aller Art<br />

Nicht versichert sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, im Rahmen der Versicherung von<br />

eingelagertem Hausrat:<br />

a) Bargeld und Wertsachen;<br />

b) Sammlungen.<br />

(Der Text gilt nur, wenn die Betriebsart Spedition versichert gilt.)<br />

6.11 Eigentum von Gästen in Beherbergungsbetrieben<br />

a) Eigentum von Gästen in Beherbergungsbetrieben, das dem Versicherungsnehmer nicht zur<br />

Verwahrung übergeben wurde, ist bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze auf Erstes<br />

Risiko versichert. Dies gilt auch für Hausrat aller Art.<br />

b) Nicht versichert sind Bargeld und Wertsachen, zugelassene Kraftfahrzeuge,<br />

Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen.<br />

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