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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB zur Inhaltsversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 11<br />

26.3 Erweiterte Schlossänderungskosten<br />

Im Rahmen der Einbruchdiebstahl-, Raub- und Vandalismusversicherung ersetzt der Versicherer<br />

die notwendigen Aufwendungen für erweiterte Schlossänderungskosten. Erweiterte<br />

Schlossänderungskosten sind Aufwendungen nach Verlust eines Schlüssels für<br />

a) Änderung der Schlösser,<br />

b) Anfertigung neuer Schlösser,<br />

c) unvermeidbares gewaltsames Öffnen,<br />

d) Wiederherstellung von Tresorräumen oder Behältnissen gemäß 9 der Besonderen<br />

Bedingungen zur Inhaltsversicherung.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Einbruchdiebstahlversicherung.)<br />

26.4 Kosten für Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte<br />

a) Versichert sind im Rahmen der Einbruchdiebstahl-, Raub- und Vandalismusversicherung<br />

Kosten für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen<br />

(ausgenommen Schaufensterverglasungen) sowie die außen am Gebäude angebrachten<br />

Teile einer Einbruchmeldeanlage der als Versicherungsort vereinbarten Räume durch<br />

Einbruchdiebstahl/Raub, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub oder dem Versuch<br />

einer solchen Tat.<br />

b) Schäden, die der Täter an den als Versicherungsort vereinbarten Räumen von außen<br />

verursacht, sind nur versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß 26.4 a) der<br />

Besonderen Bedingungen zur Inhaltsversicherung sind.<br />

c) Versichert sind ferner Beschädigungen an Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen<br />

Verglasungen) auf dem Versicherungsgrundstück und in dessen unmittelbarer Umgebung,<br />

wenn der Dieb den Schaukasten oder die Vitrine erbricht oder mittels falscher Schlüssel oder<br />

anderer Werkzeuge öffnet.<br />

d) Im Rahmen der Position Gebäudebeschädigung sind in der Einbruchdiebstahlversicherung<br />

auch Schäden an Gebäudebestandteilen, die zwar zum Gebäude, nicht jedoch zum<br />

Versicherungsort gehören, sich aber im Teil- oder Sondereigentum des<br />

Versicherungsnehmers befinden, mitversichert, sofern die Schäden mit einem Einbruch oder<br />

dem Versuch eines Einbruchs in den Versicherungsort in Verbindung stehen.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Einbruchdiebstahlversicherung.)<br />

26.6 Kosten für Notmaßnahmen<br />

In der Einbruchdiebstahl und Vandalismusversicherung ersetzt der Versicherer innerhalb des<br />

Versicherungsortes die Aufwendungen für die behelfsmäßige Absicherung (Notverglasung,<br />

Bretterverschlag, Balkenverstrebungen und ähnliches) oder Bewachung von Fenstern und Türen,<br />

die anlässlich eines Einbruchdiebstahlschadens beschädigt oder zerstört wurden.<br />

Die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen dauerhaften Zustands muss unverzüglich erfolgen.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Einbruchdiebstahlversicherung.)<br />

26.7 Türschlossänderungskosten Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Einbruchdiebstahl-, Raubund<br />

Vandalismusversicherung die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen<br />

für Schlossänderungskosten.<br />

Schlossänderungskosten sind Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als<br />

Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch Einbruchdiebstahl,<br />

Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder durch einen außerhalb des Versicherungsortes<br />

begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks oder<br />

Raub auf Transportwegen abhanden gekommen sind; dies gilt nicht bei Türen von Tresorräumen.<br />

(Der Text gilt nur bei Bestehen einer Einbruchdiebstahlversicherung.)<br />

KFS0713 Seite 306 von 608

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