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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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BB zur Ertragsausfallversicherung<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 8<br />

33. Mitversicherte Kosten<br />

Der Versicherer ersetzt auch ohne Berücksichtigung einer Unterversicherung (auf Erstes Risiko)<br />

die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen für die folgenden Kosten bis zur<br />

vereinbarten Entschädigungsgrenze.<br />

33.1 Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder<br />

Betriebsbeschränkungen<br />

a) Versicherungsschutz besteht auch soweit der Ertragsausfallschaden durch behördlich<br />

angeordnete Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen vergrößert wird, die nach<br />

Eintritt des Versicherungsfalls aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergehen, die<br />

bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls in Kraft getreten waren.<br />

b) Der Einschluss gemäß 33.1 a) der Besonderen Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />

gilt nur soweit sich die behördlichen Anordnungen auf dem Betrieb dienende Sachen<br />

beziehen, die auf einem als Versicherungsort bezeichneten Grundstück des<br />

Versicherungsnehmers durch einen Sachschaden gemäß diesen Bedingungen betroffen<br />

sind.<br />

c) Wenn die Wiederherstellung des Betriebs aufgrund behördlicher<br />

Wiederherstellungsbeschränkungen nur an anderer Stelle erfolgen darf, wird für die<br />

Vergrößerung des Ertragsausfallschadens nur in dem Umfang gehaftet soweit er auch bei<br />

Wiederherstellung an bisheriger Stelle entstanden wäre.<br />

33.2 Kosten für Vertragsstrafen<br />

a) Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Vertragsstrafen, die infolge eines versicherten<br />

Ertragsausfallschadens innerhalb der Haftzeit anfallen.<br />

b) Vertragsstrafen sind vor Eintritt eines Sachschadens vertraglich vereinbarte Leistungen<br />

wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen.<br />

33.3 Mehrkosten, die nicht Schadenminderungskosten sind<br />

Mehrkosten (Lagerungs-, Transport-, Verwertungs-, Vernichtungskosten) aufgrund von<br />

Abnahmeverpflichtungen werden innerhalb der Haftzeit ersetzt.<br />

33.4 Kosten für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen<br />

Der Versicherer leistet Entschädigungauch für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen, die<br />

dadurch entstehen, dass vom Sachschaden nicht betroffene Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und<br />

unfertige Erzeugnisse infolge eines versicherten Ertragsausfallschadens vom<br />

Versicherungsnehmer nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können.<br />

33.5 Kosten für zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen<br />

Der Versicherer leistet Entschädigung innerhalb der Haftzeit auch für zusätzliche Standgelder und<br />

ähnliche Mehraufendungen, die infolge eines Sachschadens gemäß diesen<br />

Versicherungsbedingungen anfallen, weil Lagerflächen nicht mehr zur Verfügung stehen oder<br />

Transportmittel nicht mehr entladen werden können.<br />

33.6 Kosten des Sachverständigenverfahrens<br />

Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den vereinbarten Betrag, so ersetzt der<br />

Versicherer die nach 29.5 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung durch den<br />

Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.<br />

33.7 Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt, die nicht Schadenminderungskosten sind<br />

Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn sie sich erst nach Ablauf der Haftzeit positiv<br />

auswirken.<br />

34. Vertraglich vereinbarte Obliegenheit - Buchführungspflicht<br />

a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Bücher zu führen. Inventuren, Bilanzen sowie<br />

Gewinn- und Verlustrechnungen sind für die drei Vorjahre vor Verlust, Beschädigung oder<br />

Zerstörung zu schützen.<br />

b) Verletzt der Versicherungsnehmer die genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter<br />

den in 5 des Allgemeinen Teils (AT) beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung<br />

berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.<br />

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