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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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Klauseln für stationäre Maschinen<br />

Stand 01.10.2012 Seite 5<br />

Mehrjähärigkeitsrabatt - Klausel TM4701<br />

Steht dem Versicherer wegen eines vorzeitigen Vertragsendes nicht die Prämie für die im<br />

Versicherungsvertrag genannte Anzahl voller Versicherungsjahre zu, so entfällt rückwirkend der<br />

vereinbarte Mehrjährigektisrabatt. Der Unterschiedsbetrag ist nachzuzahlen. Dies gilt nicht, wenn<br />

der Versicherer den Vertrag kündigt.<br />

Ohne Mehrwertsteuer - Klausel TM4715<br />

Die Versicherungssumme enthält nicht die Mehrwertsteuer. Diese wird somit im Versicherungsfall<br />

nicht erstattet.<br />

Mit Mehrwertsteuer - Klausel TM4716<br />

Die Versicherungssumme enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird im Versicherungsfall<br />

erstattet, soweit der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Pauschale Maschinenversicherung für Baugwerbe - Klausel TM0601<br />

1. Zeichnungsvoraussetzungen<br />

Es müssen sämtliche Anlagen und Geräte versichert werden, sofern in 2.1. genannt. Die<br />

Einzelversicherungssumme je Maschine/Anlage beträgt maximal 350.000 EUR. Bei Maschinen<br />

mit einer Einzelversicherungssumme über 100.000 EUR ist die Anzahl zu erfassen. Die Aufteilung<br />

von Maschinen in einen elektronischen Teil (Steuerung) und mechanischen Teil ist nicht zulässig.<br />

Für alle Maschinen (Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen, Produktionsanlagen) mit elektronischer<br />

Steuerung ist ausnahmslos nur der Abschluss einer Maschinenversicherung möglich.<br />

2. Gegenstand der Versicherung<br />

2.1 Versicherte Sachen<br />

Versichert sind sämtliche Maschinen, Anlagen und Geräte der nachfolgenden Anlagengruppe.<br />

Baugewerbe, wie z. B.<br />

- Klassierungs-, Wiege-, Abmesseinrichtungen,<br />

- Mahl- und Mischanlagen,<br />

- Steinpressen, -sägen,<br />

- Sand und Kies: Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen,<br />

- Silos und sonstige Behälter,<br />

- stationäre Fördereinrichtungen wie Winden, Züge, Becherwerke und sonstige Förderanlagen.<br />

2.2 Nicht versicherte Sachen<br />

Nicht versichert sind:<br />

- Gerüste aller Art,<br />

- Brecheranlagen jeder Art,<br />

- mobile Anlagen und Geräte,<br />

- Vorführgeräte,<br />

- Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde<br />

Anlagen und Geräte,<br />

- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch<br />

Haftungsfreistellung bei gemieteten oder geleasten Sachen,<br />

- Eigentum von Mitarbeitern oder Privatpersonen,<br />

- Prototypen,<br />

- Maschinen unter Tage,<br />

- schwimmende Sachen und Sachen auf Schwimmkörpern,<br />

- geringwertige Wirtschaftsgüter,<br />

- Gebäude, Gebäudebestandteile sowie sämtliche Konstruktionen aus Stein, Beton, Stahlbeton<br />

und Holz.<br />

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