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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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SB z. Vers. v. Schäden - Vulkanausbruch<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.07.2013 Seite 2<br />

Spezielle Bedingungen zur Versicherung von Schäden durch<br />

Vulkanausbruch<br />

Die nachfolgenden Texte gelten nur bei Bestehen einer Versicherung von Schäden durch<br />

Vulkanausbruch.<br />

1. Versicherte Gefahren<br />

Die Versicherung umfasst Schäden durch Vulkanausbruch.<br />

2. Vulkanausbruch<br />

Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste verbunden mit<br />

Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.<br />

3. Nicht versicherte Sachen<br />

a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben<br />

und Tsunami.<br />

b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an<br />

aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen<br />

Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;<br />

bb) Sachen, die noch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf<br />

noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist (Montageobjekte).<br />

KFS0713 Seite 349 von 608

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